Staatsangehörigkeit

Hallo!

Folgende Situation:

  • Kind eines Deutschen und einer Tschechin
  • geboren in Deutschland (München)

Frage:
Wie ist das mit der Staatsangehörigkeit? Ich nehme mal an, beide.

Gibt es irgendwo eine Informationsquelle, aus der man erfahren kann, was das für das Kind bedeutet, beide Staatsan. zu haben?

Welche Vor/Nachteile hat das Kind?

Man möchte einfach alles mögliche wissen, bevor man den Antrag ausfüllt. Das Tschechische Konsulat kann dabei nicht weiterhelfen.

Ich bin dankbar für jede Info, wie Links, Adressen, Tipps von Betroffenen usw.

Franz

Hallo Franz,

das Kind eines Deutschen hat erstmal auf jeden Fall die deutsche Staatangehörigkeit. Ob es auch die des anderen Elternteils hat, liegt am jeweiligen Land und ggf. am Geburtsort. Frag doch mal bei mir (http://www.binational-in.de/) im Forum nach!

Alles Gute
Michael