Hallo, wenn ein Migrant oder Zugewanderter nach 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt eingebürgt wird, kann er doch die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben. Aber er kann sie nicht nachweisen, da ihm keine Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt wird, da er ja als Zugereister die Bedingungen hierfür nicht erfüllt. Heißt das dass er zum Beispiel nicht verbeamtet werden kann? Warum gibt man ihm die deutsche Staatsbürgerschaft obwohl jeder weiß, dass er nicht nachweisen kann, dass er deutscher Staatsbürger ist?
Hallo,
bekommen Migranten/Zugewanderte keine Einbürgerungsurkunde, wenn sie eingebürgert werden? In der Einbürgerungsurkundesteht nämlich, dass man die dt. Staatsangehörigkeit besitzt.
Gruß
Christa
Nein. Zuwanderer erhalten keine Staatsangehörigkeitsurkunde: Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit dem 1. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden. Ergeben sich im Einzelfall Zweifel, werden die staatsangehörigkeitsrelevanten Daten und Lebensumstände der maßgeblichen Personen ggf. auch bis in die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg geprüft.
Hallo,
Du beziehst Dich m.E. auf Personen, die bereits Deutsche im Sinne des GG sind (->Aussiedler/Russlanddeutsche).
Migranten (die nicht zu diesem Personenkreis gehören) erhalten bei Einbürgerung eine Urkunde: http://www.einbuergerungstest.biz/ablauf-anforderung…
vdmaster
Sorry,
die Staatsangehörigkeitsurkunde gibt es nach der Einbürgerungsurkunde auf Antrag. Ich habe auch keine.
https://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/l…
vdmaster
Richtig, die Staatsangehörigkeitsurkunde gibt es nur auf Antrag und so wie ich das sehe, haben Migranten keine Chance darauf.
Die Einbürgerungsurkunde ist keine Staatsangehörigkeitsurkunde. Die Einbürgerungsurkunde ist nicht ausreichend um die Staatsbürgerschaft nachzuweisen.
Die Einbürgerungsurkunde ist
nicht ausreichend um die Staatsbürgerschaft nachzuweisen.
Das sagt wer genau?
Hallo,
Du beziehst Dich m.E. auf Personen, die bereits Deutsche im
Sinne des GG sind (->Aussiedler/Russlanddeutsche).
wahrscheinlich nicht.
Migranten (die nicht zu diesem Personenkreis gehören) erhalten
bei Einbürgerung eine Urkunde:
http://www.einbuergerungstest.biz/ablauf-anforderung…
Ich bin Aussiedlerin und habe bei der Einbürgerung eine Urkunde wie die von mir verlinkte erhalten. Ich kann jetzt nicht die Hand ins Feuer legen, aber ich glaube, für die Verbeamtung war nicht mal die notwendig.
Gruß
Christa
Hallo,
_Im Regelfall wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben, wenn zumindest ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist. Weitere Erwerbsgründe stellen Einbürgerungen und seit dem Jahr 2000 auch der Geburtserwerb von Kindern ausländischer Eltern dar, wenn sich zumindest ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig gewöhnlich im Inland aufgehalten hat. _
Wie Du zu der Einschätzung gelangst, dass Migranten (nach der Einbürgerung) keine Chance hätten, hast Du noch nicht erläutert.
vdmaster
Hier die Rechtsgrundlage
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bs…
vdmaster
Wikipedia, wenn ich den Text richtig interpretiere. Auf jeden Fall konnte ich nirgendswo eine Angabe finden, dass die Einbürgerungsurkunde die Staatsangehörigkeitsurkunde ersetzt, bzw. das beide Dokumente gleichwertig sind.
Vielleicht hängt das damit zusammen, dass Du die Antworten nicht liest.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Einbürgerungsurkunde die gleiche Bedeutung wie die Staatsangehörigkeitsurkunde wenn es um den Nachweis der Staatsbürgerschaft geht? Mit anderen Worten, wer eine Einbürgerungsurkunde hat, braucht keine Staatsangehörigkeitsurkunde für die Beamtung oder andere Fälle?