Stadt baut auf Privatgrund

Darf die Stadt auf privatem Grundstück einen Laternenmast stellen

hi

Darf die Stadt auf privatem Grundstück einen Laternenmast
stellen

kommt ganz darauf an.

Gruß
Edith

PS. z.B. ist es nicht ganz uninteressant um welches Land/Bundesland es geht. So ein Laternenmast unterliegt nicht auf der ganzen Welt der selben Rechtsprechung

Jop!
http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?7028-S…

BauGB § 126
Pflichten des Eigentümers
(1) Der Eigentümer hat das Anbringen von

Haltevorrichtungen und Leitungen für Beleuchtungskörper der Straßenbeleuchtung einschließlich der Beleuchtungskörper und des Zubehörs sowie
2.
Kennzeichen und Hinweisschildern für Erschließungsanlagen

auf seinem Grundstück zu dulden. Er ist vorher zu benachrichtigen.
(2) Der Erschließungsträger hat Schäden, die dem Eigentümer durch das Anbringen oder das Entfernen der in Absatz 1 bezeichneten Gegenstände entstehen, zu beseitigen; er kann statt dessen eine angemessene Entschädigung in Geld leisten. Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, so entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde; vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören.
(3) Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften.

Hallo,
herzlichen Dank für die schnelle Auskunft.Die Bauarbeiten wurden auch nicht angekündigt.

Hallo,
danke für die schnelle Antwort,das Bundesland ist Sachsen-Anhalt,es wurde auch nicht angekündigt,so wie = ich fahre jetzt mal mit dem Bagger auf deinem Grundstück rum und mache was ich will=
freundliche Grüsse aus dem wilden Osten