Stadtwerke-energielieferant

Hallo Ihr Lieben!

Weiss jemand Rat?

Bis zu welchem Zeitraum dürfen die Stadtwerke eine Nachforderung stellen? Angenommen, man ist aus der Wohnnug 12/2003 ausgezogen und hat die erstellte Schlussrechnung beglichen und bekommt nun eine Rechnung von 2002, die noch offen wäre. Muss man diese noch bezahlen? Nach begleichen der Schlussrechnung bekam man keine Mahnung und ist von keinen weiteren Rechnungen ausgegangen.

Dürfen die STADTWERKE (ENERGIELIEFERANT) so etwas?

Liebe Grüsse

Hallo,

Forderungen unterliegen der Verjährung. Die Verjährung von Forderungen aus 2002 beginnt frühestens am 01.01.2003 und endet am 31.12.2005. Der Kudne sollte trotzdem abklären, warum angeblich eine frühere Rechnung nicht bezahlt ist, wenn spätere Rechnungen bezahlt sind. Üblicherweise sind Stadtwerke nämlich nicht so großzügig wie es sich hier darstellt.

Grüsse Günter

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Hallo,

Forderungen unterliegen der Verjährung. Die Verjährung von
Forderungen aus 2002 beginnt frühestens am 01.01.2003 und
endet am 31.12.2005. Der Kudne sollte trotzdem abklären, warum
angeblich eine frühere Rechnung nicht bezahlt ist, wenn
spätere Rechnungen bezahlt sind. Üblicherweise sind
Stadtwerke nämlich nicht so großzügig wie es sich hier
darstellt.

Grüsse Günter

Hallo Günter,
danke für Deine Antwort!
Liebe Grüsse
Michaela