Städtischer Gutachterausschuss oder öffentlich vereidigter Sachverständiger

Guten Tag,
Ich habe die Frage, ob ich dazu gezwungen werden kann den Gutachterausschuss mit zu beauftragen, wenn ich dies nicht möchte, da zu langwierig. Kann ich dazu gezwungen werden. Mir wäre ein öffentlich vereidigter Sachverständiger lieber, da erheblich schneller.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

MFG Kleriker

Ah, worum geht’s?

Hallo,
gezwungen werden kannst Du sicher nicht, aber es empfiehlt sich immer, sich auf einen Sachverständigen zu einigen. Ein Gericht würde den Gutachterausschuss nehmen. Rate mal warum…

Für näheres wäre der schon angefragte Zusammenhang interessant.

Gruß vom
Schnabel

Warum?

Guten Tag Schnabeltasse,
zwei Erbparteien erben je eine unterschiedlich grosse Doppelhaushälfte, der Erblasser hat einen Ausgleich des Erben des grösseren Hauses zugunsten des Erben des kleineren Hauses vorgesehen.

Für die Ermittlung der Werte der Häuser möchte der Erbe es grösseren Hauses den städtischen Gutachterausschuss beauftragen.

Dieser arbeitet in der betreffenden Stadt mit Verfahrensdauern von ca. 2 Jahren.

Die Partei, der der Ausgleich zusteht, hat eine gütliche Einigung bzw. die beauftragung eines öffentlich bestellten Sachverständigen vorgeschlagen.

Kann das Gericht gegen den Willen des Erben des kleineren Hauses den städtischen Gutachterausschuss anordnen.

Ich hoffe ich habe die Antwort umfassend und verständlich formuliert.

Gerne höre ich von Ihnen.

Dank im Voraus.

Von Kleriker

Hallo X-Strom,

Siehe meine Antwort an Schnabeltasse. Ich hoffe dies erklärt den Sachverhalt.

Besten Dank im Voraus Kleriker

Servus,

wenn bei Gericht ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen vorgelegt wird (und nicht nur als Eventualität irgendwo frei im Raum schwebt), muss dieses berücksichtigt werden (was nicht heißt, dass ihm gefolgt werden muss).

Also los - am besten gleich mal anrufen.

Schöne Grüße

MM

1 Like

@Elimar_A_Simon
@Schnabeltasse>>Ein Gericht würde den Gutachterausschuss nehmen. Rate mal warum…<<

Ich fragte warum ein Gericht den Gutachterausschuss nehmen würde!
Die Frage hast Du gar nicht beantwortet. Und der „Gefragte“ auch nicht.

Also, warum würde ein Gericht den Gutachterausschuss einer Stadt nehmen?

Weil ein solches Gutachten von mindestens zwei Gutachtern angefertigt bzw. bestätigt werden muss, es sich um ein öffentlich-rechtliches und unabhängiges Gremium handelt und dieses in der Regel zuvor nicht von einer der beiden Parteien einzeln beauftragt wurde.

Du bist in der Zeile verrutscht. Meine Antwort steht unter Deiner.

Hallo,
sollte es zum Streitfall kommen und sollte ein wesentlicher Teil des Streits die Anzweifelung des Gutachtens (bzw. des ermittelten Verkehrswertes) des einzeln bestellten Sachverständigen sein, wird das Gericht in aller Regel den jeweiligen Gutachterausschuss beauftragen, die Antwort lautet also „ja“. Das ist kein „Zwang des Erben“, sondern ein Beschluss.

Gruß vom
Schnabel

OK, Danke.