Städte in Not - Reform statt Kahlschlag

Hi,
der Deutsche Städtetag hat heute bundesweit zu einem Aktionstag aufgerufen, um den Bürgerinnen und Bürger deutlich zu machen, welche katastrophalen Auswirkungen eine verfehlte Gemeindefinanzreform auf die Leistungen der Städte haben würde. Es waren in vielen Städten die Dienststellen für eine gewisse Zeit oder ganz geschlossen.

Die Kommunen müssen Leistungen mitfinanzieren (z.B. Kindergartenplatz, Kindergeld, Grundsicherung für Rentner u. Erwerbsunfähige) und Geld bekommen die Städte aber nicht dafür, obwohl es sich um Aufgaben des Bundes handelt

Immer weniger Unternehmen zahlen Gewerbesteuer, manche zahlen gar keine und Bund/Länder haben ihren Anteil erhöht den sie sich davon nehmen.
Die Vermögenssteuer gibts gar nicht mehr,
Der Anteil an Lohnsteuer, Verbrauchssteuer oder Mineralölsteuer ist auf um 20 % gesunken (seit 1960).

Dadurch können die Städte ihre Leistungen nicht mehr erbringen.

Muß es sein, z.B.

  • dass es künftig Schulklassen von ca. 50 Schülern gibt, weil die
    Lehrer nicht mehr bezahlt werden können
  • dass immer weniger Pflegekräfte mehr Kranke und Alte versorgen
    müssen
  • dass Bäder, Museen, Theater geschlossen werden
  • dass die Müllabfuhr nicht mehr oder nur teilweise gewährleistet
    ist
  • dass die Straßenbeleuchtung schon abends um 18.oo Uhr abgeschaltet
    wird???

Ich denke das muss nicht sein, das DARF nicht sein.

Gruß
Petra

Dass die Konsequenzen der allgemeinen Finanzkrise in den Kommunen besonders gravierend sind, dürfte wohl unbestritten sein. Dass niemand das wollen kann, wohl ebenso. Die Frage ist nur, was die Bürger und Politik dagegen tun sollten.

Ich für meinen Teil finde, dass die Steuerreform der Dreh- und Angelpunkt ist. Eichels unausgegorener Schnellschuss hat es den Unternehmen ermöglicht, zahlreiche Lücken zu nutzen, um so fast keine Steuern mehr zu zahlen. Darüber hinaus tut die allgemeinde Wirtschaftsflaute ihr Übriges zu sinkenden Einnahmen und steigenden Ausgaben gerade auf kommunaler Ebene.

Hallo,
die Steuerreform ist also der Dreh- und Angelpunkt???!!!.

Weil Eigenheimzulage/Wohnungsbauprämie abgeschafft wird und somit der Drang zum Bauen verkleinert wird um weiterhin in Miete zu wohnen? - stattdessen soll es ein Zuschußprogramm geben von dem keiner eine Ahnung hat wie es ausschauen soll.

Weil Einsparungen im öffentl. Dienst durchgeführt werden, damit z.B. das Angebot von Kindergärten/Tagesstätten gekürzt wird und viele Elternteile nicht arbeiten gehen können, das z.B. die Stromversorgung/Müllabfuhr nicht mehr gesichert ist, dass vielleicht kein Wohngeldzuschuß mehr gezahlt werden kann? -
die Länder und Gemeinden bekommen durch die Einsparungen 8,5 Mrd. Euro Mehrbelastung die dann durch Kreditaufnahmen und Privatisierungeinnahmen wieder entlastet werden sollen - haha.

Weil Arbeitslosengeld der Sozialhilfe angeglichen wird? -
obwohl ich jeden Monat ziemlich viel AL-Versicherung dafür bezahle!

Weil der Kündigungsschutz gelockert wird? - und dadurch die Gefahr der Kündigung wie ein Damoklesschwert über den Beschäftigten von kleinen Firmen hängt.

Was bringt eine Entlastung auf der einen Seite, wenn ich für Krankengeld/Zahnersatz/Sterbegeld/Rentenversicherung noch weiter vorsorgen soll. NICHTS! Die Kaufkraft wird dadurch garantiert nicht erhöht und die Wirtschaftsflaute geht davon auch weg.

