Hallo.
Viele Städte haben erst im Lauf ihres Bestehens das Stadtrecht verliehen bekommen, so daß sie erst dann Stadt waren. Bei einem Ort in meiner Nähe war das erst vor einigen Jahren.
Gibt es auch den umgekehrten Fall, daß Orten, die schon einmal Stadt waren, irgendwann das Stadtrecht weggenommen wurde und diese heute keine Stadt mehr sind?
Grüße
Ostlandreiter
Hi,
Gibt es auch den umgekehrten Fall, daß Orten, die schon einmal
Stadt waren, irgendwann das Stadtrecht weggenommen wurde und
diese heute keine Stadt mehr sind?
IMHO müßte das meinem Geburtsort, Wanne-Eickel passiert sein. Früher war es Großstadt und wurde von Herne eingemeindet.
Wie sich das mit den Stadtrechten aber darstellt, kann ich dir leider nicht sagen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Herne
Glück auf, Ulrich
Hi,
ich weiß zwar nicht, wie es mit der neuzeitlichen Stadtrechte-Verleihung aussieht, aber mittelalterliche Stadtrechte sind relativ häufig wieder erloschen. Zwei Beispiele aus meiner Region sind der Burgort Neuweilnau, der allerdings nur ein paar Tage lang Stadt war, vermutlich wegen eines „Verwaltungsfehlers“ und Elz, das 1442 von Friedrich III. zur Stadt gemacht wurde, dieses Recht aber später wieder verlor und nie wieder erlangte.
Gruß
Volker
Hallo,
ich weiß von 2 Fällen.
Einer hat sich in ferner Vorzeit zugetragen. Der Ort Kapellendorf in Thüringen soll im Mittelalter Stadtrecht gehabt haben. Da aber die Burgherren dieses Ortes wahre Raubritter waren, hat irgendwann Erfurt mit seinen eigenen Söldnern die Burg und den ort gestürmt - dabei soll dann auch das Stadtrecht verlorengegangen sein.
Der zweite Fall ist die Eingemeindung einer Stadt in einen anderen Ort. Allerdings fallen mir da auf Anhieb nur Fälle ein, in denen die Orte, denen diese Städte eingemeindet wurden, selber schon Stadtrecht hatten.
Gernot Geyer
Servus OLR,
die drei wesentlichen Voraussetzungen für die Existenz einer Stadt sind Marktrecht, Ummauerung und Blutgerichtsbarkeit.
Verlust des Status „Stadt“ ohne formale Aberkennung ist nicht so sehr selten Folge des Verlustes der Ummauerung wegen Schleifung anlässlich irgendwelcher kriegerischen Auseinandersetzungen.
Ein nettes Exempel, mit verlorenem und wieder verliehenem Stadtrecht, ist Schriesheim (nördlich Heidelberg an der Bergstraße, unterhalb der Strahlenburg gelegen): Stadtrecht vermutlich etwa 1240, Verlust der Stadtrechte 1470, als Kurfürst Friedrich I. anlässlich der Weißenburger Fehde die Stadtmauer niederlegen ließ. Wiederverleihung der Stadtrechte 1964.
Aber der Inbegriff aller städtischen Rechte, der Markt, findet in Gestalt des Schriesheimer Mathaisemarktes auch nach 1964 eher als Volkbelustigung denn als eigentlicher Jahrmarkt statt.
Schöne Grüße
MM
Servus!
Der zweite Fall ist die Eingemeindung einer Stadt in einen
anderen Ort. Allerdings fallen mir da auf Anhieb nur Fälle
ein, in denen die Orte, denen diese Städte eingemeindet
wurden, selber schon Stadtrecht hatten.
Einige neuzeitliche Eingemeindungen von Hannover (Linden, Misburg) Köln (Deutz, Porz - letzteres wurde selbst erst 1951 zur Stadt) und Berlin (Lichtenberg, Schöneberg, Wilmersdorf, Charlottenburg, Neukölln, Cöpenick und Spandau) waren vorher eigenständige Städte. Die Liste ließe sich vermutlich auf alle deutschen Großstädte erweitern.
VG
Christian
Sorry, zu schnell geschrieben…
Da hab ich ja nur Deine Aussage bestätigt.
Der zweite Fall ist die Eingemeindung einer Stadt in einen
anderen Ort. Allerdings fallen mir da auf Anhieb nur Fälle
ein, in denen die Orte, denen diese Städte eingemeindet
wurden, selber schon Stadtrecht hatten.
