Grüß Euch,
darf ein Grundstücksbesitzer an seiner umzäunten Grenze, insgsamt 70m,
Stacheldraht auslegen, um das dauernd unauthorisierte Betreten seines Grundstückes zu verhindern?
Danke für eine Antwort.
DJ
am besten noch ein minenfeld und selbstschussanlagen 
auf was für ideen manche kommen 
ein einfacher zaun geht nicht ?
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Hallo!
am besten noch ein minenfeld und selbstschussanlagen
Ich kenne da von der Bundeswehr noch einen kleinen Trick mit Cola-Dosen (mittlerweile schwer zu kriegen…) und Handgranaten, also bei Interesse kann ich Auskunft erteilen 
Was die eigentliche Frage angeht, so frage ich mich auch:
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Wie hoch ist denn der Zaun, dass er niemanden abhalten kann, das Grundstück zu betreten?
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Auf einem drei Meter Zaun finde ich Stacheldraht noch einigermaßen passend, weil ich das nebenan beim Leergutlager von Getränke Möller immer sehen muss

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Wer kann sich vorstellen, hinter seinen schönen Jägerzaun eine Reihe Stacheldraht zu verlegen? Also ich, aus rein ästhetischen Gründen nicht.
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Wie lange wird es dauern, bis bei der nächsten Grillparty der Arbeitskollege im Stacheldraht hängt? Das kann böse Verletzungen geben!
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Die Antwort:
Du kannst auf Deinem Grundstück so viel Stacheldraht verteilen wie Du magst, das ist allein Deine Sache.
Mein Nachbar hat in seinem Garten gegen Einbrecher Stoplerdraht gespannt, unter anderem auf Kopfhöhe. Nur eins weiß ich: wenn der sich mal beim Holzsägen das Bein anschneidet, werde ich mich schon Fragen, ob ich da direkt hinrenne, oder erstmal versuche, die ganzen Fallen zu entdecken…
wirklich?
Hallo zusammen,
der theoretische Fall interessiert mich. Kann der Eigentümer wirklich machen was er will. Ich kenne aus den Medien auch Fälle in denen örtliche Bebauungspläne den letzten Sch… vorgeschrieben haben. Könnte da nicht die eine oder andere Formulierung dem auslegen des Stacheldrahtes hinter der eigentlichen Umzäunung entgegenstehen?
Frage mich deshalb ob man nicht erst den entsprechenden Bebauungsplan (und was es sonst nich an lokalen Verwaltungsvorschriften gibt?) kennen muss, um definitiv zu sagen, dass die Idee mit dem Stacheldraht zulässig ist?
Wäre nett, wenn da mal jemand Antwort geben könnte.
mit besten Grüßen Steffen B.
Hallo,
nein, darf er nicht. Insbesondere wegen der Verletzungsgefahr durch unabsichtliches Betreten eines Grundstückes oder eines Sturzes auf dem Gehweg in den Stacheldraht liegt hier ein grob fahrlässiges Verhalten des Eigentümers vor. Der Bürger sollte in solchen Fällen das zuständige Ordnungsamt einschalten. Der Bebauungsplan lässt mit Sicherheit keinen Stacheldraht zu.
Grüss Günter
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