Ist das üblich, daß bei einer Verhaftung ein
Staatsanwalt/Staatsanwältin dabei ist?
Nicht üblich, aber bei aufsehenerregenderen Fällen durchaus möglich.
Ich hatte immer
gedacht, eine Verhaftung ist ein Fall für die Polizei
(natürlich hier beauftragt von der Staatsanwaltschaft).
Die Polizei nimmt in der Regel fest. Die Haft ist immer vom Erlass eines Haftbefehles abhängig, den ein Richter erlassen muss.
Die Phrase „sie sind verhaftet“ stammt eher aus einschlägigen Kriminalfilmen und haben mit der Realität nichts gemein.
In über 90 % aller auf die StPO begründeten freiheitsentziehenden Maßnahmen handelt es sich um Festnahmen,nicht um Verhaftungen. Nach der Festnahme ist aber der Festgenommene unverzüglich einem Richter vorzuführen, der über eine Haft entscheidet.
Beispiel:
Der Kommissar ermittelt in einem Mordfall a la Tatort.
Er ermittelt den Täter und nimmt ihn sofort fest, führt ihn nach Haftantrag durch StA dem Richter vor der einen HB erlässt.
Würde er ihn ohne vorherige Festnahme verhaften wollen, müsste er nach der Täterermittlung zum Staatsanwalt, ihm den Fall vortragen, dieser stellt einen Haftantrag, den der Richter (evtl.) erlässt. Der Kommissar geht dann wieder zum Täter, kann aber den Haftbefehl nicht vollstrecken, weil der Täter längst über alle Berge ist.
Deshalb gibt es das Rechtsinstitut der Festnahme, um solches zu verhindern. Zum Nachlesen: §§ 112, 112a 127, 127 a, 127b StPO (nicht abschließend).
In der polizeilichen Praxis sind die überwiegenden Fälle einer Verhaftung, die, die auf einer Ausschreibung im Fahndungssystem beruhen (also weil der Täter flüchtig ist oder sich verborgen hält). Weniger die, in denen der Polizeibeamte zum Täter geht und ihn, mit dem HB in der Hand, aus der Wohnung heraus verhaftet. Sicherlich gibt es auch dort Ausnahmen, das hängt vor allem davon ab, in welchem Bereich der Beamte tätig ist. So könnte eine Verhaftung von vorherigen verdeckten Ermittlungen abhängen.
Gruss
Iru