Ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum, denn mich würde folgendes interessieren: angenommen ein Ehepaar aus 2 verschiedenen EU-Staaten bekommt ein Kind. Nehmen wir mal an, sie leben gemeinsam in D - er hat die deutsche Staatsbürgerschaft, sie die österreichische. Das Kind kommt in D zur Welt. Welche Staatsbürgerschaft hat dann das Kind? Beide oder nur die deutsche weil es dort zur Welt kam, oder die der Mutter, nämlich die österreichische? Wie wäre es, wenn das Kind in einem anderen EU-Staat zur Welt kommen würde (z.b. während eines Urlaubs in Griechenland)?
Danke schon mal im Voraus!
Ilse
Ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum, denn mich würde
folgendes interessieren: angenommen ein Ehepaar aus 2
verschiedenen EU-Staaten bekommt ein Kind. Nehmen wir mal an,
sie leben gemeinsam in D - er hat die deutsche
Staatsbürgerschaft, sie die österreichische. Das Kind kommt in
D zur Welt. Welche Staatsbürgerschaft hat dann das Kind? Beide
oder nur die deutsche weil es dort zur Welt kam, oder die der
Mutter, nämlich die österreichische? Wie wäre es, wenn das
Kind in einem anderen EU-Staat zur Welt kommen würde (z.b.
während eines Urlaubs in Griechenland)?
Danke schon mal im Voraus!
Ilse
Allgemein mal vorab: das Staatsbürgerschaftsrecht hat mit der EU nichts zu tun.
Vom Ergebnis her wäre das Kind in diesem Fall sowohl Staatsbürger von Österreich als auch von Deutschland, ganz egal wo es geboren wurde, weil sowohl in Deutschland als auch in Österreich das Abstammungsprinzip gilt. Ob es noch die Staatsbürgerschaft des Landes der Geburt erhalten würde, hängt vom Staatsbürgerschaftsrecht desjenigen Landes ab.
Hi,
ich hatte mal nen Fall bei mir in Arbeit:
Vater: Deutsch und Rumänisch +
Mutter: Spanisch und Brasilianisch =
Kind in Amerika geboren: Deutsch, Rumänisch, Spanisch,
Brasilianisch, Amerikanisch!
Ich bin eigentlich mal sehr sicher, das das nirgendwo steht, dass ein Mensch nur 2 Staatsangehörigkeiten haben darf.
In Deutschland gibt es das Abstammungsprinzip, somit hat eben das Kind aus o.g. Beispiel alle StA´s der Eltern und zusätzlich die StA des Geburtslandes
Ich bin eigentlich mal sehr sicher, das das nirgendwo steht,
dass ein Mensch nur 2 Staatsangehörigkeiten haben darf.
ich bin mir sicher, daß das für die EU gilt (leider habe ich bisher noch immer nicht den relevanten text gefunden). belegen kann ich es durch zwei fälle: 1. ich, die obwohl berechtigt, eine dritte nicht annehmen kann 2. eine frau, deren geburtsland jetzt EU wurde, die amerikanerin und israelin ist und jetzt eine der beiden aufgeben muß, wenn sie die SB ihres geburtslandes (EU) erwerben will. ich suche weiter…!
Die von dir genannten Beispiele haben aber nichts damit zu tun, dass man nicht mehr als 2 Staatsbürgerschaften haben darf. Auch wenn diese Beispiele richtig sein mögen, so ziehst du falsche Schlussfolgerungen daraus.
Das ganze liegt ganz einfach daran, dass die meisten europäischen Länder eine mehrfache Staatsangehörigkeit (es sei denn sie wurde durch Geburt erworben) nicht akzeptieren (es gibt dazu auch internationale Abkommen, wie das Abkommen zur Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeit). Wenn du die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben willst, dann musst du die bisherige aufgeben, weil sie dir sonst nicht verliehen wird - da ist es ganz egal, ob du eine zwei drei oder zehn vorher gehabt hast. Wenn jetzt jemand als Deutscher die österreichische Staatsbürgerschaft haben möchte, dann muss er die deutsche aufgeben und bekommt dann erst die österreichische. Umgekehrt geht das genauso.
Ich bin mir ganz sicher, dass es keine einzige europarechtliche Regelung über die Staatsbürgerschaft gibt, weil es weder im EG-, noch im Euratom- noch im EU-Vertrag eine Kompetenz hiefür gäbe.
Dass man aber von Geburt an nicht mehr als zwei Staatsbürgerschaften haben kann steht jedenfalls nicht im europäischen Übereinkommen zur Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeit und auch nicht im österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz. Ich gebe zu, ich habe nicht nochmals nachgeforscht und würde mich durchaus von etwas anderem überzeugen lassen, wenn das noch in irgendeinem anderen Übereinkommen möglicherweise steht. Bekannt ist mir aber keines und Botschaften und Konsulate erzählen (leider) oft eine ganze Menge Topfen.