Mir liegt ein Gebarungsausweis per 31.12.2000 der Diözese Sankt Pölten vor, in dem die Einnahmen und Ausgaben aufgeschlüsselt aufgelistet sind.
Unter der Überschrift Einnahmen befindet sich der Punkt „staatliche Wiedergutmachung“ in der Höhe von 3.517.587,48 EUR.
Jetzt frage ich mich wo für der Staat Wiedergutmachung leisten muß.
Hai, Wolfgang,
Soweit ich weiß, bekommen einige Diözesen eine Wiedergutmachung für enteignete Grundstücke und Gebäude, wobei die entsprechenden Enteignungen z.T. skurril weit in der Geschichte zurückliegen (ich hab das in’nem Bericht mitbekommen, in dem es eigentlich um ein anderes Thema ging (daher find ich die Quelle nicht mehr) - da hat irgendein kath. Kloster eine Wiedergutmachung von der BRD bekommen für ein Grundstück, das von Napoleon oder so enteignet wurde…)
Vielleicht weiß noch jemand 'was Näheres.
Gruß
Sibylle
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Hallo zusammen!
Napoleon ist schon das richtige Stichwort. Abwer es war doch etwas anders.
Als Anfang des 19.Jahrhunderts in Deutschland linksrheinische Gebiete an das napoleonische Frankreich kamen, hat sich Preußen dafür Kircheneigentum auf rechtsrheinischem Gebiet als Entschädigung angeeignet. Hierfür wiederum entschädigt der Staat bis heute die katholische Kirche. Das geschieht zum Teil auf recht skurrile Weise. So soll es in einigen Gegenden für den Bürgermeister die Verpflichtung geben, einmal im Jahr mit einem Frühstückskorb beim Pfarrer vor der Tür zu stehen.
So weit ich weiß verhandeln Staat und Kirche seit langem über eine Ablösung dieser Verpflichtung ( wohl durch eine einmalige staatliche Geldzahlung ). Aber die Kirche soll angeblich weiter auf diesen Kompensationsleistungen bestehen. Leider weiß ich die Quelle dieser Infos nicht mehr.
Was mich aber doch wundert ist, dass es diese Ausgleichszahlungen auch in Österreich zu geben scheint. Meines Wissens war von der Einziehung von Grundeigentum nur die Kirche in Preußen betroffen.
Gruß
Christoph