Einige neuzeitliche Eingemeindungen von Hannover (Linden,
Misburg) Köln (Deutz, Porz - letzteres wurde selbst erst 1951
zur Stadt) und Berlin (Lichtenberg, Schöneberg, Wilmersdorf,
Charlottenburg, Neukölln, Cöpenick und Spandau) waren vorher
eigenständige Städte. Die Liste ließe sich vermutlich auf alle
deutschen Großstädte erweitern.
Ein Sonderfall fällt mir aber doch noch ein: Wuppertal. Da wurden einige Städte (Elberfeld, Barmen, Vohwinkel, Cronenberg, Ronsdorf) zu einer neuen Stadt vereinigt.
VG
Christian
Hintergrund
Danke für die Antworten.
Der Anlaß für die Frage war, daß sich der Ort Bullay an der Mosel jetzt immer nur als Gemeinde bezeichnet und als Weindorf für sich wirbt, während in der Chronik steht, es sein im 12. Jahrhundert schon eine freie Reichsstadt gewesen.
Grüße
Ostlandreiter
Ja genau.
Aber es ist ja auch der andere Fall denkbar.
Ich weip z.B., daß es Kleinstädte mit gerade mal 1.000 Einwohnern gab bzw. gibt. Irgendwann mal Stadtrecht erhalten und dann nicht weiterentwickelt, eventuell zu weit weg von Bahnlinien und so.
Teichel in Thüringen war so eine, die ehemals kleinste Stadt der DDR. Die hat sich mit der Nachbarstadt Remda vereinigt.
Aber es kann ja auch Fälle gegeben haben, in denen keine andere Stadt in der Nähe war, in denen eventuell solche Kleinstädte an große Dorfgemeinden angeschlossen worden. Das zu erfahren wäre echt interessant.
Gernot Geyer
Servus!
Aber es kann ja auch Fälle gegeben haben, in denen keine
andere Stadt in der Nähe war, in denen eventuell solche
Kleinstädte an große Dorfgemeinden angeschlossen worden. Das
zu erfahren wäre echt interessant.
Kam meines Wissens nie vor. Grund: In solchen Fällen hätte die entstandene Großgemeinde wahrscheinlich den Stadttitel und die dazugehörenden Rechte übernommen.
Was anderes wärs natürlich, wenn die Winzstadt die Stadtrechte schon verloren hätte. Dann wärs ja auch nur ein Dorf und würde ins grössere Dorf inkorporiert.
VG
Christian
Servus!
Der Anlaß für die Frage war, daß sich der Ort Bullay an der
Mosel jetzt immer nur als Gemeinde bezeichnet und als Weindorf
für sich wirbt, während in der Chronik steht, es sein im 12.
Jahrhundert schon eine freie Reichsstadt gewesen.
Nach kurzer Internetrecherche sieht´s für mich so aus, als hätte Bullay die Stadtrechte irgendwann wieder verloren - für eine freie Reichsstadt gibt´s da mehrere Möglichkeiten:
- Die Stadt wird erobert und einem grösseren Herrschaftsbereich eingegliedert (so passiert im Fall von Donauwörth, das von Bayern eingenommen wurde). Damit einher geht natürlich auch der Verlust mindestens der Reichsunmittelbarkeit (sowieso), und - wenn die Stadt zu klein ist - auch der Verlust der Stadtrechte. Bullay wäre also auf den seiner Größe gemäßen Massstab zurecht gestutzt worden.
- Bullay hätte sich irgendwann die Abgaben an den Kaiser nicht mehr leisten können oder hätte sich sonstwie verschuldet. Auch hier wird mindestens der Status der Reichsstadt hinfällig, wenn nicht auch gleich oder in der Folgezeit der Status einer Stadt.
- Bullay wurde beim Reichsdeputationshauptschluss „eingepreußt“. Auch hier: Keine Reichsstadt mehr, und aufgrund der geringen Größe Verwaltungsreform mit Folge des Verlusts der Stadtrechte.
Wie dem auch sei, Bullay war im Mittelalter mal Stadt, isses jetzt aber nicht mehr. Es ist also nur folgerichtig, wenn die Gemeinde Bullay (bzw. die Teilgemeinde Bullay - gehört ja zu Zell) sich als Weindorf bezeichnet - was es ja auch ist!
VG
Christian
Wie dem auch sei, Bullay war im Mittelalter mal Stadt, isses
jetzt aber nicht mehr. Es ist also nur folgerichtig, wenn die
Gemeinde Bullay (bzw. die Teilgemeinde Bullay - gehört ja zu
Zell) sich als Weindorf bezeichnet - was es ja auch ist!
Das stimmt nicht, es gehört nur zur Verbandsgemeinde Zell.