Staatsanwaltschaft ändert den Straftatbestand von einer Strafanzeige und gegen Unbekannt ! Ist das so richtig ?

Guten Tag,
nehmen wir mal an, ein Opfer einer Straftat macht eine Strafanzeige gegen eine Person und kann dessen Namen, Adresse, Email-Adresse und Telefon-Nr. nennen; auch wenn das Opfer den Täter nie persönlich kennen gelernt hat, weil es sich hier um Cybermobbing usw. in einem Internet Forum handelt.

In der Strafanzeige, bei der Polizei , wurde folgendes angegeben, was der Täter getan hat (aus Sicht des Opfers) : Beleidigung, Belästigung / Stalking, Cybermobbing , Verleumdung / Üble Nachrede , versuchte Nötigung und Drohung.

  1. Das Opfer wurde ungewollt vom Täter immer wieder angeschrieben, mit verschiedenen Email-Adressen (Stalking / Belästigung)
  2. Das Opfer wurde beleidigt und sollte mehrfach schriftliche Erklärungen über etwas abgeben, was aber unmöglich war
  3. Der Täter behauptete schriftlich, in seinen Emails, mehrfach unwahre Dinge über das Opfer (Verleumdung / üble Nachrede)
  4. Da dass Opfer aber den Forderungen usw. nicht nachgeben wollte, drohte der Täter damit , mit einer falschen Angabe, bei einer Behörde eine Anzeige zu machen , um das Opfer privat in Schwierigkeiten zu bringen (Drohung)
  5. Wegen dem ganzen Stalking, den Drohungen, Beleidigungen usw. hat dann das Opfer völlig genervt seine Email Adresse gekündigt (und musste eine neue Email Adresse erstellen) und hat auch das Internetforum endgültig verlassen, um endlich seine Ruhe zu haben (Cybermobbing, Vertreibung aus einem Forum) *
  • leider griffen der Admin des Forums und die Moderatoren des Forums nicht ein, um den Täter an seinem Handeln zu hindern und um das Opfer zu schützen und so sah sich das Opfer gezwungen das Internet Forum zu verlassen.

Die Staatsanwaltschaft machte aus dem namentlich genannten Täter aber eine Strafanzeige gegen unbekannt und aus den vielen Straftaten / Vorfällen nur eine Strafanzeige wegen beleidigung.
Alle anderen Vergehen (Drohung, versuchte Nötigung, cybermobbing, üble Nachrede usw.) wurden weg gelassen.

Nach Rückruf bei der Staatsanwaltschaft, unter dem angegebenen Aktenzeichen, konnte man den Opfer keine Auskunft geben, warum die Strafanzeige so geändert wurde.

Ich bitte euch hiermit um Rat und eine fachliche Auskunft.
Danke im Voraus.

mfG

Üble Nachrede kann es schon mal deswegen nicht sein, weil die Behauptung nicht gegenüber einem Dritten erfolgte. Und Bedrohung wäre, dem anderen mit Begehung eines Verbrechens an ihm oder Nahestehenden zu drohen. Das ist bei einer Meldung von Sachverhalten an Behörden eher nicht der Fall… Vor der Behauptung des Vorliegens eines Straftatbestandes ist ein Blick ins Gesetzbuch mitunter ziemlich nützlich.

Gegen wen denn sonst? Hat das Opfer den Täter denn beim Tippen gefilmt?

Der Staatsanwalt klagt an, nicht das Opfer. Und im Gegensatz zum Opfer kennt er sich mit den Gesetzen aus. Der beschriebene Sachverhalt hat zum Beispiel erstmal überhaupt nichts mit den genannten Straftaten zu tun.

Selbstverständlich nicht. Das geht das Opfer nämlich genau gar nichts an. Auskunft darf ausschließlich ein Anwalt bekommen.

Finde dich damit ab oder nimm dir einen Anwalt und finde dich dann damit ab.

Hallo,
wieso soll ICH mich damit abfinden ?
Habe ich geschrieben, dass ICH das Opfer bin ?
Wo steht das ?

Geht das auch ein bisschen freundlicher hier, oder wird man immer gleich so angepamt, wenn man sich mit der Justiz nicht auskennt und nur eine Frage stellt !
Holla die Waldfee, was geht hier den ab ?

Hallo,
ok danke erst einmal !

Du bist doch gar nicht das Opfer, wieso fühlst du dich angesprochen?