Er ist ja quasi ein Vertrag zwischen den Rundfunkanstalten und uns.
Stimmt doch?
Nur kann ich in diesem Vertrag nirgendwo entdecken, dass die Rundfunkanstalten auch verpflichtet sind, die Programme so zu senden, dass ich Sie jederzeit empfangen kann.
Hintergrund ist, dass bei uns kein Empfang über Antenne und auch keiner über DVB-T möglich ist. So bin ich, auch um das Erste und das ZDF zu empfangen, auf eine Satellitenanlage angewiesen.
Ich bin der Meinung dass es ein Versäumnis der Rundfunkanstalt ist. Bitte Eure Meinungen.
Vielen Dank im Voraus
Antenne ist immer DVB-T Empfang,denn analog wird es nicht mehr ausgestrahlt.
Und ich glaube nicht,man kann es aus technischen Gründen nicht empfangen,es sei denn des ist in einer extrem ungünstigen geografischen LAge.
Und dafür wurde m.E. nach auch vorher nicht extra ein Füllsender aufgebaut um ein Haus im Talkessel zu versorgen.
Frage einen Fernsehfachmann vor Ort,schließlich sollte der es am besten kennen,was geht und wie man es machen kann.
Wie hat man denn vor der Umstellung analog auf DVB-T empfangen ?
Und der Staatsvertrag regelt bestimmt nicht das einklagbare Recht auf Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überall und sowieso.
Es geht sicher um die Grundversorgung in der Fläche,wobei es aus geografischen und technischen(finanziellen) Gründen auch Lücken gaben kann,die aber mit Sat-Empfang,Kabelanschluss ausgleichbar sind.
Die Rundfunkgebühr ist ja keine Empfangsgarantie an jedem Ort mit geringstem Aufwand für den Kunden.
Antenne ist immer DVB-T Empfang,denn analog wird es nicht mehr
ausgestrahlt.
Und ich glaube nicht,man kann es aus technischen Gründen nicht
empfangen,es sei denn des ist in einer extrem ungünstigen
geografischen LAge.
Unsere geografische Lage ist ganz gut. Wir sind ca 20km südlich von Köln. Eine direkte Tallage gibt es nicht. In unserem Ort sind ca 2000 Teilnehmer die deinen DVB-T Empfang haben.
Frage einen Fernsehfachmann vor Ort,schließlich sollte der es
am besten kennen,was geht und wie man es machen kann.
Wie hat man denn vor der Umstellung analog auf DVB-T empfangen?
Vorher gab es einen ganz guten Empfang über die normala Antenne.
Und der Staatsvertrag regelt bestimmt nicht das einklagbare
Recht auf Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überall
und sowieso.
Es geht sicher um die Grundversorgung in der Fläche,wobei es
aus geografischen und technischen(finanziellen) Gründen auch
Lücken gaben kann,die aber mit Sat-Empfang,Kabelanschluss
ausgleichbar sind.
Da hast Du Recht. Nur sind die Empfänger wesentlich teurer. Ein DVB-T-Empfänger ist in fast jedem neuen FS. Hinzu kommen bei mir nun eine Satschüssel, ein Empfänger und die Installationskosten. Ich bin der Meinung, dass die GEZ, wenn Sie schon Horrorgebühren für jedes Gerät verlangt, auch sicherstellen muß, dass man Fernsehen mit einem normalen Empfänger schauen kann.
Das wage ich zu bezweifeln. Großraum Köln,das sollte klappen.
Laut Übersichtskarte sollte dort sogar Zimmerantenne reichen.
Wo steht denn der Sender,wenn man die alte Dachantenne hat,ist die auch für DVB-T geeignet,es sei denn die Polarisation wurde geändert,also statt vertikal nun horizontal oder umgekehrt,dann muss man auch seine Dachantennen um 90° verstellen.