Staatsangehörigkeit

Hallo,

hab mal eine Frage, vllt. kennt sich jemand aus.

vor einiger Zeit wollte ich meinen Partner aus der Türkei heiraten, diesbezüglich habe ich beim deutschen Standesamt Unterlagen eingereicht. Ich ging davon aus, nur die deutsche Staatsangehörigkeit zu haben. Spater hat es sich herausgestellt, dass ich auch die türkische türkische Staatsangehörigkeit habe. Da es mit der Heirat kompliziert werden würde( Bürokratie), haben wir in der Türkei als türkische Staatsbürger geheiratet. Im nachhinein bin ich aus der türkischen Staatsangehörigkeit ausgetreten.
Welche Konsequenzen hat das für mich in Deutschland?

Den Umstand musst du mir genauer erklären. Wie kann man denn nicht wissen welcher Staatsbürger man ist?! Ein Blick auf den Pass und / oder den enthaltenen Titel darin müsste doch direkt Aufschluss darüber geben, und es sollte demnach keine Überraschung sein.

Servus,

bei Euch ist das vielleicht anders, aber in Deutschland gibt es ziemlich viele Leute, die die türkische und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Wenn die auf ihren deutschen Pass schauen, sehen sie nichts von der türkischen Staatsbürgerschaft. Und wenn sie, seit sie sprechen können, noch nichts von ihrer türkischen Staatsbürgerschaft gehört haben, kann es leicht sein, dass sie glauben, reinrassige Deuken zu sein.

Grade bei Staatsangehörigkeit gilt der dritte Leitsatz der Bürokratie „Nicht sein kann, was nicht sein darf“ übrigens nicht uneingeschränkt. Unsere Nachbarin besitzt gleichzeitig die Staatsangehörigkeit Kolumbiens, die der USA und die deutsche, und alle Ihre Pässe sind bisher noch jedes Mal ganz anständig verlängert worden.

Schöne Grüße

MM

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Hi,

danke für die Info. Hat man dann nicht 2 Pässe?

Servus,

dass Ihr, wenn Ihr mal eben schnell einen Nachweis für den Ehestand braucht (der wird ist in Deutschland ganz oft gebraucht), sinnvollerweise hier beim Standesamt eine sog. „Nachbeurkundung“ der Eheschließung durchführen lasst. Ist nicht schwierig, wenn man keine panische Angst vor „Bürokratie“ hat, die bei Dir ein bisschen durchklingt. Die Nachbeurkundung ist nicht obligatorisch, sie erfolgt auf Antrag. Sie hat den großen Vorteil, dass Ihr dann eine Eheurkunde mit deutschem Text habt, die ihr jederzeit jedem in D, der sie sehen möchte, ohne Beglaubigung, Apostille und beeidigten Übersetzer vorlegen könnt.

Voraussetzung ist, dass Ihr in der Türkei nach türkischem Recht zivilrechtlich wirksam geheiratet habt. Ein Zettel vom Imam und die Rechnung von dem Vermieter der Festhalle reichen für die Anerkennung einer Eheschließung in Deutschland nicht aus.

Schöne Grüße

MM

Das kommt drauf an, wie viele man ausstellen lässt. Wenn man bloß einen haben will, hat man halt bloß einen, und wenn man gar nicht weiß, dass man zweie haben könnte, hat man sicher bloß einen.

Ich z.B. habe derzeit überhaupt keinen (gültigen) Pass.

Schöne Grüße

MM

Du hast nur das hier:

…weil das BAMF (Bundesamt für Mannheimer Flüchtlinge) so tröööödelt…

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Kann man als Türke nicht zwei Staatsbürgerschaften haben oder hab ich was falsches gelesen.

Servus,

ob eine doppelte deutsche und türkische Staatsbürgerschaft nach deutschem Recht möglich ist, richtet sich danach, wie sie erworben wurde (Abstammung oder Geburtsort). Derzeit gilt unverändert die Optionspflicht gem. § 29 StAG, auch wenn viel darüber diskutiert wurde und wird.

Das ist aber nicht Gegenstand der Frage. Gefragt wurde nach der Anerkennung einer in der Türkei nach Ortsrecht geschlossenen Ehe in Deutschland.

Schöne Grüße

MM

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Wobei es immer auf den Staat ankommt.
Die Grande Nation lässt ihre Bürger nicht raus und die BRD akzeptiert es, wenn ein Nachkomme hier geborgen wird, auch Deutscher wird.
Früher musste ein Antrag gestellt werden, damit das Kind deutscher Staatsangehöriger wird.
Kostenpunkt damals 10 DM incl. Urkunde vom RP.
Gruß
Claude
Nachtrag: Die Nachkommen sind dann aber Bürger der Grande Nation, obwohl als Deutsche geboren und können auch den Pass beantragen.

Ich kann mich erinnern, es hieß damals Ehefähigkeitszeugnis. :grin:

Hallo Claude,

ja, das ist die „einfachste“ Form doppelter Staatsbürgerschaft; innerhalb der EU nicht mehr besonders wichtig, wenn man mal vom Wahlrecht absieht, aber für Untertanen von Mohammed VI., die auch zu lebenslänglicher Staatsbürgerschaft verurteilt sind, unter Umständen ganz praktisch: Wenn man gleichzeitig Deutscher und Marokkaner ist, kommt man ohne Visum schon ziemlich weit!

Schöne Grüße

MM

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nö. das braucht man VOR der ehe, nicht mehr danach.

bzw.

Hast du was falsch verstanden :smiling_face_with_horns:

ich glaube nicht.

kannst du das bitte noch mal prüfen? die antwort von aprilfisch auf die frage, deine antwort auf seine antwort auf die frage und meine antwort auf deine antwort auf seine antwort auf die frage?

Danke für die Resonanz.

Ich habe noch einen in grün - damit kann man die Reichsbürger so schön verstören :slight_smile:

dann haben die Reichsbürger an meinem Pass

auch was auszusetzen?

Gruss
VB