städtische Straßenbauarbeiten verursachen Schaden

Hallo,

das städtische Tiefbauamt einer Gemeinde führte vor einigen Jahren Straßenbauarbeiten an einer Straße durch. Seither dringt immer dann, wenn starker Regen fällt, Wasser in den Keller eines an der betroffenen Straße liegenden Hauses ein und droht, den Sandstein der Außenwand im Keller zu beschädigen und die Tragfähigkeit der betroffenen Wände zu zerstören.

Es scheint ein Leck in einem Regenabwasser-Rohr zu sein. Eine andere Möglichkeit ist, daß die Drainage des einige Jahre vor den Bauarbeiten erstellten Einkaufszentrums nebenan dafür sorgt, daß der Boden im Bereich des betroffenen Grundstücks stark bewässert wird.
Der Grundbesitzer hat beim Tiefbauamt vor einem Monat Unterlagen zu den Baumaßnahmen beantragt, jedoch keine Antwort und nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten.

Weiß jemand, wie der Grundbesitzer vorgehen muß, um die Stadt juristisch dranzukriegen, damit sie mit den Unterlagen herausrücken und ggf. auch für die Kosten einstehen? In ihrer Satzung behauptet die Stadt, die Grundbesitzer seien für die die Wasserleitungen ab den Grundstücken bis zu den Hauptkanälen verantwortlich. Das ist aber vollkommen widersinnig, denn die Stadt hätte, wenn dies so wäre, keine Straßenbauarbeiten im Bereich der Zuleitungen von betroffenen Grundstück bis zum Hauptkanal durchführen dürfen. Zudem kann es nicht sein, daß jemand einen Schaden verursacht und nicht dafür einstehen muss.

p.s.: die Stadt stellt sich auf Ihren Internetseiten als Konzern mit städtischen Beteiligungen an Betrieben und als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit USt.-Nr. dar.

Solange die Ursache des Wassereinbruchs nicht klar ist, wird man sich schwertun, von der Stadt irgendetwas zu erreichen.
Sprich: zuerst muss ein Gutachter die Ursache finden, dann kann man den Verursacher belangen.

Hallo,

das städtische Tiefbauamt einer Gemeinde führte vor einigen Jahren Straßenbauarbeiten an einer Straße durch. Seither dringt immer dann, wenn starker Regen fällt, Wasser in den Keller eines an der betroffenen Straße liegenden Hauses ein und droht, den Sandstein der Außenwand im Keller zu beschädigen und die Tragfähigkeit der betroffenen Wände zu zerstören.

Ist denn die Kausalität Straßenbauarbeiten und Wassereinbruch bei Regen mehr als nur ein dünner Verdacht. Mir fallen da noch ein paar Gründe ein und das dürften längst nicht alle sein, zumal Wasser auch durchaus unerwartete Wege nimmt.

Es scheint ein Leck in einem Regenabwasser-Rohr zu sein.

Also ein leck im Rohr auf/unter der Straße? Eine Undichtigkeit im Bereich Dachrinne bis Regenabwasser-Rohr auf der Straße ist ausgeschlossen?
Vor ein paar Jahren hatten wir mal einen Winter mit viel Schnee auf den Dächern. Mit der Zeit haben sich tolle Skulpturen an den Dachrinnen gebildet. Sowas wiegt schnell etliche Kilo und verbiegt Dachrinne oder verursacht andere nciht gleich auffallende Schäden.
Nun hatten jedenfalls viele Hausbesitzer das Problem, dass bei starkem ! Regen, eben die Dachrinne an der verbogenen Stelle überläuft und literweise Wasser direkt am Haus runterläuft, wobei es dann auch leicht ins Haus laufen kann bzw. sich das Mauerwerk gut vollsaugen kann.
Abhilfe schafft da eine Reparatur der Dachrinne.

Eine andere Möglichkeit ist, daß die Drainage des einige Jahre vor den Bauarbeiten erstellten Einkaufszentrums nebenan dafür sorgt, daß der Boden im Bereich des betroffenen Grundstücks stark bewässert wird.

Also das Wasser aus der Drainage wird auf dieses Grundstück geleitet?

Der Grundbesitzer hat beim Tiefbauamt vor einem Monat Unterlagen zu den Baumaßnahmen beantragt, jedoch keine Antwort und nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten.

Weiß jemand, wie der Grundbesitzer vorgehen muß, um die Stadt juristisch dranzukriegen, damit sie mit den Unterlagen herausrücken und ggf. auch für die Kosten einstehen?

Ich würde fast befürchten, dass dies Landes- oder gar Kommunalrecht ist und streckenweise anders als anderenorts geregelt ist.
Da hilft vielleicht ein Anwalt in der Richtung Verwaltungsrecht am schnellsten.

In ihrer Satzung behauptet die Stadt, die Grundbesitzer seien für die die Wasserleitungen ab den Grundstücken bis zu den Hauptkanälen verantwortlich. Das ist aber vollkommen widersinnig, denn die Stadt hätte, wenn dies so wäre, keine Straßenbauarbeiten im Bereich der Zuleitungen von betroffenen Grundstück bis zum Hauptkanal durchführen dürfen.

Warum sollten deshalb keine Straßenbauarbeiten durchgeführt werden dürfen. Die Verantwortlichkeit wird sich wohl darauf beziehen, wer für die Erichtung und den Erhalt zahlt.

Zudem kann es nicht sein, daß jemand einen Schaden verursacht und nicht dafür einstehen muss.

Das ist damit auch nicht ausgeschlossen. Vielleicht ist es Haarspalterei, aber Haftung für Schäden und Kostentragungspflicht für Erstellung und Erhalt sind da nicht das Gleiche. Wenn da jemand nachweisbar Schäden verursacht hat, für die er auch verantwortlich ist, dann kann der auch haftbar gemacht werden, falls keine Verjährung greift.

p.s.: die Stadt stellt sich auf Ihren Internetseiten als Konzern mit städtischen Beteiligungen an Betrieben und als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit USt.-Nr. dar.

Und das hätte jetzt irgendwas damit zu tun?

Grüße