Ich bin in einem Text über die preußischen Reformen auf den Begriff „staatsunmittelbarer Stand“ gestoßen und kann mir keine klare Vorstellung dazu machen. Bedeutet es, dass der Stand unabhängiger vom Staat war? Aber inwiefern?
Ich meine, dass die Angehörigen dieses Standes direkten Zugang zu Entscheidungsebenen des Staates hatten ohne den Umweg über Repräsentanten bzw. Vertreter. Ich bin mir aber nicht sicher.
Hi,
wenn ich richtig informiert bin/verstanden habe, heißt
das soviel wie, dass eine gewisse Bevölkerungsgruppe
(im Quelltext die städtischen Bürger) ein Mitbestimmungs-
recht an Entscheidungen der Gemeinde erhält, welches nach
Einkommen und Bildung des Individuums gemessen wird.
Am 19. November 1808 erhielten alle Gemeinden Preußens begrenzte Selbstständigkeit, welche ihnen erlaubte Fragen
des Schul-, Sozial-, und Finanzwesen weitgehend selber
zu klären, unterstützt durch eben staatsunmittelbaren
Stand der im Entscheidungsfindungsprozess implementiert
war.
Gruß,
Tiuri
Quelle: http://www.webarchiv-server.de/pin/archiv00/4600ob22…
Hört sich verständlich an
Vielen Dank !
Na, eigentlich bin ich ja fuer einige technische Antworten zustaendig a wollen wir mal sehen : Bei den Preussen war „Stand“ sehr wichtig. Man musste WAS sein. Noch im ersten Weltkrieg wurden meine 2 Onkel nur mit Muehe in den Offiziers-STAND aufgenommen (beide waren Flieger), weil ihr Vater ein Ladengeschaeft besass. Zwar das groesste der Stadt, ausserdem diverse Beteiligungen und eine Import-Export - Firma. Letztere war dann ausschlaggebend bei dem Entscheid, dass die Piloten nicht KINDER EINES KRAEMERS waren und damit nicht Offiziers-wuerdig.
Militaers und Diplomaten unterstanden direkt dem STAAT, ohne Abhaengigkeit von anderen Autoritaeten. Wie wohl noch viele andere STAENDE.
Dies ist meine bestimmt unvollstaendige Meinung.