Stadt Frankenthal

Hallo Gemeinde,

Mein Frage:Stadt Frankenthal verweigert Auskunft über Ausnahmegenehmigung,keinerlei Reaktionen.Was ist zu tun? Laut Verwaltungsgericht kann es auch bei nicht Klage zu Gebühren kommen. Dies ist Rechtens?

Gruß und Dank Zwickelfuchs!

Hallo Zwickelfuchs,

wenn eine Behörde Anträge oder Auskunftsersuchen einfach aussitzt, ist das nicht nur ärgerlich, sondern blockiert Sie auch in Ihrem Vorhaben. Das rechtliche Stichwort hierfür lautet Untätigkeit.

Hier ist die schrittweise Einordnung, was Sie jetzt tun können und was es mit den Kostenfallen am Verwaltungsgericht auf sich hat.

Stadt Frankenthal verweigert Auskunft: Was ist zu tun?

Je nachdem, worum es sich bei Ihrer Anfrage genau handelt, haben Sie folgende Hebel, um die Verwaltung zur Arbeit zu zwingen:

  • Schritt 1: Nachweisbare Fristsetzung (Sachstandsanfrage) Schreiben Sie die Stadt Frankenthal formal an – zwingend per Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht, damit Sie einen Nachweis haben. Fordern Sie eine Entscheidung zu Ihrem Anliegen und setzen Sie eine konkrete Frist (z. B. 14 Tage). Kündigen Sie deutlich an, dass Sie nach fruchtlosem Verstreichen der Frist weitere rechtliche Schritte einleiten werden.

  • Schritt 2: Beschwerde beim Landesbeauftragten (bei reinen Auskünften) Wenn es Ihnen „nur“ um Informationen oder Akteneinsicht nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) geht, können Sie sich kostenlos an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz wenden. Dieser fungiert als Aufsicht und kann die Stadt zur Stellungnahme auffordern, was oft sehr schnell Bewegung in die Sache bringt.

  • Schritt 3: Die Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) Wenn Sie einen konkreten Antrag (z. B. auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung) oder einen förmlichen Widerspruch eingereicht haben und die Stadt ohne einen sachlichen Grund länger als drei Monate nicht darüber entscheidet, ist der Weg für eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht (hier: VG Neustadt an der Weinstraße) frei. Das Gericht verurteilt die Stadt dann dazu, endlich einen Bescheid zu erlassen.

Gebühren am Verwaltungsgericht ohne Klage: Ist das rechtens?

Ihre Frage zielt auf eine sehr häufige und teure Kostenfalle im Verwaltungsprozessrecht ab. Die kurze Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Umständen ist das rechtlich absolut gedeckt.

Das Gerichtskostengesetz (GKG) ist hier unerbittlich. Das Verwaltungsgericht darf Ihnen zwar keine Kosten berechnen, wenn Sie dort niemals in Erscheinung getreten sind. Es gibt jedoch zwei klassische Szenarien, bei denen Bürger plötzlich zahlen müssen, obwohl sie gefühlt „nicht geklagt“ haben:

1. Die Falle der „informellen“ Anfrage ans Gericht Viele Bürger schreiben in ihrer Frustration einen Brief oder eine E-Mail an das zuständige Verwaltungsgericht, etwa: „Die Stadt Frankenthal reagiert nicht auf meinen Antrag, können Sie mir bitte helfen oder eingreifen?“ Gerichte sind keine Beratungsstellen. Das Gericht wertet ein solches Schreiben oft formell als Klageerhebung oder als Antrag auf Eilrechtsschutz. In der Sekunde, in der ein solches Schreiben beim Gericht eingeht, ist ein rechtliches Verfahren eröffnet und die Gerichtsgebühren werden sofort fällig (§ 6 GKG).

2. Die Klagerücknahme Wenn Sie (oder das Gericht durch die Auslegung Ihres Schreibens) ein Verfahren eröffnet haben und Sie daraufhin reagieren mit: „Halt, ich wollte doch gar keine offizielle Klage einreichen!“ und das Schreiben zurückziehen (Klagerücknahme), wird das Verfahren zwar sofort beendet. Das Problem: Die Gebühr verfällt dadurch nicht komplett. Sie ermäßigt sich laut Kostenverzeichnis (Nr. 5111 KV GKG) lediglich. Sie müssen dann zwar nicht die vollen Kosten für ein Urteil tragen, bleiben aber auf einer geminderten Verfahrensgebühr sitzen, obwohl nie ein Richterspruch gefällt wurde.

Wichtiger Rat für das weitere Vorgehen: Schreiben Sie niemals informell an das Verwaltungsgericht, um sich nur zu „erkundigen“ oder sich zu beschweren. Jedes Schreiben kann als kostenpflichtiger Antrag gewertet werden. Bleiben Sie für den Moment bei der Stadtverwaltung selbst (Fristsetzung) oder nutzen Sie Aufsichtsbehörden wie den LfDI.

Hallo,

worum geht es denn überhaupt?

Erkläre erstmal, um was es hier geht. Du kennst die Geschichte genau, um Dir eine Auskunft geben zu können, muss derjenige, der antworten will, die Geschichte ebenfalls kennen.

Also: Um was geht es? Wie lange ist die ganze Geschichte schon her? Was genau wird der Stadt vorgeworfen? (“Auskunftserteilung” kann im Zweifelsfall etwas sein, das als “nicht so dringend” eingestuft wird.)

Ich bin davon ausgegangen, dass es um ein Fest geht, wo es lauter wird, oder ein neues Parkverbot – so 0815-Auskünfte.

Ich dachte Frankenthal- das ist doch so eine Billig-Limo, aber die hieß ,glaube ich, Frankenmarkter oder so