Hallo zusammen,
Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchung - Computer wurde beschlagnahmt. Beschuldigter gesteht, sein Anwalt handelt einen Kuhhandel mit dem Staatsanwalt aus: Beschuldigter stimmt Einzug des Computers zu, Staatsanwalt stellt daraufhin Ermittlungen ein (keine Gerichtsverhandlung). In dutzenden Schreiben und Telefonaten verspricht der Staatsanwalt zudem dass der Beschuldigte die Dateien des Computers als Kopie auf DVD gebrannt bekommt.
Dieser Kuhhandel wurde vor über einem Jahr so vereinbart. PC ist immer noch in der Aservatenkammer, daneben liegen mittlerweile die vom Beschuldigten bereitgestellten DVD-Rohlinge. Der Beschuldigte wartet nach wie vor auf eine Kopie seiner Daten (private & geschäftliche Fotosammlung, alles selbst fotografiert). Auf mehrfache Anfragen des Beschuldigten wo denn die Kopien bleiben hat sich dann doch irgendwann ein Staatsanwalt genötigt gefühlt zu antworten: der Staatsanwalt der das damals so vereinbart hat ist nicht mehr im Amt, er als Nachfolger hat kein Interesse die Kopien anfertigen zu lassen.
Der Anwalt des Beschuldigten wollte vor über 6 Wochen mit dem Staatsanwalt nochmals telefonieren - seitdem hat der Beschuldigte trotz mehrfacher Nachfragen nichts mehr von seinem Anwalt gehört.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt blieb natürlich erfolglos.
Was tun?
Hallo
Was tun?
da die Beweislage ob dieses Versprechens wahrscheinlich nix hergeben wird, kann nur auf die Herausgabe dringen, wenn Verfahren abgeschlossen ist. Sonst nüx … jedenfalls fällt mir nüx anderes ein
Der Mikesch
Hallo
Was tun?
da die Beweislage ob dieses Versprechens wahrscheinlich nix
hergeben wird, kann nur auf die Herausgabe dringen, wenn
Verfahren abgeschlossen ist. Sonst nüx … jedenfalls fällt
mir nüx anderes ein
Verfahren wurde vor über einem Jahr eingestellt!
Beweislage? Staatsanwalt hat mehrfach schriftlich und mündlich die Herausgabe der Kopien versichert.
Hallo,
wenn in diesem angenommenen Fall eine Einstellung passierte muss das Beweismaterial herausgegeben werden.
Eine Herausgabe sollte bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden, bzw. den RA mal in den Hintern treten, wenn nicht mündlich zu erreichen dann Brief schreiben.
Wenn alle Stricke reissen, sprich es kommt keiner in Bewegung, an den Petitionsausschuß wenden, geht auch online. Musst googlen… und über die Staatsanwaltschaft* beschweren, wegen Untätigkeit, die kommen dann ganz schnell in die Pötte 
Lieben Gruß
Plö
*Fall genau beschreiben
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Hast du die Ausgangsfrage eigentlich gelesen? Der Beschuldigte hat dem Einzug des Computers zugestimmt. Folglich muss er auch nicht mehr herausgegeben werden.
Levay
Hast du die Ausgangsfrage eigentlich gelesen? Der Beschuldigte
hat dem Einzug des Computers zugestimmt. Folglich muss er auch
nicht mehr herausgegeben werden.
Danke Levay. Richtig, der Beschuldigte will ja auch gar nicht seinen Computer zurück sondern gewisse Dateien (Fotosammlung). Entsprechende DVDs zum brennen wurden einem Amtsinspektor der Staatsanwaltschaft auch schon vor Weihnachten 2007 zugeschickt, nachdem er darum bat. Doch es tut sich nichts, nein es ist sogar so dass die Staatsanwaltschaft sich nun - trotz schriftlicher Zusage - weigert die Kopien zu erstellen WEIL es angeblich zu viel Aufwand ist die Dateien zu überprüfen ob der Beschuldigte diese auch zurück erhalten darf, damit er nicht etwa das Zeug erhält weswegen gegen ihn ermittelt wurde.
