Staatsanwaltschaftliche Ermahnung

Verschwindet eine solche Ermahnung nach Ablauf von fünf Jahren auch aus solchen internen Datensystemen wie INPOL, PAD und dergleichen? Wohin geht die entsprechende Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft nach oben genannten fünf Jahren? Muß ich bei einer Bewerbung zum Polizeidienst eine solche Ermahnung nach fünf Jahren noch angeben?

Gib das lieber an…

Verschwindet eine solche Ermahnung nach Ablauf von fünf Jahren
auch aus solchen internen Datensystemen wie INPOL, PAD und
dergleichen? Wohin geht die entsprechende Ermittlungsakte der
Staatsanwaltschaft nach oben genannten fünf Jahren?

Kann ich Dir jetzt nicht sagen.

Muß ich
bei einer Bewerbung zum Polizeidienst eine solche Ermahnung
nach fünf Jahren noch angeben?

Das solltest DU! Ich weiß es noch wie heute:
Am Tag der Einstellung saß mein zukünftiger Ausbildungszug in einem Raum, als ein Ausbilder reinkam und einen Namen nannte.
Der flog dann gleich raus, weil er ähnliches bei der Bewerbung nicht angegeben hatte…
Um was es genau ging kann ich allerdings nicht mehr sagen, es war jedenfalls bei der Frage zu Vorstrafen u.ä…

Gruß,

M.

Hallo, Du hast wie jeder Bürger, das Recht auf Auskunft über
die über Dich gespeicherten Daten bei Polizeibehörden.
Um Details zu erfahren, erkundige Dich bei dem für Dein Bundesland zuständigen Datenschutzbeauftragten, der kann Dir
dazu Genaueres sagen, z.B. an wen Du Deine schriftliche Anfrage
richten musst, auf welche Paragraphen Du Dich beziehen musst
usw. Sollten die das ablehnen, Dir Auskunft zu geben, - auch das
können sie- ,schalte wiederum den Datenschutzbeauftragten ein,
dem müssen(!) sie das mitteilen. Aber in Deinem Fall sehe ich
da keine Probleme. Viel Glück! caligula

Versuche an der Wahrheit zu bleiben.
Hi Peter,

ich habe mich mal in BW bei der Bepo erkundigt. Die bekommen fast alles raus. Erkundigung bei dem „Heimischen“ Polizeirevier sind normal. Gelöscht oder nicht gelöscht. Das ist im Prinzip jedem Staat (legal/scheissegal?) eh egal. Eine Überprüfung der Löschung liegt kaum noch in der Macht des Bürgers. Versuche also möglichst ehrlich zu sein.

Mit einem „Betrüger“ als Polizeibeamten möchte es wohl selten ein Staat dieser Welt zu tun haben. Auch der Bürger möchte Sicherheit. Ohne moralische Wertung. Basissicherheit ist für eine Gesellschaft notwendig.

Grüsse