'Staatsangehörigkeit' in der Seeschifffahrt

Hallo!

Immer wieder liest man in den Nachrichten, dass Schiffe europäischer, auch deuscher, Reedereien unter der Flagge eines anderen Landes, z.B. der Bermudas, unterwegs sind. Was ist der Grund dafür? Warum fahren die SChife unter deutscher Flagge?

Gruß
r-a-s-i

Moin,

Ausflaggen ist der Begriff.

Der Begriff Ausflaggung stammt aus der Schifffahrt und versteht den Wechsel der Nationalflagge,
ohne dass sich die Eigentumsverhältnisse am Schiff ändern.
Hintergrund ist u.a.
Durch die Registrierung von Schiffen in „Billigflaggenländern“ - wie Singapur oder Liberia - sparen die Reeder Steuern und zahlen weniger Heuer,
um nur einiges zu erwähnen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausflaggung
http://www.verkehrsrundschau.de/online-special-ausfl…

mfg
W.

Moin r-a-s-i,

früher war die Flagge eines Schiffes, auch eines Handelsschiffes, insofern wichtig, als das man sich unter dem Schutz des jeweiligen Landes befand, dessen Flagge man führte. Das ist auch heute noch in Grundzügen so. Das konnte man bspw. ganz gut wahrnehmen, als in Kroatien bei Ausbruch des Krieges Anfang der 90er die Segelyachten unter so genannter „Billigflagge“ konfisziert, die unter deutscher Flagge unbehelligt gelassen wurden.

Für Reeder ist diese „Zugehörigkeit“ aber mit Kosten verbunden, denn auf deutschen Schiffen gelten bspw. auch in gewissem Maße deutsche Sozialstandards.

Eine spannende Frage wird sein, ob man im Zuge des Piraten-Problems wieder eine Rückbesinnung auf solche „Zugehörigkeit“ beobachten kann - oder es womöglich europäische Beflaggungen geben wird.

Gruß
Erik

Hallo,

der Terminus ist falsch…HOHEITSGEBIET ist die passende Bezeichnung…

Schiffe sind wie Flugzeuge sozusagen „Mobiles Hoheitsgebiet“ des betreffenden Staates,in dem sie registriert sind.

Solange sie auf See bzw. in der Luft sind,gelten dort die Rechtsvorschriften des jeweiligen „Heimatlandes“…genau deswegen werden vor allem Schiffe „ausgeflaggt“…um nämlich bestehende
Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer zu umgehen.

STAATS-ANGEHÖRIGKEIT betrifft jeweils nur die einzelnen Besatzungsmitglieder…diese richtet sich aber nach dem
Paß derselben…