Hallo,
vor einer Weile gab es hier einen thread, bei dem es auch um die doppelte Staatsbürgerschaft ging.
Hierzu will ‚jemand‘ euch was fragen, da ‚jemand‘ selbst da nicht mehr durchblicke.
‚Jemand‘ will sIch beim öffentlichen Dienst bewerben; zur Not wird man auch Beamter. Nun wird da gefragt nach Staatsangehörigkeit, und extra angemerkt, dass Mehrstaatlichkeit okay ist. ‚Jemand‘ ist hier geboren, ist Deutscher, d.h. wurde mit drei Jahren eingebürgert. Hierzu trat ‚jemand‘ aus seiner alten aus, um nach Erlangen der deutschen wieder die alte zu erwerben. Nun geschah das alles 1984.
Damit ging ‚jemand‘ zum Bund und auch auf ‚seinem‘ polizeilichen Führungszeugnis sind beide Staatsangehörigkeiten vermerkt, d. h. der Staat ist unterrichtet. ‚Jemand‘ hat erst vor einem Monat einen neuen Perso bekommen, also ist immer noch mit dabei.
Also warum wird da so eine Hype drum gemacht, von wegen „können net wählen“ und so? Wo ist da ein Unterscheidungsmerkmal? Kann ‚jemand‘ checken wie es um ‚seine‘ Staatsangehörigkeit steht?
