Hallo Tilli,
bin grad genervt, weil ich eine ständeordnung basteln will und
es nicht zusammenpaßt.
kein Wunder - Du wirfst ja auch Kraut und Rüben durcheinander …
wer war denn nun der erste stand?
Das mit dem ‚Zählen‘ ist eher eine Sache der Neuzeit. Ist auch völlig unsinnig, weil das eine Hierarchie impliziert, die bei den Ständen schlicht und einfach nicht gegeben ist.
Die Lehre von den drei Ständen geht insbesondere auf die Kirchenväter zurück, die damit die soziale Ordnung als gottgewollt beschrieben. Unterschieden wurden dabei „Beter, Bauern und Kämpfer“ (so z.B. Bischof Gerhard von Cambrai) die „sich jeweils gegenseitig zur Rechten und zur Linken unterstützen“. Man beachte: „zur Rechten und zur Linken“ - nicht „nach Oben und Unten“. Über die konkrete soziale Stellung des Einzelnen sagte diese Ständeeinteilung überhaupt nichts aus - diese drei Stände waren in sich stark differenziert.
Ansonsten sind soziale Hierarchien im Mittelalter ein hochkomplexes Thema. Hier spielten vor allem Landrecht und Lehensrecht eine Rolle. Ohne die Fragestellung zumindest auf ein bestimmtes Jahrhundert und eine bestimmte Region (‚Region‘ heisst hier nicht Römisches Reich, Frankreich, England usw.- sondern eher Sachsen, Schwaben, Lothringen usw. …) einzugrenzen, lassen sich da kaum vernünftige Angaben machen.
Am einfachsten ist es noch beim Klerus, der war hierarchisch klar gegliedert. Schwieriger schon beim Adel, wegen der unterschiedlichen Landrechte. Wobei in die Gliederung nach Heerschilden auch geistliche Fürsten (Fürstbischöfe, -äbte und -äbtissinen) mit einbezogen waren. Ab dem vierten Heerschild (reichsunmittelbare Freiherren) wird’s recht diffus, da bestehen auch etliche Unklarheiten über speziell die Stellungen von Schöffenbaren, Semperfreien, Landsassen, Ministerialen (unfreie Dienstmannen) usw. usf.
Beim ‚Nährstand‘ wird’s vollends unübersichtlich; ab dem Hochmittelalter bildete sich als Unterordnung zusätzlich noch ein Bürgerstand heraus, der in sich nochmals stark gegliedert war. Dieser Stand umfasste nicht nur freie Bauern, sondern auch an die Scholle gebundene Halbfreie / Hörige. Lediglich Unfreie standen außerhalb der Ständeordnung.
ich bräuchte die stände der
ritter (2.?)
‚Ritter‘ waren alle Angehörige des Standes der ‚Kämpfer‘. Vom König bis zum unfreien Ministerialen.
kreuzritter (keiner?)
Kreuzritter waren schlicht Ritter, die an einem Kreuzzug (einem Kriegszug, bei dem die Teilnahme durch einen speziellen päpstlichen Ablass honoriert wurde) teilnahmen. War der Kreuzzug vorbei oder brachen sie die Teilnahme ab, waren sie keine Kreuzritter mehr.
leibeigenen (keiner?)
Ja, Unfreie standen grundsätzlich außerhalb der Ständeordnung - was man aber wiederum bei Ministerialen nicht so eng sah.
lohmacher (3.?)
Lohmacher ist weder ein Stand noch ein Beruf. Es ist eine Saisontätigkeit, die von waldbesitzenden Bauern (idR in Genossenschaften verbunden) als Nebenverdienst ausgeübt wurde - oder aber von Köhlern.
zeidler (3.?)
Das war ein angesehenes Handwerk, sogar zünftig organisiert. Natürlich wurde es nicht von Adligen oder von Klerikern ausgeübt.
edelfrauen (2.?)
Bezeichnet schlicht eine Frau adliger Herkunft, die nicht den Schleier genommen hat (also nicht in den geistlichen Stand eingetreten ist).
Freundliche Grüße,
Ralf