Ständig offene Hauseingangstür im Mehrfamilienhaus

Ich wohne in einem 10 Parteien-Haus in einer Eigentumswohnung. Der Bewohner im Erdgeschoß, der ehemalige Hausmeister, verstellt ständig die Haustür weil sie ihm zu laut zugeht. Bei uns kann also rund um die Uhr jeder ins Haus. Hab auch schon 2x mit ihm gesprochen aber das hilft nichts. Die Verwaltung hat die Tür wieder einstellen lassen aber das wurde gleich wieder von ihm geändert…Wie schaut das rechtlich aus wenn mal eingebrochen oder was geklaut wird? Bei uns liegen Päckchen usw. rum und jeder hat freien Zugang dazu. Ich hab sogar Angst bei Dunkelheit die Wohnungstür zu öffnen da man nicht weiß ob jemand vor einem im Treppenhaus steht…:-((( Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Das bedeutet genau was? (mir ist bewusst, dass Du die Situation genau kennst. Du musst sie aber so beschreiben, dass Ander sie auch verstehen.)

Weiss die Verwaltung dass er das gemacht hat? Wie steht sie dazu?

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Er ehemalige Hausmeister stellt die Haustür so ein dass sie sehr langsam zugeht. Sie hat dann keinen Schwung mehr und fällt nicht mehr ins Schloß. Der Hausverwaltung hab ich es gemeldet, allerdings nicht gesagt warum die Tür immer verstellt ist. Mag keinen Unfrieden aber ich halte das nicht mehr aus. Bin nicht mehr die jüngste und fühle mich sehr unwohl. Die anderen Bewohner sind meistens Mieter und noch jung und unbekümmert…die schert das nicht wirklich.

Da solltest Du mal etwas ausführlicher werden.

Sorry, aber ehemalig heißt einfach dass er früherer unser Hausmeister war, jetzt in Rente ist, aber im Haus wohnt. Das verstehe jetzt ich nicht warum das nicht zu verstehen ist.

Es gibt halt noch andere Interpretationsmöglichkeiten. So könne er auch jetzt nur in einem anderen Haus für die gleiche Verwaltung arbeiten.

… und es ist natürlich relevant, ob das ein Mitarbeiter oder ein Mieter macht.

Aber dann ist doch schon der Unfrieden da … er lastet nur einseitig auf deinen Schultern.

Du hast jetzt folgende Wahl,:

  • es ertragen
  • es bei der Hausverwaltung immer wieder zu reklamieren, bis die beim 10-50 mal merken, dass das jemand Drittes immer wieder verstellt … und auf unterandem dich als Mit-Eigentümer die Kosten umgelegt werden.
  • der Hausverwaltung den ehemaligen Hausmeister Verursacher nennen (kannst Du ja als Vermutung deklarieren).
  • auch kannst Du es als offiziellen Punkt bei der nächsten Eigentümerversammlung einbringen.

Der Haus-Eigentümer hat sicherzustellen, dass die Aussentür ordnungsgemäß funktioniert. Der Ymutet hat die Mängel zu melden. Ich würde daher die Hausverwaltung in nachweisbarer Form (E-Mail?) informieren.

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Woher soll die Hausverwaltung wissen, was zu tun ist, wenn sie keine vollständige Information hat? Du möchtest, dass eine bestimmt Person ihre Finger von der Tür lässt, erzählst aber die Geschichte dazu nicht.

Jetzt sind wir bei “Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass”.

Gibt es noch Andere, für die das ein Problem ist? Tut Euch im Zweifelsfall zusammen, aber informiert die Hausverwaltung vollständig.

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Was ein bisschen dafür spricht, dass hier auch der Brandschutz eine Rolle spielt, denn die Tür wird ja nicht ohne Grund einen Schließer haben. Aber ganz vom Grund abgesehen, warum die Tür selbständig schließen sollte: kein Bewohner des Hauses hat die Befugnis, aus eigenem Entschluss heraus an der Tür bzw. an deren Schließer herumzufummeln.

Dich mag im Moment zwar mehr die Frage interessieren, wer eigentlich wie haftet, wenn etwas aus dem Treppenhaus geklaut oder wenn in eine Wohnung eingebrochen wird, aber die ganze Sache hat deutlich mehr Facetten.

Aber um dennoch auf Deine Frage zu antworten: die Tür erfüllt eine Schutzfunktion und der Mitbewohner, der ohne Erlaubnis oder Auftrag an der Tür herumfummelt, handelt rechtswidrig und hat für die Folgen seines Handelns (wenn denn nachweisbar ist, dass der Diebstahl nicht hätte stattfinden können, wenn die Tür nicht manipuliert worden wäre) dann auch Schadenersatz zu leisten.

Ich halte es aber tatsächlich für schwierig, diese Kausalität in der Praxis lückenlos nachzuweisen. Versuchen kann man es aber natürlich.

Gruß
C.

