Stadt / Kreis = Landesbehörde?

Moin und hallo!

Ich wundere mich immer wieder, dass Städte bzw. Kreise Landesbehörden sind (zumindest in SH und Niedersachsen), weil Städte bzw. Kreise ja eigentlich „unterhalb“ des Landes organisiert sind, eben auf Kreisebene… Weiß jemand, warum (oder ob) das so ist?
Denn dann müssten ja auch Länder Bundesbehörden sein!?

Vielen Dank :smile:

Liebe Grüße!

Nachtrag:

Ich frage deshalb, weil sich danach ja die Beteiligtenfähigkeit im Verwaltungsprozess richtet (s. bspw. § 6 AGVwGO).

Hallo,

Ich wundere mich immer wieder, dass Städte bzw. Kreise
Landesbehörden sind (zumindest in SH und Niedersachsen), weil
Städte bzw. Kreise ja eigentlich „unterhalb“ des Landes
organisiert sind, eben auf Kreisebene… Weiß jemand, warum
(oder ob) das so ist?

Deshalb heißen diese Landesbehörden auch „untere“ Landesbehörden (hier in Brandenburg z.B.).
Ihnen wurden vom Land Aufgaben, die eben eigentlich Landesaufgaben sind, zur Durchführung übertragen.

Beatrix

Hallo,

genauer gesagt muss hier unterschieden werden: Der Kreis oder eine Stadt sind Selbstverwltungskörperschaften und bleiben das auch.
Dagegen kann der Landrat oder der Bürgermeister zur unteren staatlichen Verwaltungsbehörde berufen sein. Hier in SH zum Beispiel der Landrat als Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Kommunen bis zu einer bestimmten Größe.

Gruß

Michael

1 „Gefällt mir“