Staatsangehörigkeit

Hallo,

vor einer Weile gab es hier einen thread, bei dem es auch um die doppelte Staatsbürgerschaft ging.
Hierzu will ‚jemand‘ euch was fragen, da ‚jemand‘ selbst da nicht mehr durchblicke.
‚Jemand‘ will sIch beim öffentlichen Dienst bewerben; zur Not wird man auch Beamter. Nun wird da gefragt nach Staatsangehörigkeit, und extra angemerkt, dass Mehrstaatlichkeit okay ist. ‚Jemand‘ ist hier geboren, ist Deutscher, d.h. wurde mit drei Jahren eingebürgert. Hierzu trat ‚jemand‘ aus seiner alten aus, um nach Erlangen der deutschen wieder die alte zu erwerben. Nun geschah das alles 1984.

Damit ging ‚jemand‘ zum Bund und auch auf ‚seinem‘ polizeilichen Führungszeugnis sind beide Staatsangehörigkeiten vermerkt, d. h. der Staat ist unterrichtet. ‚Jemand‘ hat erst vor einem Monat einen neuen Perso bekommen, also ist immer noch mit dabei.
Also warum wird da so eine Hype drum gemacht, von wegen „können net wählen“ und so? Wo ist da ein Unterscheidungsmerkmal? Kann ‚jemand‘ checken wie es um ‚seine‘ Staatsangehörigkeit steht?

Hi,
ich hoffe, der Link hilft dir:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/sta…
Geh zu deiner zuständigen ausländerbehörde und frage nach, ggfs. ist dort ein Antrag auf Mehrstaatlichkeit zu stellen. Würde ich auf jeden fall machen bevor ich mich als Beamter bewerben würde. sonst stehst du irgendwann da und kriegst die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit mit dem 27. Lebensjahr nicht und das wäre dann wirklich sch…nach der langen Ausbildung und der langen Probezeit.
Mit der BW hat das nix zu tun, die nehmen alles und jeden. kenne auch ein paar Amis, die haben versucht so dem Grundwehrdienst zu entgehen, keine Chance aber hinterher ne dicke entschädigung bekommen. Frag mich bitte nicht, wie sowas geht…
grüße
dragonkidd

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Hallo!

Also ich finde die Frage etwas verwirrend.

Gruß
Tom

Danke für den Link.
Ich blick nicht ganz durch mit dem 1.1.2000. Wenn man danach sich was zulegt, geht der Bundesadler flöten.

Nun hatte 2000 bereits seit mehr als nem Dutzend Jahre die Staatsangehörigkeit.

Siehts dann anders aus??

Keine Sorge
Hallo

Hierzu will ‚jemand‘ euch was fragen, da ‚jemand‘ selbst da
nicht mehr durchblicke.

Eine gute Adresse koennte der Bundestagsabgeordnete des eignen Bezirkes sein. Die sind es gewohnt auf Anfragen zu antworten, wenn die Buerger nicht mehr durchblicken - besonders, wenn sie selbst kuerzlich die fraglichen Gesetze geaendert haben. Wenn „Dein“ Abgeordneter also von der SPD ist, wuerde ich ihn direkt anschreiben. (Jetzt besonders, schliesslich will er wiedergewaehlt werden :wink:

‚Jemand‘ will sIch beim öffentlichen Dienst bewerben; zur Not
wird man auch Beamter. Nun wird da gefragt nach
Staatsangehörigkeit, und extra angemerkt, dass
Mehrstaatlichkeit okay ist.

Waere auch schlimm, wenn das nicht ok waere!

‚Jemand‘ ist hier geboren, ist

Deutscher, d.h. wurde mit drei Jahren eingebürgert. Hierzu
trat ‚jemand‘ aus seiner alten aus, um nach Erlangen der
deutschen wieder die alte zu erwerben. Nun geschah das alles
1984.

1984 war das legal und damit sollte sich dieser Jemand keine Sorgen machen. Heute wuerdest Du bei einem solchen Vorgehen die deutsche SA verlieren, aber heute ist heute. Das neue SA-Gesetz verbietet dies seit einigen Jahren, aber alles was vorher war unterliegt dem alten Gesetz.

Also warum wird da so eine Hype drum gemacht, von wegen
„können net wählen“ und so? Wo ist da ein
Unterscheidungsmerkmal?

?? Die Frage verstehe ich nicht.

Kann ‚jemand‘ checken wie es um
‚seine‘ Staatsangehörigkeit steht?

Wenn im polizeilichen Fuehrungszeugnis beide stehen, dann wird dieser Jemand schon beide besitzen. Wenn 2 Laender ihm auf Anfrage Paesse ausstellen, ist dies auch ein recht sicheres Anzeichen.

Viele GRuesse, Peter