Hallo zusammen,
ich möchte gerne auf meiner Internetseiten einen Stadtplan von Dresden vom VEB Landkartenverlag aus den 60er Jahren veröffentlichen.
Ich habe gelesen, dass der VEB Landkartenverlag sich später in VEB Tourist Verlag umbenannt hat. 1991 gab es dann kurzfristig eine Rechtsnachfolge, die Tourist Verlag GmbH.
Wie sieht es aus?
Wie lange sind Stadtpläne urheberrechtlich geschützt?
Kennt jemand die Rechtnachfolge vom VEB Landkartenverlag?
Vielen Dank für Eure Antworten
Andreas