Staatliche Zuschüsse

Hallo,

ich hoffe mal, Ihr könnt helfen:

Nehmen wir mal an, Personen A (20) und B (19) haben ein Kind, sind allerdings nicht verheiratet und wohnen gemeinsam im elterlichen Haushalt von Person A.

Person A macht gerade eine Ausbildung, und Person B beginnt im Sommer wieder mit der Schule, um die Fachoberschulreife zu erlangen, ist aber im Moment wegen dem Kind untätig.

Abgesehen von Kindergeld und Elterngeld beläuft sich das gesamte Einkommen im Jahr 2009 auf 4.950 € brutto.

Da die junge Familie auf engstem Raum mit den Eltern von A zusammenlebt, gab es schon Konflikte (Tendenz steigend!).
Nun ist die junge Familie auf Wohnungssuche.

Welche staatlichen Hilfen könnten die Personen A und B in Anspruch nehmen?
Und wo könnten diese beraten werden und Hilfe bei der Beantragung der entsprechenden Gelder bekommen?

Ich danke Euch schon mal!

MOD: wg. Archivtauglichkeit Tippfehler im Titel korrigiert

ich hoffe mal, Ihr könnt helfen:

Nehmen wir mal an, Personen A (20) und B (19) haben ein Kind, sind allerdings nicht verheiratet und wohnen gemeinsam im elterlichen Haushalt von Person A.

Person A macht gerade eine Ausbildung, und Person B beginnt im Sommer wieder mit der Schule, um die Fachoberschulreife zu erlangen, ist aber im Moment wegen des Kindes untätig.

Abgesehen von Kindergeld und Elterngeld beläuft sich das gesamte Einkommen im Jahr 2009 auf 4.950 € brutto.

Scheint etwas wenig zu sein. Wie alt ist den das gemeinsame Kind bzw. wie lange gibt’s noch Elterngeld? Haben A und B die vollen 14 Monate ausgereizt? Bekommen die beiden „großen“ Kinder kein Kindergeld mehr? Bekommt Person A kein BAföG? Wie schaut’s mit Wohngeld aus und Unterhaltsanspruch gegen die Eltern?

Da die junge Familie auf engstem Raum mit den Eltern von A zusammenlebt, gab es schon Konflikte (Tendenz steigend!).
Nun ist die junge Familie auf Wohnungssuche.

Welche staatlichen Hilfen könnten die Personen A und B in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich in dieser Konstellation erstmal Hartz IV. Dazu würde dann auch eine Erstausstattung für eine Wohnung zählen. Ansonsten: siehe oben.

Und wo könnten diese beraten werden und Hilfe bei der Beantragung der entsprechenden Gelder bekommen?

Eigentlich bei den jeweiligen Ämtern, also Sozialamt, Wohngeldstelle etc. Leider stellen sich diese häufig etwas unbeholfen an und sagen schnell mal, es gäbe keinen Anspruch. Das sagen die immer, weil es ja sonst Geld kosten würde und – noch viel schlimmer – noch mehr Aufwand für den Bearbeiter.
Vielleicht gibt’s für eine Beratung, die alle Aspekte berücksichtigt, am Wohnort einen Sozialverein, oder die Caritas oder, oder, oder.

Ich danke Euch schon mal!

Keine Ursache.

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Scheint etwas wenig zu sein. Wie alt ist den das gemeinsame Kind bzw. wie lange gibt’s noch Elterngeld? Haben A und B die vollen 14 Monate ausgereizt? Bekommen die beiden „großen“ Kinder kein Kindergeld mehr? Bekommt Person A kein BAföG? Wie schaut’s mit Wohngeld aus und Unterhaltsanspruch gegen die Eltern?

