Staatsgelder für den Wahlkampf

hallo alle,
was ich noch nie begriffen habe: warum bekommen Parteien Steuergelder für ihren persönlichen Vorteil? Und auch noch je dicker die Partei, desto mehr bekommt sie.
Warum lässt man die Parteien, die ja an die Futtertröge wollen, nicht ihren Wahlkampf selbst bestreiten?
Je „volksnäher“ sie sind, desto größer sind sie, desto mehr Mitgliedbeiträge bekommen sie und desto besser können sie Wahlkampf machen.
Es ist schade um jeden einzelnen Euro.
Grüße
Raimund

Hi raimund
dann bekämen wir ganz schnell Amerikanische Verhältnisse, wo Pressure Lobbies den Wahlkampf Sponsoren und dafür mehr oder weniger offen Gegenleistungen verlangen.
Auch net doll

Es ist eh schon schlimm genug, wir müssen es nicht auch noch verschärfen.

Und wenn jetzt der Spruch komm „es zahlt ja eh die Wirtschaft“ dann lach ich doch glatt… Im endeffekt zahlts auch so rum der Bürger.
Dann zahl ich lieber direkt.

Gruß
Mike

was ich noch nie begriffen habe: warum bekommen Parteien
Steuergelder für ihren persönlichen Vorteil? Und auch noch je
dicker die Partei, desto mehr bekommt sie.
Warum lässt man die Parteien, die ja an die Futtertröge
wollen, nicht ihren Wahlkampf selbst bestreiten?

Dann würde der Druck nach Spendengeldern noch mehr zunehmen.

Je „volksnäher“ sie sind, desto größer sind sie, desto mehr
Mitgliedbeiträge bekommen sie und desto besser können sie
Wahlkampf machen.

Nein, nicht volksnäher. Das würde dann bedeuten: je industrienäher. Oder aber sie müßten sich nach den Wünschen der Reichen ausrichten. Denn natürlich kann ein Multi-Millionär mehr Mitgliedsbeiträge zahlen als 100 Sozialhilfeempfänger.

Es ist schade um jeden einzelnen Euro.

Tja. Demokratie zum Nulltarif gibt es nicht.

Die richtige Antwort lautet:

Das Parteienfinanzierungsgesetz sieht vor, daß alle Parteien, die am Wahlkampf teilnehmen wollen, die gleiche Startchanchen haben sollen. Daher werden ihnen pro Wähler eine gewisser Satz an Wahlkampfkosten erstattet. Es gibt darauf einen Vorschuss.

winkel

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hallo,

Die richtige Antwort lautet:

Das Parteienfinanzierungsgesetz sieht vor, daß alle Parteien,
die am Wahlkampf teilnehmen wollen, die gleiche Startchanchen
haben sollen. Daher werden ihnen pro Wähler eine gewisser Satz
an Wahlkampfkosten erstattet. Es gibt darauf einen Vorschuss.

winkel

Wenn dem so ist, kann ich also die „Partei der Mondsüchtigen auf dem Grund der Weltmeere“ gründen, die zum Ziel hat, auch in mehr als 5000 Meter Tiefel im Ozean den Umweltschutz zu garantieren.

Wenn diese Partei im Bundestagswahlkampf z.B. 500 Stimmen erhält, erhalte ich dafür Wahlkampfkostenerstattung ? Ist dies so richtig ?

Deiner Logik zufolge könnte sonst jeder Deutsche, der wählen darf und die Bedingungen zur Zulassung einer Partei erfüllt, eine Partei gründen und es wäre schon eine Stimme ausreichend um Geld zu erhalten. Dieses Model scheint mir etwass gewagt, denn ich frage mich, warum dann dies nicht viele versuchen, wenn sie so einfach an Wahlkampfgelder kommen können.

Gruss Günter

hallo Winkel,
gleiche Chancen würde heißen, jede partei bekommt gleich viel. Hier ist es aber so, dass die reichen Parteien mehr bekommen, als die armen. Ok, die PDS als heimlich reichste erhält nicht so viel wie die beiden großen.
Ich meine mit reich auch die, die sowieso schon viele Wähler hat. Damit sie noch mehr bekommt, bekommen die dann mehr, als die, die wenig haben.
Logo, oder!
Grüße
Raimund

Hi Günther,

das ist nicht meine Logik, sonder die des Gesetzes. Die Partei muss natürlich zum Wahlkampf zugelassen werden und somit vorher einige Kriterien erfüllen.

