Staatsangehörigkeit

hallo,
Deutschland hat ja das Gesetz, dass Deutsche nur die deutsche Staatsangehörigkeit haben dürfen.
Von der Regel gibt es m.W. nur eine Ausnahme:Israelis dürfen beide haben.
Nun habe ich erfahren, dass Bekannte von mir scheinbar ganz regulär zwei haben: die deutsche und die kroatische. In D geboren, ein Elternteil deutsch, eines kroatisch (damals).
gibt es also doch mehr Ausnahmen?
Und wenn ja, warum wird dann den Türken dies verboten?
Grüße
Babalou

hallo,
Deutschland hat ja das Gesetz, dass Deutsche nur die deutsche
Staatsangehörigkeit haben dürfen.

Nein, stimmt nicht.

Von der Regel gibt es m.W. nur eine Ausnahme:Israelis dürfen
beide haben.
Nun habe ich erfahren, dass Bekannte von mir scheinbar ganz
regulär zwei haben: die deutsche und die kroatische. In D
geboren, ein Elternteil deutsch, eines kroatisch (damals).
gibt es also doch mehr Ausnahmen?

Ja, jede Menge. Die Anzahl der legalen Staatsbürgerschaften ist theoretisch nicht begrenzt.

Und wenn ja, warum wird dann den Türken dies verboten?

Es wird nicht „den Türken“ verboten.

Die Diskussion über die „Doppelte Staatsbürgerschaft“ entwickelt sich aus einer Tatsache, dem sog. „Optionsmodell“:
***
Durch Geburt im Inland wird ein Kind Deutscher, wenn ein Elternteil zu dieser Zeit seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 4 Abs. 3 StAG).
Kinder, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, haben in der Regel mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft. Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr müssen sie gem. § 29 StAG gegenüber der Staatsbürgerschaftsbehörde erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen (Erklärungszwang).
***

D.h. ein Kind kann die Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ein Elternteil länger als 8 Jahre in Deutschland wohnt, obwohl keiner der beiden Elternteile Deutscher ist. Falls das Kind aber dann die Deutsche Staatsb. behalten will, muß es die andere abgeben.

Falls ein Elternteil bereits die Deutsche Staatsb. hat, ist das Kind rechtmäßig Deutscher und muß diese Staatsbürgerschaft auch nicht abgeben. Außerdem hat das Kind dann noch die Staatsbürgerschaft des anderen Elternteils, ebenfalls rechtmäßig und muß diese auch nicht abgeben.

Das Staatsbürgerschaftsrecht ist nicht in allen Staaten gleich und auch die Beziehungen bzw. Anerkennungen gegenseitiger Staatsbürgerschaften ist nicht leicht zu durchschauen.

Alles weitere unter Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3…

Gerhard

Hallo Babalou,
zu dem unteren Teil hat ja Gerhard schon geantwortet, ich beziehe mich auf den Teil mit deinen Bekannten:

bei den ganzen Doppelstaatsangehörigkeitsdiskussionen ist nie erwähnt worden, das jeder, der einer binationalen Ehe entstammt von Geburt an das Recht auf zwei Pässe hat und es also ziemlich viele Doppelbürger in deutschland gibt. Einzige mir bekannte Ausnahme ist ein Uraltabkommen mit dem damaligen Persien / heutigen Iran aus den 20ern, da gibt es offiziell keine Doppelstaatsangehörigkeit.

Die binationalen Eltern müssen die zweite Staatsbürgerschaft aber bereits in den ersten Jahren nach der Geburt beantragen, wenn sie dies tun, hat das Kind ein lebenslanges Recht auf beide Pässe, unabhängig vom Wohnort. Falls die Eltern das verpennen oder für unwichtig erachten, kann der Anspruch, je nach Gesetzgebung des entsprechenden Landes, verfallen.

Wenn ein Deutscher im Ausland den Pass des neuen Landes beantragt, ist es dem Land fast immer egal, ob derjenige seinen Geburtspass behält. Als eines der wenigen Länder verlangt Deutschland, das bei Annahme einer neuen Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft verloren geht (Mit Ausnahmen: Israel, Vatikan). Auf Antrag und mit etwas anwältlichem Aufwand scheint es aber auch bei anderen Ländern möglich zu sein, den deutschen Pass dennoch zu behalten.

