Hallo,
Ab wann ungefähr kann man von einer Stabilität der Röm.
Republik in der 1. Hälfte des 1. Jhd. v. Chr. sprechen?
dazu wäre zunächst einmal zu klären, was hier unter „Stabilität“ verstanden werden soll. Ich vermute mal, es geht um die Stabilität der poltischen Institutionen.
Bereits schon als Sulla zum Diktator ernannt wurde
Welchen Zweck hatte denn diese Diktatur? Es war eine Neuerung, die Diktatur Sullas hatte mit der klassischen Diktatur kaum etwas gemeinsam. Es gab keine zeitliche Begrenzung, es gab eine umfassende Gesetzgebungskompetenz und sämtliche während der Diktatur getroffenen Maßregeln sollten dauerhafte Rechtskraft erlangen. Die lex Valeria war ein umfassendes Ermächtigungsgesetz. Nach Verabschiedung der lex Valeria gab es keine Republik mehr - so wenig, wie es in Deutschland nach Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes vom 24.03.1933 noch eine Republik gab.
Eine Republik gab es wieder, als Sulla von der Diktatur zurücktrat, nachdem er die Republik „neu geordnet hatte“ - mit dem üblichen, nicht ganz ehrlichen propagandistischen Anspruch, damit die alte Ordnung wiederhergestellt zu haben. Durchaus zutreffend spricht man hier von der „sullanischen Ordnung“ - und ich schätze mal, das ist es, wonach in Deiner Hausaufgabe gefragt ist.
Wann diese begann, habe ich Dir schon verraten. Die sullanische Ordnung endete mit der lex Licinia Pompeia (der Name sagt schon, wer dieses Gesetz vorlegte), die die traditionellen Kompetenzen der Volkstribunen wiederherstellte, der Einschreibung der Bürger, denen 84 das ius suffragii zugesichert worden war, in die Censuslisten durch die Censoren Cn. Lentulus und L. Gellius und schließlich die vom Praetur L. Aurelius Cotta promulgierte lex Aurelia iudiciaria, die den exklusiven Einfluss der Senatoren auf die Gerichte brach. Alles im selben Jahr.
Ich will es Dir nicht zu einfach machen und Dir die gesamte Arbeit abnehmen. Die Jahreszahlen solltest Du nach diesen Angaben problemlos selbst herausfinden können.
Freundliche Grüße,
Ralf