Guten Tag,
Ich habe folgende Frage:
Wenn eine minderjährige Person aus Deutschland die Schweizer Staatsbürgerschaft annimmt, wann oder unter welchen Bedingungen wird ihr dann die Deutsche Sb entzogen?
Ich meine gelesen zu haben das Bei verpflichtung in einer ausländischen Armee die Deutsche Sb entfällt, aber gillt dies auch für die einfache Wehrpflicht?.
Wenn eine minderjährige Person aus Deutschland die Schweizer
Staatsbürgerschaft annimmt, wann oder unter welchen
Bedingungen wird ihr dann die Deutsche Sb entzogen?
In Deutschland muss man sich mit 23 Jahren für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Dazu wird er aufgefordert, eine entsprechende Erklärung abzugeben. Entscheidet er sich (wie in Deinem Beispiel) also für die schweizerische Staatsbürgerschaft, verliert er damit automatisch den deutschen Pass.
Ich meine gelesen zu haben das Bei verpflichtung in einer
ausländischen Armee die Deutsche Sb entfällt, aber gillt dies
auch für die einfache Wehrpflicht?.
Das ist nicht abhängig von Deutschland, sondern von dem anderem Land. Es gibt Staaten, die so lange nicht bereit sind, diejenigen aus der Staatsbürgerschaft zu entlassen, bis sie ihrer Wehrpflicht nachgekommen sind. Ob die Schweiz in der Praxis so verfährt, weiß ich allerdings nicht. Das müsste gründlich recherchiert werden. Das neue deutsche Staatsbürgerschaftsrecht ist unter anderem auch auf so einen Fall eingegangen und hat hierfür (natürlich nach entsprechender Einzelfallprüfung) die Mehrstaatigkeit vorgesehen.
In Deutschland muss man sich mit 23 Jahren für eine
Staatsbürgerschaft entscheiden.
So allgemein stimmt das nicht. Es gibt auch Fälle, in denen
man sich nicht entscheiden muss und die doppelte
Staatsangehörigkeit zulässig ist.
JEDER muss eine Erklärung abgeben - schriftlich. Dann KANN im Einzelfall entschieden werden. So, wie es in dem Beispiel ja auch von mir beschrieben worden ist. Da ist nichts Falsches gesagt worden: nicht von mir und nicht (jetzt) von Dir.
JEDER muss eine Erklärung abgeben - schriftlich. Dann KANN im
Einzelfall entschieden werden. So, wie es in dem Beispiel ja
auch von mir beschrieben worden ist. Da ist nichts Falsches
gesagt worden: nicht von mir und nicht (jetzt) von Dir.
Ich habe nur gesagt, dass deine Aussage in dieser Allgemeinheit nicht richtig ist. Im klassischen Doppelstaatsbürgerschaftsfall, nämlich Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung von Eltern verschiedener Staatsangehörigkeiten erlaubt das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht die doppelte Staatsangehörigkeit ohne Einschränkungen (ich weiß, dass jetzt wieder eine Menge Leute widersprechen wollen - es ist aber so, man möge also im Gesetz nachlesen). Entscheiden muss man sich normalerweise bei doppelter Staatsangehörigkeit durch Geburt im Bundesgebiet.
Außerdem gibt es zwischenstaatliche Verträge, wo die doppelte Staatsangehörigkeit uneingeschränkt zulässig ist, z.B. zwischen Deutschland und Italien.