Eine Person, 1978 geboren, hat eine deutsche Mutter und einen österreichischen Vater und erhält nach der Geburt eine Doppelstaatsbürgerschaft. Muss eine der beiden Staatsbürgerschaften zu einem bestimmten Zeitpunkt abgegeben werden, oder können beide behalten werden?
Es geht darum, dass der deutsche Pass dieser Person abgelaufen ist und vor der Beantragung der Verlängerung soll geklärt werden ob die Person überhaupt noch ein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Wehrdienst wurde in Österreich abgleistet und am Meldeort in Deutschland ist nie eine Einberufung eingelangt, d. h. es ist davon auszugehen, dass die deutschen Behörden Kenntniss von der doppelten Staatsbürgerschaft haben.
„Auch Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind von der Aufgabe ihrer Staatsangehörigkeit ausgenommen, wenn der andere Mitgliedstaat bei der Einbürgerung von Deutschen ebenfalls nicht die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit verlangt. Dies trifft auf die meisten Mitgliedstaaten einschließlich der am 1. Mai 2004 neu beigetretenen Staaten zu.“
Erkundige Dich aber trotzdem noch einmal bei den österreichischen Behörden. Solche Informationen findet man auch ganz unproblematisch im Internet.
Es gibt sehr viele Leute mit doppelten Staatsangehörigkeiten. Bei den meisten ist dies kein Problem. Wenn jemand nach der Geburt ohne Antrag 2 SAs bekommt (weil z.B. beide Eltern je eine andere haben, oder weil das Geburtsland diese automatisch verleiht), dann gibt es auch von deutschen Staat aus keine Probleme. Problematisch wird es nur dann, wenn Du einen eigenen Antrag auf eine neue SA stellst. (Siehe auch keinen Beitrag im Brett Innenpolitik).
Die Regel, dass Jugendliche sich mit 18 Jahren für eine der beiden SAs entscheiden müssen, gilt nur dann, wenn kein Elternteil deutsch ist.
Eine Person, 1978 geboren, hat eine deutsche Mutter und einen
österreichischen Vater und erhält nach der Geburt eine
Doppelstaatsbürgerschaft. Muss eine der beiden
Staatsbürgerschaften zu einem bestimmten Zeitpunkt abgegeben
werden, oder können beide behalten werden?
Nein. Sowohl das österreichische als auch das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erlauben die doppelte Staatsangehörigkeit im Falle des Erwerbs durch Abstammung.
Wehrdienst wurde in Österreich abgleistet und am Meldeort in
Deutschland ist nie eine Einberufung eingelangt, d. h. es ist
davon auszugehen, dass die deutschen Behörden Kenntniss von
der doppelten Staatsbürgerschaft haben.
Eine Person, 1978 geboren, hat eine deutsche Mutter und einen
österreichischen Vater und erhält nach der Geburt eine
Doppelstaatsbürgerschaft. Muss eine der beiden
Staatsbürgerschaften zu einem bestimmten Zeitpunkt abgegeben
werden, oder können beide behalten werden?
Nein. Sowohl das österreichische als auch das deutsche
Staatsangehörigkeitsrecht erlauben die doppelte
Staatsangehörigkeit im Falle des Erwerbs durch Abstammung.
Das muss ich präzisieren, weil das eine Ergänzungs- und keine Entscheidungsfrage war: Es können beide Staatsangehörigkeiten behalten werden.
„Auch Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union sind von der Aufgabe ihrer
Staatsangehörigkeit ausgenommen, wenn der andere Mitgliedstaat
bei der Einbürgerung von Deutschen ebenfalls nicht die
Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit verlangt.
Dies trifft auf die meisten Mitgliedstaaten einschließlich der
am 1. Mai 2004 neu beigetretenen Staaten zu.“
Also dieser Satz passt nicht auf den vorliegenden Fall, aber: Österreich gehört zu denjenigen Mitgliedsländern, die nicht unter die oben zitierten „meisten“ gehören…
ich kenn nur einen Fall einer Freundin.
Allerdings war der Vater Brite und die Mutter Deutsche.
Sie wurde kurz nach ihrem 18. Geburtstag von einer deutschen Behörde angeschrieben, welche Staatsbürgerschaft sie denn nun gerne hätte, die deutsche oder die britische.
Nachfragen ergaben, daß sie auf keinen Fall beide Staatsbürgerschaften behalten dürfe.
Das war allerdings vor dem Schengener Abkommen, aber nach dem Beitritt von GB in die EU (bzw. damals war das noch die EWG)