Mit ca. 1300 Euro netto/Monat (Steuerklasse I), kann ich eigentlich die geforderte Selbstvorsorge künftig nicht aufbringen, geschweige denn irgendeine Kaufkraft in Gang setzen.

Gruß
Petra

Ganz cool bleiben! Ich meinte die erste Steuerreform, bei der die besagten Lücken für Unternehmen geöffnet wurden. Die Reformen, über die Du Dich so echauffierst, sind noch nicht in Kraft und können deshalb noch keine Auswirkung auf die Finanzlage der Kommunen haben.

Hi!

Dadurch können die Städte ihre Leistungen nicht mehr
erbringen.

Muß es sein, z.B.

  • dass es künftig Schulklassen von ca. 50 Schülern gibt, weil
    die
    Lehrer nicht mehr bezahlt werden können
  • dass immer weniger Pflegekräfte mehr Kranke und Alte
    versorgen
    müssen
  • dass Bäder, Museen, Theater geschlossen werden
  • dass die Müllabfuhr nicht mehr oder nur teilweise
    gewährleistet
    ist
  • dass die Straßenbeleuchtung schon abends um 18.oo Uhr
    abgeschaltet
    wird???

Ich denke das muss nicht sein, das DARF nicht sein.

Nun ja, die Städte denken sich da noch etwas ganz anderes aus. Der Kollege, der mir im Büro gegenüber sitzt, will jetzt die Stadtverwaltung verklagen. Denn ihm ist folgendes geschehen:

Die Stadtverwaltung hat aus Kostengründen in weiten Teilen des Stadtgebietes die Straßenreinigung eingestellt und diese Aufgabe den jeweiligen Anwohnern aufgebürdet. Jeder Anwohner hat jetzt nicht nur den Gehweg zu reinigen (z.B. von Laub, Schnee, Unrat usw.), sondern auch die Fahrbahn der Straße. Diese Reinigung hat auf ganzer breite des eigenen Grundstückes zu erfolgen bis zur Straßenmitte (Mittelstreifen). Bei Grundstücken, die kein Gegenüber haben, ist der Grundeigentümer verpflichtet, die Fahrbahndecke in ganzer Straßenbreite zu reinigen. Sollte der Anwohner dieser Pflicht nicht nachkommen, kann die Stadt ein Zwangsgeld von bis zu 5.000 Euro festsetzen.
Gegen diesen Beschluss können die Bürger nichts machen, weil es so durch den Stadtrat abgesegnet ist. Aber: Verliert ein Lkw Ladung und verdreckt dadurch die Straße, und der verantwortliche Fahrer sorgt nicht für eine entsprechende Reinigung der Straße, so sieht die StVO dafür eine Straße von 80 (!) Euro vor. Statt der 5.000 Euro, wie es die Stadtverwaltung vorsieht. Da wird sich in Bälde heftig gezofft, nehme ich an.

Grüße
Heinrich

Nun ja, die Städte denken sich da noch etwas ganz anderes aus.
Der Kollege, der mir im Büro gegenüber sitzt, will jetzt die
Stadtverwaltung verklagen. Denn ihm ist folgendes geschehen:

Die Stadtverwaltung hat aus Kostengründen in weiten Teilen des
Stadtgebietes die Straßenreinigung eingestellt und diese
Aufgabe den jeweiligen Anwohnern aufgebürdet. Jeder Anwohner
hat jetzt nicht nur den Gehweg zu reinigen (z.B. von Laub,
Schnee, Unrat usw.), sondern auch die Fahrbahn der Straße.
Diese Reinigung hat auf ganzer breite des eigenen Grundstückes
zu erfolgen bis zur Straßenmitte (Mittelstreifen). Bei
Grundstücken, die kein Gegenüber haben, ist der
Grundeigentümer verpflichtet, die Fahrbahndecke in ganzer
Straßenbreite zu reinigen. Sollte der Anwohner dieser Pflicht
nicht nachkommen, kann die Stadt ein Zwangsgeld von bis zu
5.000 Euro festsetzen.
Gegen diesen Beschluss können die Bürger nichts machen, weil
es so durch den Stadtrat abgesegnet ist. Aber: Verliert ein
Lkw Ladung und verdreckt dadurch die Straße, und der
verantwortliche Fahrer sorgt nicht für eine entsprechende
Reinigung der Straße, so sieht die StVO dafür eine Straße von
80 (!) Euro vor. Statt der 5.000 Euro, wie es die
Stadtverwaltung vorsieht. Da wird sich in Bälde heftig
gezofft, nehme ich an.

