Hallo,
darf man auf einem Grundstück (Rasen) einen Pflock anbringen,
an dem Stacheldraht oder eine aufgeschnittene Konservendose angebracht ist, aufstellen?
Das Grundstück ist nicht weiter eingezäunt und liegt an einer Straße in NRW.
Sinn und Zweck soll die Abschreckung einer Nachbarin sein,
die ihren Hund ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers bzw. Mieters auf dieser Fläche laufen läßt.
Natürlich verrichtet der Hund dann auch seine Notdurft auf diesem Rasen.
(Der Hund soll nicht geschädigt werden. Der Rechteinhaber ist Hundefreund).
Hat evtl. jemand weitere mögliche Ideen hinsichtlich dieser o.a. Problematik.
Netten Gruß
*S*
darf man auf einem Grundstück (Rasen) einen Pflock anbringen,
an dem Stacheldraht oder eine aufgeschnittene Konservendose
angebracht ist, aufstellen?
Grundsätzlich ja.
Das Grundstück ist nicht weiter eingezäunt und liegt an einer
Straße in NRW.
Dann nicht, weil eine Verkehrssicherungspflicht besteht, d.h. der Grundeigentümer haftet nach § 823 BGB, wenn sich jemand beim ungehinderten Betreten seinen Grundstücks an dort bereiteten Gefahren verletzt.
Sinn und Zweck soll die Abschreckung einer Nachbarin sein,
die ihren Hund ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers bzw.
Mieters auf dieser Fläche laufen läßt.
Wer verhindern will, dass sein Grundstück betreten wird, muss es einfrieden. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass alle Passanten mit Grundbuch und Katasterplan unterm Arm durch die Welt spazieren, um jederzeit selbst öffentlichen von privatem Grund unterscheiden zu können.
Natürlich verrichtet der Hund dann auch seine Notdurft auf
diesem Rasen.
Die Hundebesitzerin hat unabhängig von den Eigentumsverhältnissen auf dem Grundstück die einklagbare Pflicht, die Hinterlassenschaften ihres Köters zu beseitigen.
(Der Hund soll nicht geschädigt werden. Der Rechteinhaber ist
Hundefreund).
Offenbar mehr als Menschenfreund? Mir ist nicht ganz klar, wozu dieser Stacheldraht nebst Konservendose dienen soll. Ein Vorgarten ist kein Schützengraben.
Hat evtl. jemand weitere mögliche Ideen hinsichtlich dieser
o.a. Problematik.
Einen elektrischen Weidezaun.
Wozu soll die Dose oder Stacheldraht dienen? Letztlich kannst du nur sichergehen, dass niemand das Grundstück betritt, wenn du es einzäunst. Muss ja keine High Tech Variante sein (je nach Nutzung des Grundstücks), aber ein paar Pfosten entlang der Grenzen und zunächst rot-weisses-Flatterband drumgewickelt - das hilft auch schon.
Schon mal die KÖterinhaberin darauf hingewiesen? Oder mal ein Schild hingestellt „Scheissen verboten“? Oder eine akustische Signalgebung? Hunde reagieren nicht gerade begeistert auf z.B. eine Hupe, die auf Bewegungsmelder reagiert.
Gibt viele Möglichkeiten, es sollte eine sein, die keine körperlichen Schäden verursachen kann - es könnten schliesslich auch Kinder zum Spielen auf das Grundstück kommen und wenn die sich an einer Konservendose oder Stacheldraht verletzen, dann gibt es sehr grosse Probleme für den Grundstückseigentümer.
Nein,Stacheldraht ist in Wohngebieten verboten,siehe dazu Nachbarschaftsgesetz zum B. sowie kommunale Satzungen.