Wenn jemand (deutsch) eine doppelstaatsbürgerliche schweiz-amerikanische Person heiratet, kann diese Person dann die anderen beiden auch annehmen und könnte die Person mit CH/US-Pässen auch die deutsche annehmen zusätzlich? Ich weiss, dass schweizerisch-deutsche Doppelstaatsbürgerschaft möglich ist. Bitte den patriotischen Aspekt in der Diskussion aussen vor lassen, es geht rein um den rechtlichen Aspekt. Merci.
Hallo,
vielleicht hilft dir dieser link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beibehaltungsgenehmigung
mfg
G