Na das ist doch mal 'ne kreative Idee der Stadtverwaltung. Welche tolle Kommune kommt denn auf so einen Schwachsinn?
Ich glaube kaum, dass die Stadt damit vorm Verwaltungsgericht durchkommt.
Falls dabei mal einer vom Auto angefahren wird, könnte man schätzungsweise sogar strafrechtlich vorgehen, so in Richtung fahrlässige Körperverletzung. Die Straßenreinigungsfahrzeuge sind doch immer mit gelbem Signallicht unterwegs. Da kann es doch nicht sein, dass die Bürger einfch so mitten auf die Straße gescheucht werden.

Hi!

Na das ist doch mal 'ne kreative Idee der Stadtverwaltung.
Welche tolle Kommune kommt denn auf so einen Schwachsinn?

Stadt Hameln.

Ich zitiere mal aus den Regelungen der Stadt für die Straßenreinigung (Stand: Oktober 2003):

Hamelns Straßen sind in verschiedene Reinigungsklassen unterteilt:

Klasse 0:
Anlieger- und Erschließungsstraßen, Wohn- und Industriesammelstraßen.
Der/die Eigentümer/in ist verpflichtet, den Gehweg, die Gosse und darüber hinaus die Fahrbahn (bis zur Straßenmitte) zu reinigen. Die Reinigungspflicht umfasst auch Radwege, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen, unabhängig davon, wie die einzelnen Straßenteile befestigt sind.

Klasse 2:
Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, Hauptverkehrsstraßen und sonstige ver-kehrswichtige Straßen, Zufahrten zu den Parkgaragen.
Der/die Eigentümer/in reinigt den Gehweg einschließlich Gosse. Hierzu gehören auch Radwege, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen einschließlich dazwischen liegender Parkstreifen oder Parknischen, Bushaltestellen, Busnischen und Buswartehallen. Die Fahrbahn wird von der Stadt gereinigt.

Die Fußgängerzone im Bereich der Altstadt ist der Reinigungsklasse 1 zugeordnet. Hier wird die Reinigung vollständig durch die Stadt Hameln wahrgenommen.

[…]

Im Rahmen der Reinigungspflicht sind Schmutz, Laub, Gras, Moos, Papier und Unrat zu beseitigen. Es versteht sich von selbst, dass diese nicht den Nachbarn zugekehrt werden dürfen, sondern in die eigenen Mülltonnen zu entsorgen sind.

Besondere Verunreinigungen, z. B. durch Bauarbeiten, Sperrmüllabfuhr, gelbe Säcke und dergleichen, sind durch den Verursacher unverzüglich zu beseitigen, ansonsten hat die Reinigung nach Bedarf zu erfolgen.

Bei der Reinigung ist Staubentwicklung zu vermeiden. Herbizide und andere schädliche Chemikalien dürfen nicht zur Beseitigung von Gras und Moos eingesetzt werden.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

Rechtsgrundlagen: Straßenreinigungssatzung und Verordnung Straßenreinigung der Stadt Hameln.

Ist doch hübsch, nicht wahr?

Grüße
Heinrich

Hallo Heinrich,

dann sperrt am hellen Tag die Strasse voll ab und kehrt sie mal. Will mal sehen, wie dumm dann die Polente guckt, wen du ihr klar machst, dass das deine Bürgerpflicht ist :smile:.

Gruß
Frank

Hi,
bin doch ganz cool, aber die kommenden Reformen werden Auswirkungen haben. Das Glanzstück der einen Stadtverwaltung kannst du ja in den anderen Beiträgen lesen.
Eben diese Lücken für Unternehmen werden auf dem Rücken von uns ausgetragen und ziehen alle anderen Auswirkungen hinterher.

Gruß