Staatliche Hilfe bei Erstausbildung mit 33 Jahren?

Hallo, ich(33Jahre, ledig, keine Kinder) hoffe, mir kann jemand helfen. Ich würde gern im nächsten Sommer eine Ausbildung im Büro machen. Es wäre meine erste, aber ich habe natürlich immer gearbeitet. Nachdem ich die Realschule abgeschlossen und drei Jahre(von fünf) einer Ausbildung umhatte, wurde ich sehr krank. Seitdem habe ich mich mit „Jobs“ herumgeschlagen, aber der Wunsch eine Ausbildung zu machen, war immer da!!! Ich weiss genau, was ich will! Vielleicht ist das der einzige Vorteil, den ein Arbeitgeber einem älteren Lehrling gegenüber einem 16-17jährigen sieht.
Meine Frage ist: kann ich irgendwo Beihilfe bekommen? Weiss jemand von Euch, welche Möglichkeitem einem der Staat gibt, um auch im untypischerm Alter eine Ausbildung zu machen?
Eine Umschulung ist es ja nicht, da ich noch keine abgeschlossene Ausbildung habe.

Danke für die Hilfe!

Hallo,

Du kannst bei der Arbeitsagentur BAB beantragen. Voraussetzung ist aber, das es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt. Ein Höchstalter gibt es meines Wissens nach nicht. Einfach mal hingehen und nachfragen.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Cont…

Grüße
Jeanine

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Hallo,

eine konkrete Antwort auf deine Frage erhälst du von der Agentur für Arbeit. Also nichts wie hin.
Du kannst auch schon mal den Gesetestext aus SGB III § 77 lesen:
Grundsatz
(1) Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
1.
die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
2.
vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist und

(2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie
1.

2.
nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Zitatende. Auch mit 33 ist eine Umschulung nicht ausgeschlossen.

Gruß
Otto

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Ich denke auch, BAB müsste gehen. Wenn du im Moment aber arbeitslos bist, fördert dich vielleicht die Agentur auch noch irgendwie anders. Fragen!