Parallel hat der Beschuldigte aber bereits VOR diesem Kuhhandel, also vor über 1,5 Jahren, eine externe Festplatte sowie hunderte CD´s und DVD´s zurück erhalten, die er eigentlich nicht hätte erhalten dürfen. Er hat nämlich damals schon das Zeug zurück bekommen, das er nicht haben dürfte, das was jetzt noch bei der SA rumliegt hat keinen strafrechtlichen Hintergrund sondern nur Privaten und Beruflichen.
Nur bei dem harmlosen Material (Fotos von Familie, Urlaub und seiner beruflichen Tätigkeit) macht man ihm jetzt derartige Schwierigkeiten - obwohl man ihm ja eine Kopie schriftlich zugesichert hat.
Ich darf dann nochmals die Frage stellen: was tun?
Realistischerweise bleibt dem Beschuldigten gar nichts anderes übrig, als sich einen RA zu suchen, der sich dieser Sache annimmt; der alte regt sich ja nicht, und ohne wird man hier vermutlich nix erreichen.
Levay
Ich denke schon, dass der Petitionsausschuss des Landtages eine gute Adresse wäre. Manchmal wird mit den Anfragen von Beschuldigten, besonders wenn sie Opfer von Schlampereien oder rechtswidrigen Maßnahmen geworden sind, „Ping-Pong“ gespielt, sprich, die Verantwortung wird von sich auf andere geschoben - und von keinem kommt eine Antwort auf die Problemstellung.
Ob mit der Zustimmung zur Einziehung (§ 74 StGB?) auch eine Zustimmung für die darauf enthaltenen Daten gegeben wurde?
Gruss
Iru
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ob mit der Zustimmung zur Einziehung (§ 74 StGB?) auch eine
Zustimmung für die darauf enthaltenen Daten gegeben wurde?
Das hat ja keiner behauptet.
Levay
Realistischerweise bleibt dem Beschuldigten gar nichts anderes
übrig, als sich einen RA zu suchen, der sich dieser Sache
annimmt; der alte regt sich ja nicht, und ohne wird man hier
vermutlich nix erreichen.
Levay
Ich denke schon, dass der Petitionsausschuss des Landtages
eine gute Adresse wäre. Manchmal wird mit den Anfragen von
Beschuldigten, besonders wenn sie Opfer von Schlampereien oder
rechtswidrigen Maßnahmen geworden sind, „Ping-Pong“ gespielt,
sprich, die Verantwortung wird von sich auf andere geschoben -
und von keinem kommt eine Antwort auf die Problemstellung.
Ob mit der Zustimmung zur Einziehung (§ 74 StGB?) auch eine
Zustimmung für die darauf enthaltenen Daten gegeben wurde?
Der Petitionsausschuss des Landtages mischt sich in die Arbeit der Staatsanwaltschaft ein? Ich dachte wir hätten Gewaltenteilung…
Der Petitionsausschuss des Landtages mischt sich in die Arbeit
der Staatsanwaltschaft ein? Ich dachte wir hätten
Gewaltenteilung…
Aber die Legislative kontrolliert die Exekutive.
Die Staatsanwaltschaft ist „nur“ eine Behörde; hier gibt es nicht etwa so was wie richtliche Unabhängigkeit.
Levay
Der Petitionsausschuss des Landtages mischt sich in die Arbeit
der Staatsanwaltschaft ein? Ich dachte wir hätten
Gewaltenteilung…
Aber die Legislative kontrolliert die Exekutive.
Die Staatsanwaltschaft ist „nur“ eine Behörde; hier gibt es
nicht etwa so was wie richtliche Unabhängigkeit.
Danke, hat der Petitionsausschuss dann auch eine Art Schweigepflicht? Nicht das am Ende öffentlich wird was verbrochen wurde…