Hallo,
mein Scwiegersohn ist bosnischer Serbe und hat gerade die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragt.
Er lebt seit langen Jahtren hier in Deutschland und hat auch seinen Uni-Abschluss hier erworben.
Seitens des Landratsamtes bestehen keine Bedenken.
Nun ist er gerade in Serbien/Bosnien und hat wegen der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit vorgesprochen.
Er wollte seinen Pass abgeben, man hat ihn aber
in einem Akt der Willkür abgefertigt.
Sein bosn.Pass gilt noch 2 Jahre, wenn er nicht verlängert wird, ist er staatenlos ?
Gibt es eine Möglichkeit die Deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, ohne die Entlassung aus der anderen Staatsangehörigkeit( Härtfall oder so)?
Ich bedanke mich für eine Anwort und kann ggf. noch
nähere Angaben machen, wenn mein Schwiegersohn am Mittwoch zurück ist.
Mit freundlichen Gruß
Guten Abend,
da seitens der einbürgernden Stelle die Einbürgerung bejaht wird, würde ich den Fall dort auch so schildern. Die Aufgabe der ürsprünglichen Staatsangehörigkeit ist „normalerweise“ die Voraussetzung zur Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Möglicherweise kann Ihr Schwiegersohn sich auch an die serbische Auslandsvertretung hier in Deutschland wenden. Bitte mal einen Blick in das serbische Staatsangehörigkeitsrecht werfen, ist dort die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit vorgesehen? Falls ja, müsste die Entlassung aus dem Staatsverband bei den offiziellen serbischen Stellen mit dem Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen gewährleistet sein, möglicherweise auch mit Hilfe des Landratsamtes. Ob ansonsten irgend eine andere Regelung greift, entscheidet die einbürgernde Stelle. Jedenfalls ist das im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht (eigentlich) nicht vorgesehen.
Viel Erfolg.
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… leider bin ich nicht mehr in dem Bereich tätig, ich kann keine verlässliche Auskunft mehr geben.
Nein, durch Passablauf wirdman nicht staatenlos.
Bei der Einbürgerung muss man die bisherige Staatsangehörigkeitaufgeben. Eine Ausnahme kann ich bei dem geschilderten Sachverhalt nicht erkennen. Was heißt abgefertigt? Er kann nicht einfach den Paß abgeben! Wie will er denn sonst zurückreisen? Er muss erst den Antrag stellen. Wenn Bosnien-Herzegowina diesen genehmigt, aber erst dann, muss er seinen Paß abgeben. Immer besser man macht das beim Konsulat in Deutschland. Er kann ja sonst nicht zurück.
alwosa