Viele Grüsse, Nicola

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich bin auch gerade an dem thema interessiert, da es eine freundin (eltern aus der türkei) von mir betrifft. sie ist hier geboren und hat hier ihr abi gemacht. anfang ´99 (mit 17) hat sie die deutsche staatsbürgerschaft beantragt und auch bekommen. aus irgendwelchen gründen mußte sie aber von den eltern aus mitte ´99 die türkische auch nochmal beantragen. sie hat mit der türkei aber nichts am hut, außer um dort mal in den urlaub zu fahren…sie ist halt doch eine deutsche. nun kam das mit der türkischen staatsang. aber wieder und als sie sich die tage gemeldet haben, wurde ihnen angekündigt, dass sie die deutsche staatsang. wieder verlieren wird. sie muß die staatsang. eines landes annehmen, mit dem sie nichts anfangen kann.
ist das rechtens? kann sie da was gegen machen? sie wollte und will die türkische staatsang. doch garnicht!

Durch Geburt im Inland wird ein Kind Deutscher, wenn ein
Elternteil zu dieser Zeit seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen
rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 4 Abs. 3 StAG).
Kinder, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit
erwerben, haben in der Regel mindestens eine weitere
Staatsbürgerschaft. Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr müssen
sie gem. § 29 StAG gegenüber der Staatsbürgerschaftsbehörde
erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten
wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen
(Erklärungszwang).
***

D.h. ein Kind kann die Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten,
wenn ein Elternteil länger als 8 Jahre in Deutschland wohnt,
obwohl keiner der beiden Elternteile Deutscher ist. Falls das
Kind aber dann die Deutsche Staatsb. behalten will, muß es die
andere abgeben.

gilt das nicht nur für kinder, die nach 1990 hier geboren sind?
und ist das bei den türken nicht auch wieder anderst geregelt?

die Deutsche Staatsbürgerschaft kann weder
Hi,

die Deutsche Staatsbürgerschaft kann weder „aberkannt“, noch „entzogen“ werden.
Die Deutsche Staatsbürgerschaft kann „aufgegeben“ werden und zwar nur durch den Betroffenen selbst.
Einzige Ausnahme: Wenn der Betroffene auch die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates inne hat und in deren Streitkräften dient. Dann verliert er die Deutsche Staatsbürgerschaft (faktisch sieht das dann so aus, dass sein Pass nicht mehr verlängert wird und auch kein neuer ausgestellt wird).
Die junge Frau braucht sich also keine Sorgen zu machen.

Gruss
Ray

hallo Gerhard,
aha, also deswegen hat der Junge (na, ja: junge Mann) 2 Staatbürgerschaften, die deutsche und die kroatische. Jetzt machen wir es aber kompliziert: stell Dir in diesem Fall vor, der kroatische Elternteil nimmt nun auch die deutsche STB an wird also Deutscher.
Wat nu?
Beide Eltern sind jetzt Deutsche. Hat das Kind, damals ca. 2 0der 3 Jahre alt, immer noch das Recht, beide zu haben?
Und warum kann ein Türke, der die deutsche Stb angenommen hat, nicht rückwirkend wieder die türkische zusätzlich annehmen?
Das Problem der Türken ist: viele wären gerne Deutsche. Nur verlieren sie damit sämtliche Erbmasse in der Türkei.
Zurzeit forscht die Behörde allen Deutsch-Türken nach, ob sie nicht anschließend wieder die türkische Stb angenommen haben. Ergebnis: wer erwischt wird, verliert die deutsche.
Hach, ist das kompliziert!
Grüße
Babalou

aha!
Schon begriffen: also weil er Sohn von einem Deutschen und einer Kroatin ist und die sofort für ihn beide Stb. beantragt haben, hat er lebenslang beide.

Ok, ist verstanden.
Und auch, warum die armen Türken ihr Erbe aufgeben müssen, wenn sie Deutsche sein wollen.

Grüße
Babalou

Hallo Babalou,

Ok, ist verstanden.
Und auch, warum die armen Türken ihr Erbe aufgeben müssen,
wenn sie Deutsche sein wollen.

Mach Dir doch einfach mal die Mühe, Dich selber durchs Gesetz zu lesen, anstatt gegen diejenigen auszuteilen, die sich auch noch die Mühe machen, Deine Fragen zu beantworten. Auf der Internetpräsenz vom BMI ist alles schön verlinkt.

Zu den Türken und dem Erbe: Es gibt gängige Ermessensentscheidungen in Ausnahmefällen, wo beispielsweise erheblicher Verlust an Immobilien oder ähnlichen Werten zu keinem Verlust des Passes führen.

