Moin Moin,
wenn ich ein Haus baue, dann kann ich mich dabei acht Jahre lang vom Staat mit 5000,- DM pro Jahr fördern lassen (sog. Eigenheimzulage). Außerdem gibt es das sogenannte Baukindergeld von 1500,- DM pro Jahr und Kind, ebenfalls acht Jahre lang.
Kann man diese Förderung „entkoppeln“, also nacheinander beantragen? Erst acht Jahre lang die Eigenheimzulage, dann acht Jahre lang Baukindergeld?
Oder man baut ein Haus, zieht ein, und nachdem man zwei Jahre lang die Eigenheimzulage bereits erhalten hat, kommt ein Kind dazu. Kann man jetzt für acht Jahre das Baukindergeld erhalten? Oder nur noch für die restlichen sechs Jahre, die auch die Eigenheimzulage gewährt wird, oder vielleicht auch gar nicht?
Wie hoch ist die Zulage, wenn man nicht nur ein Niedrigenergiehaus baut (400,- DM pro Jahr bei Fertigstellung bisz um 31.12.2002), sondern ein sog. „3-Liter-Haus“?
Vielen Dank für alle Antworten! Christian
servus christian,
Moin Moin,
wenn ich ein Haus baue, dann kann ich mich dabei acht Jahre
lang vom Staat mit 5000,- DM pro Jahr fördern lassen (sog.
Eigenheimzulage). Außerdem gibt es das sogenannte
Baukindergeld von 1500,- DM pro Jahr und Kind, ebenfalls acht
Jahre lang.
genau. das entsprechende gesetz findest du hier: http://www.steuernetz.de/gesetze/eigzulg/20001219/vo…
Kann man diese Förderung „entkoppeln“, also nacheinander
beantragen? Erst acht Jahre lang die Eigenheimzulage, dann
acht Jahre lang Baukindergeld?
leider nein.
Oder man baut ein Haus, zieht ein, und nachdem man zwei Jahre
lang die Eigenheimzulage bereits erhalten hat, kommt ein Kind
dazu. Kann man jetzt für acht Jahre das Baukindergeld
erhalten? Oder nur noch für die restlichen sechs Jahre, die
auch die Eigenheimzulage gewährt wird, oder vielleicht auch
gar nicht?
deine letzte antwort ist richtig. s. § 3 eigzulg
Wie hoch ist die Zulage, wenn man nicht nur ein
Niedrigenergiehaus baut (400,- DM pro Jahr bei Fertigstellung
bisz um 31.12.2002), sondern ein sog. „3-Liter-Haus“?
leider auch nicht mehr, s. § 9 abs. 4 eigzulg. gefördert wird dafür auch noch der einbau einer wärmepumpe, s. § 9 abs. 3 eigzulg.
deine hausbank kann dir aber vielleicht noch regionale förderungen sagen, z.b. für solarenergie o.ä.
viele grüße
gunnar.