Hallo,
jemand wohnt seit 1,5 Jahren in seiner Wohnung. Das erste Jahr wurde jeden Monat von den Stadtwerken per Dauerauftrag ein Betrag für Strom eingezogen.
Seit einem halben Jahr jedoch nicht mehr.
Haben die das einfach vergessen?
Soll die Person sich ruhig halten und hoffen, dass es niemandem auffällt?
Können die von ihr den Gesamtbetrag des letzten halben Jahres einfordern?
Vielen Dank für alle Antworten!
Hallo,
was will man den damit gewinnen, wenn man sich nicht meldet? Geschenkt wird man nichts bekommen.
Und sicher können sie den Betrag fordern, der aussteht, den den hat man ja jeden Monat zur Seite gelegt weil man weiss, das die Forderung offen ist.
hth
Also meiner Meinung nach sollte sich die Person bei den Stadtwerken melden denn die vergessen mit sicherheit keinen. Denn es gibt dann die Jahresabrechnung und dort wird der Jahresverbrauch genommen und die Abschlagszahlungen gegengerechnet ergibt eine fette Nachzahlung.
MfG Speedy
Hallo,
was will man den damit gewinnen, wenn man sich nicht meldet?
Geschenkt wird man nichts bekommen.
Und sicher können sie den Betrag fordern, der aussteht,
sofern nicht verjährt, würde ich mich dem anschließen.
den den hat man ja jeden Monat zur Seite gelegt weil man weiss,
das die Forderung offen ist.
Das habe ich (vielleicht aufgrund eines Rechtschreibfehlers) nicht ganz verstanden. Ist das die Begründung für die Forderung? Weil der Betrag zur Seite gelegt wurde? Und wenn nicht?
Und sicher können sie den Betrag fordern, der aussteht,
sofern nicht verjährt, würde ich mich dem anschließen.
also ich schließ mich auch an, wenn verjährt.
Hallo
per Dauerauftrag ein
Betrag für Strom eingezogen.
das widerspricht sich. Entweder per Lastschrift eingezogen oder per Dauerauftrag überwiesen.
Wenn es einen Dauerauftrag gab, dann wurde er evtl gelöscht oder ausgesetzt, so dass DU dich darum kümmern musst, ihn wieder einzusetzen.
Wurde per Lastschrift eingezogen, würde ich dort anrufen und nachfragen, denn du beziehst die Leistung und musst selbstverständlich dafür zahlen!
Grüße
Deli
Entschuldigung, ich meine Lastschrift per Einzugsermächtigung. Somit haben die Stadtwerke die Erlaubnis das Geld einzuziehen. Sind sie dann nicht selber schuld, wenn sie das nicht tun?
Und ist es nicht merkwürdig, dass bisher keine Jahresabrechnung (nach 1,5 Jahren) und auch keine einzige Mahnung kam?
Hallo,
wenn die Stadtwerke eine Einzugsermächtigung haben und nicht abbuchen, dann können sie keine Mahngebühren und Zinsen verlangen.
Ich würde mich mal schön still halten.
ABER: Das Geld für die Stromrechnung unbedingt bei Seite legen, denn die Wahrscheinlichkeit, dass die „große Rechnung“ irgendwann kommt ist sehr nahe an den 100%!
Viele Grüße
Lumpi