Was kann man tun, wenn eine Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft zwar unter einem Aktenzeichen abgelegt, aber weder deren Eingang bestätigt, noch die Strafverfolgung auch nach dreimonatiger Wartezeit, nicht aufgenommen wurde?
Erst mal Akteneinsicht per Anwalt um den
Sachstand zu prüfen.