Jana

Falsche Antwort
Hallo,

Vorsicht, er schreibt doch, die junge Frau hätte in einem Urlaub wieder die türkische Staatsangehörigkeit angenommen. Dadurch würde sie tatsächlich die deutsche verlieren (jedenfalls, wenn es rauskommt):

„Die deutsche Staatsangehörigkeit geht verloren durch (…) Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit auf Antrag des Staatsbürgers, wenn dieser nicht eine Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsbürgerschaftsbehörde zuvor beantragt und erhält“
(siehe Wikipedia-Link aus Gehardts Posting)

Allenfalls könnte ich mir noch vorstellen - da sie offenbar noch nicht volljährig ist - dass sie die Frage der Staatsangehörigkeit mit 18 Jahren neu angeht und alles vorige für nichtig erklärt, weil nicht von ihr selbst so gewollt. Es wird aber darauf hinauslaufen: Hat sie die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen und beantragt hinterher die türkische erneut, dann geht die deutsche dabei verloren. [Anmerkung, auch an den Ursprungsfragesteller: Früher ging das mal aufgrund einer Gesetzeslücke. Diese ist inzwischen geschlossen. Man kann das schade finden, aber es ist wie es ist.]

Mit vielen Grüssen, Walkuerax

Hallo,

Nur
verlieren sie damit sämtliche Erbmasse in der Türkei.

Wenn das Aufgeben der türkischen Staatsangehörigkeit schwerwiegende Nachteile mit sich bringt (z.B. vermögensrechtlicher Art), dann kann von dieser Bedingung abgesehen werden. Du müsstest dann aber bevor Du die deutsche Staatsangehörigkeit annimmst Dein Anliegen vortragen und vermutlich einen begründeten Antrag auf Beibehaltung der alten stellen (vermute ich jedenfalls). Im Wikipedia-Link ist dieser Fall extra aufgeführt. Dort steht eine ganze Liste von Ausnahmefällen, in denen die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit nicht gefordert wird.

Nur: die türkische Staatsangehörigkeit aufgeben, die deutsche annehmen, und hinterher die türkische zurückerhalten - das geht seit einiger Zeit nicht mehr. Es ging früher aufgrund einer Gesetzeslücke die inzwischen geschlossen ist. Ich finde dies übrigens schade, ich wäre sehr dafür gewesen, die doppelte Staatsangehörigkeit allgemein zu genehmigen. Zumal wegen der vielen Ausnahmeregeln es fast schon zufällig wird, wer nun 2 oder noch mehr und wer nur die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Wirklich sinnvoll kann ich das nicht finden.

Trotzdem glaube ich nicht, dass sich dies gezielt gegen die „Deutsch-Türken“ richtet, es ist halt immer noch Prinzip in der deutschen Gesetzgebung, Doppelstaatsbürgerschaften möglichst zu vermeiden. man hat zwar eingesehen, dass das nicht immer geht, diese Fälle aber als Ausnahmen erklärt. So ist der momentane Stand der Dinge.

Zurzeit forscht die Behörde allen Deutsch-Türken nach, ob sie
nicht anschließend wieder die türkische Stb angenommen haben.
Ergebnis: wer erwischt wird, verliert die deutsche.

Es dürfte aber wohl nicht so einfach sein, dies rauszufinden, oder? oder hat Schröder etwa gerade aus der Türkei eine Namensliste mitgebracht?

Mit vielen Grüssen, Walkuerax

was soll diese Antwort?
Hallo Jana,
ich ahbe geben niemanden „ausgeteilt“.
Das Gegenteil: ich habe mich bedankt.
Siehst Du das Wort „Danke“ als Beleidung an?
Wohl mit dem falschem Fuß aufgestanden, hmmm?
Grüße
Babalou

hallo,
also mir haben Türken gesagt, dass sie keine beiden behalten dürfen. Und deswegen türkisch bleiben. Denn wer schenkt schon gerne dem Staat seine Häuser und Grundstücke?
Doch wenn es jetzt in solchen Fällen Ausnahmen gibt…
Grüße
Babalou

Staatsangehörigkeit, ähnlicher Fall
Da ich auch eine türkische Freundin habe, und sie sehr verunsichert ist, könnt Ihr ja eventuell Klarheit verschaffen.

Folgende Lage:
Geboren Anfang 1981 in Deutschland,
Eltern lebten seit Mitte 60er in Deutschland,
1985 (ca.?) zusammen mit den Eltern eingebürgert,
Direkt im Anschluss wieder die türkische Staatsbürgerschaft erlangt.

Seit einigen Wochen Stress von wegen Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft deswegen. Zurecht?

Hallo Babalou,

die Antwort sollte zeigen, dass Du sarkastisch rübergekommen bist. Bei mir.

ich ahbe geben niemanden „ausgeteilt“.