Deswegen ist man ja auch bestrebt die NPD verbieten zu lassen, da sie sich zu einem nicht unerheblichen Teil aus den Kostenerstattungen finanziert, wäre sie verboten hätte sie diese Ansprüche nicht mehr.

winkel

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gleich chancen heißt, daß die partei pro Wähler, der sie wählt, einen Betrag erstattet bekommt. richtig: Viele Wähler = viel Geld, wenig Wähler = wenig Geld.

ob´s gerecht ist, ist was anderes.

winkel

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Die richtige Antwort lautet:

Das Parteienfinanzierungsgesetz sieht vor, daß alle Parteien,
die am Wahlkampf teilnehmen wollen, die gleiche Startchanchen
haben sollen. Daher werden ihnen pro Wähler eine gewisser Satz
an Wahlkampfkosten erstattet. Es gibt darauf einen Vorschuss.

winkel

Wenn dem so ist, kann ich also die „Partei der Mondsüchtigen
auf dem Grund der Weltmeere“ gründen, die zum Ziel hat, auch
in mehr als 5000 Meter Tiefel im Ozean den Umweltschutz zu
garantieren.

Wenn diese Partei im Bundestagswahlkampf z.B. 500 Stimmen
erhält, erhalte ich dafür Wahlkampfkostenerstattung ? Ist dies
so richtig ?

Deiner Logik zufolge könnte sonst jeder Deutsche, der wählen
darf und die Bedingungen zur Zulassung einer Partei erfüllt,
eine Partei gründen und es wäre schon eine Stimme ausreichend
um Geld zu erhalten. Dieses Model scheint mir etwass gewagt,
denn ich frage mich, warum dann dies nicht viele versuchen,
wenn sie so einfach an Wahlkampfgelder kommen können.

Gruss Günter

Hi Günther,

das ist nicht meine Logik, sonder die des Gesetzes. Die Partei
muss natürlich zum Wahlkampf zugelassen werden und somit
vorher einige Kriterien erfüllen.

Und gehört hierzu nicht, dass eine Partei einen Prozentsatz von mindestens 1 % der Wählerstimmen haben muss, damit sie Gelder erhält ?

Deswegen ist man ja auch bestrebt die NPD verbieten zu lassen,
da sie sich zu einem nicht unerheblichen Teil aus den
Kostenerstattungen finanziert, wäre sie verboten hätte sie
diese Ansprüche nicht mehr.

winkel

Diese Begründung ist so nicht richtig. Der Verbotsantrag stützt sich auf angebliche verfassungsfeindliche Aktionen und Ziele der NPD (da ich im rechtlichen Bereich tätig bin, ist für mich etwas nur Tatsache, wenn es gerichtlich festgestellt ist) Was Du hier ansprichst ist das Problem, dass die NPD Geld erhält, mit dem Geld aber angeblich verfassungsfeindliche Ziele verfolgen soll und dafür Gelder im Wahhlkampf nutzt. Dafür werden Hinweise wie „Ausländer raus“, Aktionen gegen „Minderheiten“ zur Begründung heran gezogen.

Gruss Günter

Wenn diese Partei im Bundestagswahlkampf z.B. 500 Stimmen
erhält, erhalte ich dafür Wahlkampfkostenerstattung ? Ist dies
so richtig ?

Nein, Du benötigst 0,5% der Stimmen. Also bei der letzten Bundestagswahl wären dies 250.000 gewesen.

Sorry Ralf,

mit Deiner Antwort habe ich nicht gerechnet. Die kommt nun wirklich zu früh. Deine prozentuale Angabe ist aber richtig.

Gruss Günter

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Artikel 21 GG

hallo alle,
was ich noch nie begriffen habe: warum bekommen Parteien
Steuergelder für ihren persönlichen Vorteil? Und auch noch je
dicker die Partei, desto mehr bekommt sie.
Warum lässt man die Parteien, die ja an die Futtertröge
wollen, nicht ihren Wahlkampf selbst bestreiten?
Je „volksnäher“ sie sind, desto größer sind sie, desto mehr
Mitgliedbeiträge bekommen sie und desto besser können sie
Wahlkampf machen.
Es ist schade um jeden einzelnen Euro.
Grüße

Hallo Raimund,

es gibt für so vieles Steuervorteile (Hausbau, Fahrt zum Arbeitsplatz, Arbeitszimmer usw). Warum soll es dann nicht auch Steuervorteile für Parteien geben, die im Grundgesetz einen bestimmten Auftrag, nämlich zur Willensbildung des Volkes beizutragen, geben?
Lass Dich doch mit ein paar Kumpels mit 2/3 Mehrheit in den Bundestag wählen und ändere es, wenn Du willst. Oder willst Du hier nur die Politikverdrossenheit fördern?