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Hallo,

ich erinnere mich vage, ein solches Problem, also zu laut schließende Tür, auch mal in einem Haus erlebt zu haben. Da hat zwar niemand dran rumgewerkelt, aber es störte unten und oben wollte man geschlossene Haustür. Es stellte sich nach etwas Recherche heraus, dass es Türschließer mit stärkerem Andruck gibt, die durchaus leise und effektiv schließen. Du solltest das Thema auf einer WEG-Versammlung ansprechen und die Verwaltung bitten (bzw. der ehem. Hausmeister sollte darum bitten), den Türschließer entsprechend austauschen zu lassen.

Gruß,

Paran

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Hallo Paran, herzlichen Dank, ist ein guter Tipp! Mit dem ehemaligen Hausmeister zu sprechen damit er was unternimmt bringt nix. Der macht es sich leicht denn das Wissen wie man die Tür manipuliert hat er ja. Ansprechen hat auch nichts geholfen. Hab auch etwas Angst. Hatte mal Streß mit seiner Tochter und Schwiegersohn die auch im Haus wohnen. Daraufhin hatte ich einen Kratzer im Auto und Müll an der Windschutzscheibe….Dann werde ich es nochmals über die Verwaltung versuchen, notfalls auch mit Nennung des Namen. LG!

Das Thema Haustür berührt mehrere Aspekte, im Groben Sicherheit und Brandschutz, die auf den ersten Blick diametral zueinander stehen (s,u,). Das lässt sich aber lösen. Und dann ist da noch der Bewohner im EG (dessen ehemalige Funktion keine Rolle spielt für die Beurteilung, ob sein Ansinnen berechtigt ist), der nicht jedes Mal lautes Klacken hören will, wenn die Tür geht.

Wenn man so eine Situation lösen will, dann klappt das am Besten, wenn man erst einmal alle Aspekte ernst nimmt.

Die Tür hat drei Stadien: A. Offen stehend, B. Geschlossen, aka zugezogen, was bei geeignetem Schloss bedeutet, man kommt nur mit Schlüssel rein, aber jederzeit ohne raus und C. Verschlossen, man kommt auch nur mit Schlüssel raus.

Eindeutig raus ist C., weil aus Brandschutzgründen jeder jederzeit in der Lage sein können muss, das Haus zu verlassen. Das wäre nur anders, wenn es noch einen anderen Rettungsweg gäbe.

Gegen die offene Tür sprechen zahlreiche Argumente. Das reicht vom Sicherheitsaspekt, dass fremde Leute aber auch Tiere einfach reinkönnen, über Heizkosten, was jetzt im Winter relevant wird und nebenbei den EG-Bewohner am meisten betrifft, bis zu Dreck, der gerade jetzt im Herbst reingeweht wird.

Du solltest das noch einmal gegenüber dem Verwalter vortragen, und dich bemühen, möglichst sachlich zu argumentieren. Dabei schadet es nicht, zu zeigen, dass du alle Aspekte A und B. Siehst und auch den EG Bewohner siehst. Das Problem ist technisch lösbar! Es gibt Türschließer, die vernünftig schliéßen, man kann auch das Schloss so einstellen, dass es leiser schließt. Dafür braucht es eigentlich nicht einmal eine Eigentümerversammlung, denn das fällt in den Handlungsrahmen des Verwalters. Versammlung würde ich nur machen, wenn der bockt.

Und wenn das mit Dreck und Sicherheit nicht motiviert und du alleine im kalten Flur stehst, das Thema Heizkosten geht jedem ans Portemonnaie und manchen ans Klimagewissen.

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Wenn ich den UP richtig verstanden habe, wird die Tür ja durchaus automatisch zugezogen, aber nicht bis ins Schloss (“die Tür ist angelehnt”), so dass Unbefugte sie wieder aufdrücken könnten.
Allzuviel Dreck sollte dann nicht hereingeweht werden.

Grüße
Dirk

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Ich habe einen Gesamtbogen um das Thema Haustür geschlagen. Verzeih. Ich hatte auch völlig aus dem Auge verloren, dass zur Nettiquette einiger hier gehört, im Fokus zu haben, andere Foristen zu korrigieren. Das kann und darf, nein das muss gelegentlich auch passieren, ohne überhaupt einen sittlichen Nährwert für den Fragesteller zu haben. Herzlichen Dank für deinen Beitrag.

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Richtig! Sie steht nicht sperrangelweit offen aber wenn man von außen dagegen drückt geht sie auf.

Ich möchte gerne einen großen Dank an alle aussprechen die sich meinem Problem angenommen haben! Selbstlos sein Wissen zu teilen und zu helfen ist nicht selbstverständlich :+1:

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Sehr gerne.

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Dieser ehemalige Hausmeister ist ein Depp.
Ich kenne keinen Türschließer halbwegs moderner Bauart, der die Tür nur mit Schwung ins Schloss fallen lässt.
Die Kraft sollte ausreichend sein, die Tür zu schließen, egal wie schnell. Der Rest der Einstellung hat was mit Dämpfung und Geschwindigkeit zu tun.
Möglicherweise ist der Türschließer auch falsch montiert, so dass die Hebelwirkung des Gestänges die Kraft verpuffen lässt.

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