Dann war das Dein normaler Ton, den ich missverstanden zu haben scheine.

Das Gegenteil: ich habe mich bedankt.

Nee, „verstanden“…

Siehst Du das Wort „Danke“ als Beleidung an?
Wohl mit dem falschem Fuß aufgestanden, hmmm?

Eigentlich nicht, aber wie schon oben gesagt - war mein Eindruck. Sorry, wenn ich Dir auf den Schlips getreten habe, weil Du wirklich einfach nur und ohne Hintergedanken dankbar warst. DANN tut es mir leid.

Viele Grüße
Jana

Würde mich wundern
Hallo,

Vorsichtshalber schreibe ich vorweg, dass ich keine Anwältin bin wenn ich auch nach bestem Wissen schreibe was ich selbst mir angelesen habe: verbindlich ist es natürlich nicht.

Folgende Lage:
Geboren Anfang 1981 in Deutschland,
Eltern lebten seit Mitte 60er in Deutschland,
1985 (ca.?) zusammen mit den Eltern eingebürgert,
Direkt im Anschluss wieder die türkische Staatsbürgerschaft
erlangt.

Wie schon weiter unten erwähnt: Bis zur letzten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts (wann war das? ca. 19999/2000) gab es eine Gesetzeslücke (anders kann man es nicht wirklich nennen). Das Gesetz hiess damals sinngemäss: Deutsche verlieren ihre Staatsbürgerschaft, wenn sie im Ausland leben und dort eine andere Staatsbürgerschaft beantragen.

Merkwürdigerweise gab es überhaupt keine ähnlich gelagerte Regel für Deutsche, die in Deutschland lebten und eine andere Staatsbürgerschaft beantragen. [Möglicherweise war diese Situation vom Gesetzgeber vergessen worden, da traditionell nicht so viele Deutsche, die in Deutschland lebten überhaupt in die Lage kamen, eine neue Staatsbürgerschaft zu beantragen.]

Diese Regel kam Ausländern zugute, welche die deutsche Staatsbürgerschaft neu beantragen wollten. Dazu wurde zwar verlangt, dass sie die alte aufgaben. Nachdem sie dann jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen hatten, waren sie Deutsche, die im Inland lebten und auf die das Verbot einer neuen Staatsbürgerschaft nach obiger Gesetzeslücke nicht greifen konnte. Etliche frisch eingebürgerte Deutsche machten davon Gebrauch und bekamen ihre alte Staatsbürgerschaft zurück. Den deutschen Behörden gefiel dies zwar nicht, aber sie konnten nichts dagegen unternehmen: es gab kein Gesetz dagegen. (Was mich betrifft: ich fand es ganz lustig, ich war immer für die allgemeine Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft.)

Wie gesagt wurde diese Lücke ca. 1999/2000 geschlossen, das Gesetz wurde geändert in: Deutsche verlieren ihre Staatsbürgerschaft, wenn sie eine andere Staatsbürgerschaft beantragen. [jetzt: egal, wo sie gerade wohnen.]

Soweit ich gehört habe, werden momentan etliche Fälle untersucht, die zeitlich genau im Umbruch abliefen. Ausländer, die kurz vor der Änderung ihre deutsche Staatsbürgerschaft bekamen, ihre alte aber erst zurückbekamen, als dies schon durch das neue Gesetz verboten war.

Seit einigen Wochen Stress von wegen Verlust der deutschen
Staatsbürgerschaft deswegen. Zurecht?

Wenn dies alles Mitte der 80er Jahre ablief, halte ich es für ausgeschlossen, dass dadurch Stress entsteht. damals war die Wiederannahme der alten Staatsbürgerschaft völlig legal. Nicht unbedingt von den deutschen Behörden gewollt, aber das ist deren Problem. Gesetzlich war es nicht verboten. Neue Gesetze werden nicht rückwirkend angewandt.

Aber vielleicht solltet Ihr Euch nochmal - um völlig sicher zu gehen - im Rechtsbrett Rat holen und den Fall völlig allgemein schildern. Oder sogar eine allgemeine Anfrage an den entsprechenden Bundestagsausschuss schicken? Immerhin wollten sie ursprünglich einmal die doppelte Staatsbürgerschaft völlig liberalisieren.

Viel Glück, Walkuerax

Hallo,
noch ein Fall, der nicht beschrieben wurde:
Die „Russen“, die als Juden aus Russland(nicht Ukraine) nach Deutschland gekommen sind. Nach 6-8 Jahren dürfen sie Einbürgerung beantragen, dabei dürfen sie Russische Staatsangehörigkeit behalten.
Gruß
Nadja