ich habe eine rein theoretische Frage an die Gemeinde:
Ist es möglich, seine Staatsbürgerschaft aus freien Stücken „zurückzulegen“? Wenn ja, ist dies in anderen Staaten ähnlich geregelt wie in Österreich?
Wenn es möglich ist: Welche Gerichtsbarkeit wäre dann für diese Person zuständig? Darf bzw. muß man in weiterer Folge vor Gericht aussagen? Wie verhält es sich mit anderen Staatsbürger-Pflichten wie z.B. Präsenzdienst, Steuern etc.?
Ist es möglich, seine Staatsbürgerschaft aus freien Stücken
„zurückzulegen“?
In Österreich nicht.
Wenn ja, ist dies in anderen Staaten ähnlich
geregelt wie in Österreich?
Das ist Sache der einzelnen Staaten. Es gibt aber ein Übereinkommen über die Verhinderung von Staatenlosigkeit, das sowohl eine Ausbürgerung als auch den Verzicht verbietet, wenn sonst Staatenlosigkeit eintreten würde.
Wenn es möglich ist: Welche Gerichtsbarkeit wäre dann für
diese Person zuständig?
Das hat in der Regel mit der Staatsbürgerschaft nichts zu tun. Zumindest nicht mehr in der heutigen Zeit, vor ein paar hundert Jahren war das teilweise noch anders.
Darf bzw. muß man in weiterer Folge
vor Gericht aussagen? Wie verhält es sich mit anderen
Staatsbürger-Pflichten wie z.B. Präsenzdienst, Steuern etc.?
Steuern sind keine Staatsbürgerpflicht. Ebensowenig die Aussagepflicht. Präsenzdienst ist eine Staatsbürgerpflicht, das ist klar.
Zum letzten Punkt: Kannst Du das vielleicht noch etwas näher ausführen? Also inwieweit die von mir erwähnten, bzw. andere Punkte die in diesem Fall zutreffen, betroffen sein würden?
Vielen Dank,
Atterl
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Zum letzten Punkt: Kannst Du das vielleicht noch etwas näher
ausführen? Also inwieweit die von mir erwähnten, bzw. andere
Punkte die in diesem Fall zutreffen, betroffen sein würden?
Es entfällt nur der Präsenzdienst beim österreichischen Bundesheer. Es entfällt aber nicht die Steuerpflicht, die Aussagepflicht etc. Dafür darf man viele Berufe nicht mehr ausüben und gilt als (Nicht EU-)Fremder (braucht also Aufenthaltstitel etc.), was ja nicht unbedingt von Vorteil ist.