Staatsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich befasse mich momentan sehr intensiv mit dem Thema ob das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31.12.1937 weiterhin existiert. Diese Frage konnte ich bereits beantworten und zwar eindeutig mit JA. Völkerrechtlich gehören die Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie unverändert zu Deutschland. Daran hat auch der Zwei-plus-Vier-Vetrag von 1990 nichts verändert. Soviel dazu. Jetzt habe ich aber gelesen, dass das Grundgesetz obsolet ist seit 1990, also nicht mehr gültig, da es nach Definition nur solange Bestand hatte, solange Deutschland kein souveräner Staat war, also bis 1990. Wie soll man damit umgehen und warum bekommen wir nicht unsere versprochene Verfassung? Weiter würde mich eine Stellungnahme ihrerseits zu diesen Punkten interessieren:

(…)

[Team] Link entfernt - Werbung einer dubiosen Seite

Was ist da dran, gibt es die Bundesrepublik Deutschland wirklich nicht und sind wir alle noch immer Staatsangehörige des Deutschen Reiches?

(…)

[Team] bedenklicher Inhalt entfernt

Viel Fragen und hoffentlich viele Antworten.

Ich hoffe sehr Sie können mir helfen.

MfG

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein souveräner Staat. Anderslautende Auffassungen sind unrichtig.

Völkerrechtlich ist „Deutschland“ die Bundesrepublik Deutschland und auf sein aktuelles Staatsgebiet, welches aus den 16 Bundesländern besteht, beschränkt. Im übrigen verändert sich die Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland ständig. Jährlich gibt es Staatsverträge zwischen Deutschland und seinen Nachbarstaaten die den gemeinsamen Grenzverlauf neu regeln. Dies hat steuerrechtliche und wirtschaftliche Gründe. Wo dieser Unsinn herkommt, dass das Deutsche Reich noch existieren soll und die genannten Gebiete noch zu Deutschland gehören sollen entzieht sich meiner Kenntnis. Anerkannt ist diese Meinung unter ernstzunehmenden Staatsrechtlern jedenfalls nicht. Dass so eine rechte Gesinnung bei Leuten gut an kommt, die mit der freien Gestaltung ihres Lebens überfordert sind kann ich mir gut vorstellen, macht die Sache aber nicht besser. Die Überzeugung mit der Sie Ihre These vertreten lässt allerdings darauf schließen, dass es 1. mit Ihrer Fachkenntnis nicht weit her ist und 2. es reines Ideologisches Wunschdenken ist auf der Sie Ihr „juristisches Gutachten“ stützen. Jura haben Sie jedenfalls nicht studiert!

Im übrigen sind Sie, sollten Sie einen „deutschen Pass“ haben Einwohner Ihrer Gemeinde/Stadt in dem Ihr Wohnsitz liegt, Staatsangehöriger Ihres Bundeslandes in dem Ihr Wohnsitz liegt, deutscher Bundesbürger (siehe Pass/Personalausweis) und Bürger der Europäischen Union (siehe Pass/Personalausweis).

Völkerrechtlich besteht kein Anspruch auf Gebiete, die außerhalb des bundesdeutschen Staatsgebietes liegen.

Durchsetzen lässt sich daher auch kein Anspruch, weil dieser nicht besteht.

Und noch ein Tipp: Lesen Sie mal ein Lehrbuch zum Thema Staatsrecht :wink:

Hallo Phillipp,
die BRD wurde 1990 aufgeloest und es gibt keine Verfassung noch eine Gesetzgebung und die ehemalige BRD ist heute eine Finanzagentur GmbH ins handelsregister eingetragen und leistet sich eine exikutive und hält die wahren Informationen den deutschen Volk vor. Alle andere Aussagen sind schlichtweg falsch

Luciano