Gruß, Joe

Sorry Ralf,

mit Deiner Antwort habe ich nicht gerechnet. Die kommt nun
wirklich zu früh. Deine prozentuale Angabe ist aber richtig.

Ja, sorry. Habe mich auch gefragt, ob Du es wirklich nicht weißt oder Dich nur dumm stellst. Da ich mir nicht sicher war (also jetzt nicht am „dumm“ hochziehen, hätte ja sein können, dass Du mal etwas nicht weißt :wink:), habe ich geantwortet.

Im übrigen gibt es den Fall. Bei der letzten Bundestagswahl gab es eine Partei aus Hamburg (APPD?), die erklärte, die Wahlkampfkostenerstattung würde sie voll in eine große Fete mit Freibier stecken (war praktisch das einzige Wahlziel). Ob sie die 0,5% erreicht hat, weiß ich allerdings nicht. Ich glaube nicht.

Hallo Raimund,

hier die rechtlichen Hintergründe:

Art. 21 GG (Parteien). Daraus ergibt sich das so genannte Parteien-Gesetz. Besonders der hier zitierte Paragraf 18:

(1) Der Staat gewährt den Parteien Mittel als Teilfinanzierung der allgemein ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeit. Maßstäbe für die Verteilung der staatlichen Mittel bilden der Erfolg, den eine Partei bei den Wählern bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielt, die Summe ihrer Mitgliedsbeiträge sowie der Umfang der von ihr eingeworbenen Spenden.

(2) Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, beträgt im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung 245 Millionen Deutsche Mark (absolute Obergrenze).

(3) Die Parteien erhalten jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung

  1. eine Deutsche Mark für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme oder2. eine Deutsche Mark für jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war, und3. 0,50 Deutsche Mark für jede Deutsche Mark, die sie als Zuwendung (Mitgliedsbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 6.000 Deutsche Mark je natürliche Person berücksichtigt.
    Die Parteien erhalten abweichend von den Nummern 1 und 2 für die von ihnen jeweils erzielten bis zu 5 Millionen gültigen Stimmen 1,30 Deutsche Mark je Stimme.

(4) Anspruch auf staatliche Mittel gemäß Absatz 3 Nr. 1 und 3 haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 vom Hundert oder einer Landtagswahl 1,0 vom Hundert der für Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben; für Zahlungen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 muß die Partei diese Voraussetzungen bei der jeweiligen Wahl erfüllen. Anspruch auf die staatlichen Mittel gemäß Absatz 3 Nr. 2 haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis 10 vom Hundert der in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Parteien nationaler Minderheiten.

(5) Die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung darf bei einer Partei die Summe ihrer jährlich selbst erwirtschafteten Einnahmen (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7) nicht überschreiten (relative Obergrenze). Die Summe der Finanzierung aller Parteien darf die absolute Obergrenze nicht überschreiten.

(6) Der Bundespräsident beruft nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Kommission unabhängiger Sachverständiger. Diese Kommission hat zu Beginn ihrer Tätigkeit einen Warenkorb für diejenigen Güter und Leistungen der für die Parteien typischen Aufgaben festzulegen. Anhand dieses Warenkorbes stellt die Kommission jährlich, erstmalig im Jahr 1995 bezogen auf das Jahr 1991, die Preissteigerung bei den für die Parteien bedeutsamen Ausgaben fest. Das Ergebnis dieser Erhebung legt die Kommission dem Präsidenten des Deutschen Bundestages vor. Die Kommission wird jeweils für die Amtszeit des Bundespräsidenten berufen.

(7) Vor Änderungen in der Struktur und Höhe der staatlichen Finanzierung, die über die Feststellung von Preissteigerungen nach Absatz 6 hinausgehen, legt die in Absatz 6 genannte Kommission dem Deutschen Bundestag Empfehlungen vor. Das gilt insbesondere für die Beurteilung der Frage, ob sich die Verhältnisse einschneidend geändert haben und im Hinblick darauf eine Anpassung des Gesamtvolumens oder eine Veränderung der Struktur der staatlichen Teilfinanzierung angemessen ist.