Das Kind ist 4 Monate alt, A bekommt Kindergeld allerdings kein BAföG, da er noch bei den Eltern wohnt, und B hat zur Zeit keinen Anspruch auf Kindergeld. Unterhalt kann die Familie von A nicht zahlen und bei B geht es zur Zeit auf Grund einer schweren Krankheit der Mutter von B nicht. Die befindet sich in einem Pflegeheim, welches nicht grad günstig ist.

Grundsätzlich in dieser Konstellation erstmal Hartz IV. Dazu würde dann auch eine Erstausstattung für eine Wohnung zählen. Ansonsten: siehe oben.

Wie sieht das mit dieser Grenze (25 Jahre) aus?
Wie viel würde Hartz IV bringen (da bei Hartz IV kein Wohngeldanspruch mehr besteht)?

Eigentlich bei den jeweiligen Ämtern, also Sozialamt, Wohngeldstelle etc. Leider stellen sich diese häufig etwas unbeholfen an und sagen schnell mal, es gäbe keinen Anspruch.
Das sagen die immer, weil es ja sonst Geld kosten würde, und noch viel schlimmer noch mehr Aufwand für den Bearbeiter.
Vielleicht gibt’s für eine Beratung, die alle Aspekte berücksichtigt, am Wohnort einen Sozialverein, oder die Caritas oder, oder, oder.

Also sollte sich die junge Familie erstmal bei Caritas/ProFamilia/etc. informieren… Danke!

Ich danke Euch schon mal!

Keine Ursache

Dann halt 2x…

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Grundsätzlich in dieser Konstellation erstmal Hartz IV. Dazu würde dann auch eine Erstausstattung für eine Wohnung zählen. Ansonsten: siehe oben.

Wie sieht das mit dieser Grenze (25 Jahre) aus?

Da ihr nun mal faktisch eine eigene Familie darstellt, ist diese Grenze erstmal irrelevant. Soweit mir bekannt ist, handelt es sich bei dieser Grenze um alleinstehende bzw. ledige Kinder. Ihr stellt aber definitiv eine eigene Familie dar.

Wie viel würde Hartz IV bringen (da bei Hartz IV kein Wohngeldanspruch mehr besteht)?

Das hängt wie immer vom konkreten Fall ab, der hier in diesem Forum ja nicht behandelt werden darf.
Aber ganz allgemein haben Paare einen Anspruch so um die 600 € plus die Kosten für eine angemessene Unterkunft, also Kaltmiete + Heizung. Angerechnet werden eigene Einkommen (Freibetrag 100 €) und evtl. vorhandenes Vermögen. Möglicherweise werden auch Kindergeld und Elterngeld angerechnet.
Inwieweit die Behörde auch einen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern prüfen würde, weiß ich leider nicht. Aber im Allgemeinen müssten die Eltern dann über ein relativ hohes Einkommen und/oder Vermögen verfügen. Beides scheint nicht der Fall zu sein.
Allerdings stellt sich mir noch die Frage, warum es kein BAföG gibt. Die Tatsache allein, dass man noch bei den Eltern wohnt, ist jedenfalls kein Ausschlussgrund. Der Grund ist wahrscheinlich, dass der BAföG-Anspruch gegen Null läuft, weil der Bedarf zu gering ist. Das wiederum könnte daran liegen, dass der Sohn a) noch über die Eltern familienversichert ist (Krankenkasse) und b) keine eigenen Unterkunftskosten hat.

Also sollte sich die junge Familie erstmal bei Caritas/ProFamilia/etc. informieren… Danke!

Das würde ich empfehlen, denn die Behörden gehen natürlich nicht damit hausieren, was man beantragen könnte oder was gar die beste Variante wäre.
Zudem ist die Konstellation evtl. BAföG oder Hartz IV oder Wohngeld oder gar ein Mix aus allem so kompliziert, dass sich damit am besten Fachleute beschäftigen. Soviel ich weiß, schließen sich nämlich BAföG und Wohngeld aus. Und wer weiß, was es noch für Kniffe und Fallstricke gibt.

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert