Gehört Noisy-le-Grand zu Paris? Stadtgrenze wichtig wegen Tagespauschale-Berechnung bei Reisekostenabrechnung!
Ist Noisy-le-Grand zu Paris zu rechnen oder ist das schon Rest Frankreich?
Hallo,
Noisy-le-Grand ist eine eigenständige Gemeinde/Stadt. Gehört also nicht zu Paris sonder liegt im Großraum Paris. So wie Offenbach im Großraum Frankfurt liegt, aber nicht dazu gehört.
Siehe hierzu auch einen Artikel, auf einer brandneuen Seite, die nur wenige kennen, aber manchmal echt hilfreich ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Noisy-le-Grand
Grüße vom Hasen
Hallo Hase,
danke für deine schnelle Antwort, auf der Seite, auf die du mit dem Link hingewiesen hast, steht aber: Noisy-le-Grand ist eine Stadt im östlichen Teil des Großraums Paris.
DES GROSSRAUMS PARIS!!!
Gehörts nun zu Paris oder net??
Wir raufen uns die Haare.
Grüße
AdGFinSF
Hallo,
danke für deine schnelle Antwort, auf der Seite, auf die du
mit dem Link hingewiesen hast, steht aber: Noisy-le-Grand ist
eine Stadt im östlichen Teil des Großraums Paris.
DES GROSSRAUMS PARIS!!!
Gehörts nun zu Paris oder net??
Genauer als Hase wird dir das niemand beantworten können.
Es gehört gemeindetechnisch nicht zur „Stadt Paris“ - ob es für eure Zwecke zu Paris dazugezählt wird oder nicht, kann niemand hier beantworten.
Gruß
Elke
Danke, auch an Elke, wir werden die Reisekostenabrechnung jetzt nicht mit Paris sondern mit Rest Frankreich abrechnen.
Liebe Grüße an alle da draußen,
Geli
Hallo,
es geht hier weniger um administartive Fragen, sondern darum, ob steuerliche Reisekostenpauschalen auch in den Pariser Vorstädten anzuwenden sind.
In meinem DATEV-Büchlein steht, dass der erhöhte Reisekostensatz nicht nur für die Stadt Paris, sondern auch für die umliegenden Gemeinden in den Departements Haute-Seine, Seine-Saint-Denis und Val-de-Marne anzuwenden ist.
Et voila, Noisy-le-Grand liegt im Departement Seine-Saint-Denis, so dass der erhöhte Satz für Paris hier angewendet werden darf.
Gruß
Lawrence