Ständeordnung Mittelalter

Ich halte ein Referat zum Thema ,Gesselschaft im Mittelalter’’, zum Schluss sollen wir eine Frage stellen, muss die Klasse mit ein zu beziehen.

Mich würde mal Eure Meinung zu der Frage interessieren:
Leben wir heute im Unterbewusstsein in einer Ständeordnung, wie wir sie aus dem Mittelalter kennen?
(Also oben der Adel gefolgt vom Klerus, dem Einfache Volk und schließlich der Randgruppen)

Im weitesten Sinne könnte man Parallelen ziehen, allerdings denke ich aber nicht, dass man noch einen direkten Vergleich ziehen kann.
Die einzigen Gesellschaftsformen die mir in diesem Zusammenhang einfallen sind Länder wie Schweden, Großbritanien oder Spanien, allerdings hat dort der Adel, soweit ich weiß, größtenteils auch nur noch repräsentative Funktionen.
Ich hoffe, dass dir die Antwort weiterhelfen konnte.

Grüße

Hallo,
nun die Frage kann man jüngeren Schülern stellen, ältere Schüler wären vielleicht damit unterfordert. Es ist eindeutig, dass es eine Ständeordnung à la Mittelalter nicht mehr gibt. Man spricht heute allgemein von sozialen Gruppen oder Gesellschaftsschichten. Adel und Klerus haben zumindest in der westlichen Welt völlig an Bedeutung verloren (vielleicht gibt es in Großbritannien noch Reste davon, was den Adel betrifft). Auf jeden Fall sind die „Standesgrenzen“ nicht mehr unüberwindbar. Genau das war aber im Mittelalter der Fall.
Viele Grüße
Irene

Wir leben heute in einer Gesellschaft die sich nicht an den mittelalterlichen Ständen orientiert, sondern an Schulbildung/Ausbildung bzw. Einkommen.

Sofern könnte man behaupten dass „ganz oben“ die höchsten Einkommensklassen angesiedelt sind, „ganz unten“ Arbeitslose, Hilfs- u. Saisonarbeiter, Menschen ohne Wohnsitz.

Auch wenn die Position eines Unternehmers, Bankvorstands oder Großaktionäres nicht mit der eines Souveräns (Kaiser, König, Fürst) vergleichbar ist - wenn man allerdings die Verknüpfung von Bankenpleiten (=Staatskrise) und Vorstandsgehältern anschaut könnte sich einem dieser zynische Vergleich durchaus aufdrängen. Der Posten eines Vorstands ist kein „Gottgewolltes Amt“ wie das eines Königs. Heutige Monarchen haben nur noch reine Repräsentationsaufgaben, leben vom „Familienvermögen“ (vor Jahrhunderten zusammengeraubt) und/oder werden durch Steuergelder gesponsort, aber regeln nicht mehr die Staatsangelegenheiten, wie das eine Elisabeth I. v. England machte.

Wenn du es schaffst diesen aktuellen Aspekt (Finanzkrise und Abfindung von Bankvorständen zahlt der Steuerzahler = wir alle / Die hohen Gehälter kassiert nur einer der kein Risiko trägt = Bankvorstand) in dein Referat einzubringen und der Klasse die provokante These aufzustellen wo der Unterschied ist zu der Macht die ein König einst hatte (z.B. einen Staat zu ruinieren) zu dem eines Vorstands, und wie deine Klassenkollegen das sehen, sind dir 15 Punkte sicher.

Hallo ben-gigant
ich denke, diese Frage willst du deiner Klasse stellen?
Aber ich kann mir schon gut vorstellen, dass dies eine heiße Diskussion nach sich ziehen wird. Gut ausgesucht!
Meiner Meinung nach besteht diese Un-Ordnung noch heute. Die Kleinen bucken oft nach oben, die Großen treten oft nach unten. Viel Erfolg wünscht dir Maria

Die mittelalterliche Ständeordnung gliederte sich grob in Klerus, Adel und Freie.
Und ich denke dass unser Unterbewusstsein uns sehr wohl in eine Schublade steckt, aus der dann auch schwer wieder rauszukommen ist, selbst wenn es die äußeren Gegebenheiten zulassen würden. Diese Schublade ist sehr von der Herkunftsfamilie geprägt und wird auch nicht so schnell verlassen.
Man schaue nur mal, welche Berufsgruppen so untereinander heiraten, bzw. welche Schzulabschlüsse die Eltern von Brautleuten haben.
Allgemein denke ich, dass das Geld heute viel mehr über den Stand (die Schublade) entscheidet, den man in der Gesellschaft einnimmt, als rein die Geburt. Es gibt ja auch zum Beispiel den Begriff des Neureichen. die haben es zwar schwer wirklich aufzurücken, aber irgendwann haben sie sich im heutigen Geldadel dann auch etabliert.
Es gibt auch immer noch Standesdünkel - das Herabblicken auf den Stand unter sich und das sich- abgrenzen.