ständig Überstunden durch neue Planungssoftwar

Liebe/-r Experte/-in,

ich wende mich heute an Sie mit einer etwas komplizierten Frage.
Laut meinem Arbeitsvertrag habe ich eine Arbeitswoche von 38,5 Stunden von Montag bis Freitag. Ich bin im Außendienst (Gutachten erstellen) tätig. Vor ca. 2 Jahren wurde bei uns eine REFA Studie durchgeführt, welche besagte, dass die durchschnittliche Zeit für ein Gutachten (inkl. Anfahrt, Hausbesuch, Vor- und Nachbereitung) 95 Minuten beträgt. Bei einer Arbeitszeit von 7,7 Stunden täglich waren so im Schnitt 5 Gutachten zu schaffen.
Nun gibt es seit ca. 8 Monaten eine neue Planungssoftware bei uns, welche wie folgt eingestellt ist: Gutachtenzeit durchschnittlich 70 Minuten (wobei Hausbesuch 40 Minuten, Nacharbeit 30 Minuten beträgt). Die Software berechnet die zu fahrenden km und die dafür benötigte Zeit (z.Bsp. 10 km durch die Stadt, ca. 20 Minuten; 600 m - werden mit 0 km also auch 0 Minuten Zeit berechnet). Das Programm ist so eingestellt, dass zur täglichen Arbeitszeit immer 45 Minuten Überplanung eingerechnet werden, das bedeutet, bei einer (eigentlichen) Arbeitszeit von 8 Stunden werden in der Regel 6, meist 7 Gutachten geplant bei einer Gesamtkm Zahl zwischen 20 - 50. Nicht nur, dass unsere wirklich benötigte Gutachtenzeit runtergesetzt wurde (wir sind ja deswegen jetzt nicht schneller, bloß weil ein Programm unsere Touren plant) sondern es werden jeden Tag 45 Minuten zusätzliche Arbeitszeit einfach so eingeplant. Wir sind alle mittlerweile bei horrenden Überstunden, dürfen diese aber auch nur abfeiern, wenn wir einen wirklich guten Grund haben (das wurde uns heute mitgeteilt). Zusätzlich zu diesen Überstunden unter der Woche, sollen/müssen wir auch noch Samstags Gutachten fahren (die genaue Anzahl steht aber noch nicht fest). Diese Samstags-Mehrarbeit gab es nun schon jedes Jahr über mehrere Monate, sie wird zwar vergütet, aber was unterm Strich bleibt, ist nicht wirklich viel. Ich muß noch dazu sagen, dass wir mit unseren privaten Autos fahren (bekommen die 30 cent km Pauschale). Ist das alles einfach so rechtens??? Haben uns schon mehrfach an den Betriebsrat gewandt, aber die stehen nur da und zucken mit den Schultern.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Ich hoffe, meine Ausführungen waren nicht zu verwirrend. Falls doch, erkläre ich es gern noch genauer.
Vielen Dank schonmal und einen schönen Abend.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin

… Ist das alles einfach so rechtens??? Haben uns

schon mehrfach an den Betriebsrat gewandt, aber die stehen nur
da und zucken mit den Schultern…

Das sind für mich die entscheidenden Knackpunkte, da muss man die Sachverhalte nicht noch ausführlicher schildern. Hier geht es um gleich mehrere Punkte der betrieblichen Mitbestimmung, die im vorliegenden Fall arg verletzt wurde. Schwerpunktmäßig nenne ich nur mal den § 87 BetrVG, der eine Fülle von den Themen, die Du ansprichst, aufzählt. Euer Arbeitgeber hat offensichtlich mit dem Betriebsrat darüber nicht beraten. Aber der Betriebsrat hat Kenntnis über die Veränderungen und „zuckt mit den Schultern“. Wenn ich so etwas höre, dann schwillt mir der Kamm. Das ist ein klassisches Feld, wo sich Betriebsräte im Interesse ihrer Kolleginnen und Kollegen ins Zeug legen müssen.

Normalerweise muss der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber über solche Angelegenheiten Vereinbarungen treffen und wenn es sein muss auch zu dem Mittel der „einstweiligen Verfügung“ greifen. Ich könnte darüber noch viel mehr schreiben, aber das würde Dich vielleicht noch mehr verwirren.

Kurzes Fazit: Der Arbeitgeber verhält sich rechtswidrig und der Betriebsrat, der dies zulässt, verletzt somit seine Pflichten. Ein heikles, aber leider kein seltenes Problem.

Hallo Werner, lieben dank für deine schnelle Antwort.

Bei der Anschaffung des Programms hat sich (so wie man hört) unser Geschäftsführer über alle hinweg gesetzt. Und laut Aussage unseres BR kann er da leider nix tun. Sie haben zwar mal einen Brief mit unseren Problemen/Klagen/Wünschen an den GF geschickt, aber da kam nix zurück und nun sagen die halt, sie könnten nix tun. Das ist echt hart. Haben jetzt schon überlegt, ob wir uns nicht mal von nem Rechtsanwalt ne Meinung einholen sollen. Wäre das der erste Schritt zum Rausschmiss, oder hälst du das für ne gute Idee? Die müssten dann allerdings 24 Leute rausschmeißen (und das ist nur unser BBZ).
LG und gute Nacht
Katrin

Hallo, Katrin,

in Unkenntnis der betrieblichen und örtlichen Gegebenheiten vorausgesetzt, fällt mir momentan zunächst nur ein, dass das wirkungsvollste Mittel gegen diese Ungerechtigkeit immer noch die betriebliche Interessenvertetung mit ihren rechtlichen Möglichkeiten ist. Dabei meine ich nicht nur den Betriebsrat (der aber offenbar nicht kämpfen kann bzw. will) sondern auch ggf. die Gewerkschaft. Ist die Gewerkschaft denn irgendwie präsent? Vielleicht wenigstens durch ein einziges Mitglied? Oder wie sieht das aus?

Denn die Gewerkschaftsvertreter haben in aller Regel auch sachkundige Menschen, die Euch helfen können. Natürlich könnt ihr auch individuell etwas unternehmen und zum Rechtsanwalt gehen. Aber da sollten schon alle mitziehen, obwohl es wahrscheinlich dann nur über Einzelklagen gehen wird. Wer sich wehrt, riskiert natürlich immer Trouble, aber den scheint ihr ja ohnehin schon zu haben.

LG W.

Hallo,

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Leider kann ich die Frage so nicht beantworten. Dazu bräuchte ich den Arbeitsvertrag bzw. auch einen evtl. internen Tarfivertrag etc.

LG

Steferl

Hallo, ging leider nicht schneller mit der Antwort:
Die Sachlage ist eigentlich ganz einfach:
Es gilt der Arbeitsvertrag, und für alle Arbeiten die man für einen Arbeitgeber leistet muß auch bezahlt werden.
Überstunden generell dürfen nur in Sonderfällen gemacht werden, und eine Änderung der Software bedeutet auch eine Änderung des bestehenden Arbeitsvertrages.
Allerdings kommt jetzt die Frage der Durchsetzbarkeit. Hier kann der Arbeitgeber natürlich letztendlich auch unter fadenscheinigen Gründen kündigen.
Man schwebt zwischen zwei Stühlen.
Da muß man selber überlegen, was man will.
Aber, die Änderung von Bezahlung durch Zeitmanipulation kann nur durch eine Änderung des Arbeitsvertrages gültig werden.
Ich hoffe zumindestens teilweise geholfen zu haben
Karl