Stadtwerke - Strom- Nachzahlung aufgrund Abrechnungsfehler der Stadtwerke

Hallo Community,

unsere Stadtwerke fordern von uns nun das zweite Mal Gebühren drei Jahre rückwirkend ein weil
sie selber falsch abgerechnet haben.

Das erste mal wurde drei Jahre lang ein falscher Umrechnungsschlüssel benutzt wodurch uns zu wenig berechnet wurde. Nach drei Jahren kam dann rückwirkend die große Zahlungsaufforderung . Über 4000 €.

Nun ist den Stadtwerken aufgefallen das wir keinen normalen Hausanschluss besitzen sondern eine eigene Trafostation. Diese haben die Stadtwerke sogar selber gesetzt und angeschlossen. Da dies im Grundpreis wesentlich teuer sei möchten Sie nun wieder die letzten drei Jahre nachberechnen.

Da ich mit den Stadtwerken vor ca einem Jahr einen neuen Tarif und damit einen neuen Vertrag abgeschlossen hatte bestehe ich nun auf den Preisen im Vertrag.

Dürfen die Stadtwerke laufend solche Änderungen vornehmen und Nachzahlungen verlangen ?
Dies entzieht uns ja sämtliche Planungssicherheit.

Grüße

Joachim

Das kann man auch, aber nur an Vertragsdatum, nicht rückwirkend, außer es dazu was vereinbart.

Und bei eigenem Trafo ist man doch kein normaler Haushalt, sondern hat einen Betrieb oder großes Mietshaus. Müsste eigentlich mit Verträgen vertraut sein.
Wer hat denn Trafo bestellt ? Doch offenbar der Kunde, weil der bisherige Anschluss nicht mehr ausreichte für den Verbrauch. Und da muss es Vereinbarungen gegeben haben, ob sich dadurch der Strompreis( Grundpreis oder Verrechnungspreis) ändert.

Man kann innerhalb der „normalen“ Verjährungszeit von 3 Jahren schon Rechnungen korrigieren. Die Stadtwerke werden dazu auch etwas geschrieben haben, worauf man sich beruft.

MfG
duck313