(8) Löst sich eine Partei auf oder wird sie verboten, scheidet sie ab dem Zeitpunkt der Auflösung aus der staatlichen Teilfinanzierung aus.

Ich glaube, damit ist Deine Frage erschöpfend beantwortet, oder?
Viele Grüße
Jana

Berichtigung
Hallo,

Die richtige Antwort lautet:

Das Parteienfinanzierungsgesetz sieht vor, daß alle Parteien,
die am Wahlkampf teilnehmen wollen, die gleiche Startchanchen
haben sollen. Daher werden ihnen pro Wähler eine gewisser Satz
an Wahlkampfkosten erstattet. Es gibt darauf einen Vorschuss.

Sorry, aber: Es gibt „nur“ ein Parteiengesetz, nach dem ist der Bundespräsident gehalten, eine Parteienfinanzierungskommission einzusetzen, um von unabhängigen Gutachtern die Durchführung zu prüfen. Die Parteienfinanzierungskommission (auch: PFK) gibt in ihrem Bericht jedoch immer nur Empfehlungen ab.

Viele Grüße
Jana

Lauter Wenn und Aber…
Hallo Jungs,

hier für euch die aktuellen Empfehlungen der Parteienfinanzierungskommission zur Änderung des Parteiengesetzes. Ich finde, das lässt auf gute Verbesserungen hoffen, die nun vom Bundestag angegangen werden können:

„Zusammenstellung der Empfehlungen der Kommission“

Erster Abschnitt: Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung

  1. Die Kommission empfiehlt, an den Grundzügen des Systems der Parteienfinanzierung festzuhalten. Sie sieht aber die Notwendigkeit, es in einer Reihe von wichtigen Punkten fortzuentwickeln.

  2. Den Parteien wird empfohlen, die Möglichkeiten ihrer Eigenfinanzierung durch Mitgliedsbeiträge besser auszuschöpfen.

  3. Die Begrenzung des jährlichen Gesamtvolumens der staatlichen Mittel an alle Parteien („absolute Obergrenze“) und die Festlegung, dass die Höhe der staatlichen Leistungen bei
    einer Partei die Summe ihrer jährlich selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiten darf („relative Obergrenze“), haben sich grundsätzlich als richtig erwiesen. Gleichwohl geben einzelne problematische Erscheinungen Anlass für gesetzliche Korrekturen.

  4. Die Kommission empfiehlt dem Gesetzgeber zu prüfen, ob durch eine Veränderung der Berechnungsgrundlagen das bisherige regelmäßige rein rechnerische Überschreiten der absoluten Obergrenze verhindert werden kann.

  5. Die Kommission empfiehlt, die Berechnungsgrundlagen so zu gestalten, dass sie zu einer Gleichgewichtung (Hälftigkeit) des Wählerstimmen- und Zuwendungsanteils führen.

  6. Die Kommission empfiehlt dem Gesetzgeber, bei der Berechnung der relativen Obergrenze nur die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden zu berücksichtigen.

  7. Die Kommission empfiehlt, bei der nächsten Gelegenheit einer gesetzlichen Änderung die derzeit im PartG ausgewiesenen DM-Beträge auf EURO umzustellen. Dabei sollten Glättungen grundsätzlich zu Abrundungen führen.

  8. Die Kommission empfiehlt dem Gesetzgeber zu prüfen, ob die Regelung über die erhöhte Vergütung der ersten fünf Millionen Wählerstimmen das vom BVerfG verfolgte Ziel eines Ausgleichs für die an der Sperrklausel gescheiterten Parteien tatsächlich erreicht; insbesondere sollte geprüft werden, ob und wie Mitnahmeeffekte der im Bundestag vertretenen Parteien ausgeschlossen werden können.

  9. Die Kommission empfiehlt, beim Quorum der Wählerstimmen keine Änderung vorzunehmen.

  10. Die Kommission empfiehlt, die kommunale Ebene, also auch die kommunalen Wählergemeinschaften, in die Parteienfinanzierung nicht mit einzubeziehen.

  11. Die Kommission empfiehlt, von einer Differenzierung der Vergütung der Wählerstimmen nach den Ebenen der verschiedenen Wahlen (zum Europaparlament, zum Bundestag und zu den Landtagen) abzusehen.

