Folgender Sachverhalt; Mädchen wird 2003 in Berlin geb. (jetzt 9 Jahre alt), Eltern binational - beide keine deutschen Staatsangehörigen, oder EU-Bürger. Sie bürgern ihr Kind auf Antrag nach dem Optionsmodell ein.
Im Melderegister wird deutsch als Staatsangehörigkeit eingetragen. Bei Beantragung eines Personalausweises im Wohnbezirk stellt sich heraus, dass im Personenstandsregister des Standesamts des Geburtsbezirks keine Staatsgehörigkeit vermerkt ist; im Archiv findet sich der Hinweis, beide Eltern hätten nicht die 8jährige Aufenthaltsvoraussetzung erfüllt. Dennoch hat der Vater gerade dies gegenüber der Ausländerbehörde glaubhaft machen können, worauf die Mutter, eine Studentin, erst einen Aufenthalttitel erhält. Weitere Staatsangehörigkeiten des Kindes gibt es nicht; auch keine Registrierungen in den Botschaften der Staaten der Eltern. Der Staat der Mutter verweigert auch eine Vergabe der Staatsangehörigkeit an das Kind unter dem Hinweis, im Melderegister steht deutsch, das Kind bereits 9 Jahre alt, der Vater Ausländer. Die Eltern sind seit Jahren getrennt, die Mutter ist mit einem Deutschen verheiratet, hat 2 weitere Kinder. Das Kind ist praktisch staatenlos. Wie bekommt es jetzt die deutsche Staatsanfgehörigkeit, die ihm nach Auskunft der Staatsanhörigkeitsstelle des Wohnbezirks wiederum zusteht und seinen Personalausweis?
Ein paar Dinge können so nicht sein. Das Kind ist definitiv nicht staatenlos und aht eine oder mehrere ausländ. Staatsangehörigkeiten. Leider hast du versäumt die Staatsangehörigkeit der Eltern anzugeben, so dass ich dazu näheres nicht sagen kann.
Wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde wirklich sagt, das Kind sei auch deutsch, dann kann sie dies auch feststellen. Einfach einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeirtsausweises stellen. Wenn die Eltern die Voraussetzungen nicht erfüllen, ist das Kind aber nicht deutsch und der Antrag wird abgelehnt. Im positiven Fall kann auch das Standesamt den Vermerk nachträglich anbringen. Wahrscheinlich hat die Meldebehörde einen Fehler gemacht.
Glaubhaft machen genügt übrigens nicht.
alwosa