Staatsgründung

Hallo!

Das Völkerrecht hat es so an sich, dass es im allgemeinen keine übergeordnete Macht gibt, die es durchsetzt. Es gibt eben keinen „Überstaat“. Hält sich ein Staat nicht an das Völkerrecht, so hat das im Prinzip faktisch keine Konsequenz - es sei denn, andere stärkere Staaten setzen das Völkerrecht durch. In der Praxis führt das natürlich zu einer Ungleichbehandlung von großen und kleinen Staaten. Zum Beispiel war ja auch die „Breschnew Doktrin“, also die sowjetische Theorie der beschränkten Souveränität ihrer eigenen Satellitenstaaten für den Fall der Abweichung vom Moskauer Kurs, eine Missachtung der völkerrechtlichen Souveränität dieser Staaten - aber was sollte der Westen oder die UNO machen, wenn die Sowjetunion kraft ihrer Armee in Osteuropa irgendwelche kommunistischen Regierungen installiert hat oder zB 1968 in der CSSR einmarschiert ist? Einfach gar nichts - außer offiziell zu protestieren.

Eine den Staaten übergeordnete Macht gibt es nur dann, wenn die Staaten selbst durch völkerrechtliche Akte ihre eigene Souveränität zum Teil aufgeben und sich der übergeordneten Organisation etc. freiwillig unterwerfen.

So etwas gibt es schon und gerade seit dem 2. Weltkrieg und vor allem nach dem Ende des kalten Krieges versucht man ja massiv erstens das Völkerrecht durch den Abschluss internationaler Verträge zu kodifizieren und zweitens durch die Bildung internationaler Organisationen auch die Durchsetzung des Völkerrechts möglichst zu gewährleisten.

Die UNO ist da sicher die wichtigste Organisation und gerade die UNO Charta ist enorm wichtig für das Völkerrecht - hier wurde nämlich erstmals der Krieg gegen andere Länder völkerrechtlich verboten und dem UNO Sicherheitsrat diesbezüglich quasi ein Gewaltmonopol eingeräumt. Trotzdem ist die UNO im Prinzip davon abhängig, dass die Staaten sich entsprechend verhalten. Missachtet eine mächtige Nation die UNO Charta - so ist das zwar völkerrechtswidrig, aber die UNO kann nicht wirklich etwas machen (siehe zB den Irak Krieg der USA).

Aber es gibt insgesamt schon Verbesserungen: die internationalen Kriegsverbrechertribunale zum Beispiel oder auch der nunmehr ständige Gerichtshof in diesen Sachen. Gerade die Europäer versuchen ja, dem internationalen Völkerrecht Mechanismen in die Hand zu geben, es auch durchsetzbar zu machen.

Es ist aber zB auch keine Völkerrechtsverletzung, wenn ein Land nicht in die UNO möchte - die Schweiz ist zB erst seit 2002 UNO Mitglied. Genausowenig ist es eine Völkerrechtsverletzung wenn die USA das Statut über das ständige Kriegsverbrechertribunal nicht unterzeichnen. Würden die USA jetzt ein Kriegsverbrechen begehen, dann sind sie zwar völkerrechtlich dafür verantwortlich - es kann sie aber niemand dazu zwingen, sich dem internationalen Gerichtshof zu unterwerfen.

Weltweit gesehen gibt es eigentlich nur zwei Internationale Organisationen, denen wirklich so viel Souveränität übertragen worden ist, dass sie das Recht auch gegenüber ihren eigenen Mitgliedern durchsetzen können, das ist die Europäische Gemeinschaft (EG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) - man spricht daher bei den Europäischen Gemeinschaften auch von supranationalen Organisationen.

Gruß
Tom

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Hallo Ray,

http://de.wikipedia.org/wiki/Hutt_River_Provinz

dürfte ein guter Start für Deine Recherche sein.

Gruß
achim

Jawohl, das isser
Hallo Achim,

das war`s:
http://hrpp.gmxhome.de/

Merci
Ray