  12. Die Regelung über den parteienspezifischen Preisindex (§ 18 Abs. 6 PartG) hat sich grundsätzlich bewährt. Sollten sich allerdings bei einer weiteren Beobachtung der Preisverläufe
    keine signifikanten Unterschiede zum Preisindex der allgemeinen Lebenshaltungskosten ergeben, kann auf den parteienspezifischen Preisindex verzichtet werden.

  13. Für den Fall, dass der parteienspezifische Preisindex beibehalten wird, empfiehlt die Kommission, diese Aufgabe dem Statistischen Bundesamt zu übertragen.

  14. Eine Anpassung der absoluten Obergrenze an die Preisentwicklung sollte nicht durch eine automatische Indexierung, sondern jeweils durch einen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages erfolgen.

  15. Die Kommission hat keine Anhaltspunkte dafür, dass der Umfang der staatlichen Zuwendungen an die Parteien überhöht wäre. Angesichts der allgemeinen staatlichen Sparpolitik und Haushaltskonsolidierung werden allerdings auch die Parteien sich einer Aufgaben- und Ausgabenkritik stellen müssen.

Etcetera etcetera…

Der vollständige Bericht (übrigens hochinteressant) ist auf der Homepage des Bundespräsidenten unter folgendem Link einzusehen bzw. herunter zu laden: http://www.bundespraesident.de/Downloads/Bericht.pdf

Viele Grüße
Jana

hallo Raimund,

es ist nicht

schade um jeden einzelnen Euro.

der an politische Parteien geht. Die Parteien erfüllen in der Demokratie eine Aufgabe. Sie sollen neben der politischen Willensbildung im Volk auch dazu beitragen, stabile Verhältnisse zu sichern.

Sicher ist man immer wieder versucht, gerade dann, wenn wieder neue Skandale Einzelner bekannt werden, die Parteienfinanzierung zu hinter fragen. Finde ich auch in Ordnung. Bei aller Kritik muss man aber auch bereit sein, sich darüber Gedanken zu machen, was tatsächlich geschehen kann, wenn Parteien nur von Mitgliedern finanziert würden. Wäre eine FDP, wären die Grünen in der Lage einen Wahlkampf zu finanzieren ? Wären andere Parteien, wenn auch teilweise nur wenige Prozent, die an der Willensbildung teilnehmen, in der Lage, sich noch zu artikulieren. Wäre nicht eine DVU in der Lage, durch einen Industriellen namens Frey mit dessen Geldern sich persönliche Interessen zu verschaffen ? Wären CDU/CSU und SPD nicht ohne Staatszuschüsse nicht auf Gelder von Organisationen angewiesen und wären - reine - Interessenvertreter ?

Die Parteienfinanzierung mag nicht zufriedenstellend sein. Mir scheint es die bislang beste Möglichkeit zu sein, Parteien zu finanzieren. Jedenfalls ist es aus meiner Sicht besser, wir zahlen mit Steuermitteln als wenn die Shell, BP, Esso, DGB oder der DIHT unsere Partien sponsern.

Gruss Günter

Hallo Günter,
lieber wäre mir eine Eigenfinanzierung…ohne Beeinflussung durvh Spenden, durch Interessenverbänden…
Doch hast Du Recht: die Gefahr ist so groß, dass es günstiger ist, den Parteien den Wahlkampf zu finanzieren.
Obwohl mir auch klar ist, dass diese Interessengruppen ein gerüttelt Mass an Einfluss haben.
Doch den kann man auf andere Art eindämmen. Z.B. Politikern jede anderweitige Betätigung und Bezahlung zu verbieten. Sie sollen sich auf ihre Aufgabe konzentrieren und sonst nichts. Ebenso wäre angebracht Politiker hart an der Kandarre zu halten und jede Art von Betrug (z.B. „anwesend“ eintragen und dann shopping gehen) zu unterbinden. Größenwahnsinn muss unterbunden werden („mein Kind geht nicht in den Kindergarten, in den alle gehen können: es muss ein Kindergarten für Politikerkinder her“). Es muss wieder eine Ehre und Pflicht sein, seinem Volk zu dienen. Dabei sollen sie natürlich gut verdienen. Doch Betechlichkeit sollte wie bei Beamten mit dem Verlust der Pensionen bestraft werden. Z.Zt. könnten wir uns eine Menge Geld sparen.
Grüße
Raimund