Aufgrund welcher Rechtsgrundlage dürfen sich Staatsanwalt und Polizei in einer Wohnung aufhalten, wenn dort die Leiche des Wohnungsinhabers aufgefunden wurde und Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bestehen? Immerhin erfolgt doch dadurch ein Eingriff in das Hausrecht des Wohnungsinhabers bzw. seines Rechtsnachfolgers. Und wenn dann noch durchsucht wird (- ohne Durchsuchungsbeschluss! -), alles fotografiert wird, alles mit Spurenträgerfolien abgeklebt wird und gar dem eigentlich Berechtigten das Betreten verweigert wird, handelt es sich doch um einen nicht mehr ganz minimalen Eingriff.
Ich habe Zweifel daran, dass dieser Eingriff durch die „staatsanwaltliche Generalklausel“ (§§ 160, 161 StPO) gedeckt ist, denn für andere Verfahrenshandlungen (Festnahme, Haft, Vernehmung usw.) bedarf es ja jeweils auch einer speziellen Ermächtigungsgrundlage; aber ich bin kein Jurist, habe deshalb davon keine Ahnung und frage deswegen hier.