Ständiger Anwalts wechsel, welche möglichkeiten ha

Hallo,
der Vater meines Kindes wechselt nun regelmäßig den Anwalt, ( um evtl. offenlegung seiner Einkünfte zu verzögern) und zahlt den den vollen Betrag des Kindesunterhalts.
welche Möglichkeiten habe ich ?

Vielen Dank, vorweg
und ein schönes Osterfest

ich verstehe nicht was du möchtst , du schreibst das der vater deines kindes den vollen unterhalt bezahlt dann lass ihn doch den anwalt wechseln wenn er soviel geld übrig hat mehr unterhalt wie den höchstbetrag gibt es sowieso nicht .

Hallo Syringa,

ich verstehe nicht ganz das Problem, hast du dich vielleicht irgendwo verschrieben? Wenn er den vollen Betrag des Kindesunterhaltes zahlt, ist doch alles in Ordnung.
Ansonsten hast du 2 Optionen. Entweder du sucht dir selbst einen Anwalt, der das aufdeckt oder du gehst zum Jugendamt und bittest dort um Beistand. Dann muss der Vater des Kindes dem Jugendamt gegenüber seine Einkünfte offen legen. Wenn ihr gerade in der Unterhaltsberechnung seid, dann muss der Vater des Kindes ohnehin später notfalls nachzahlen, sollte sich heraus stellen, dass seine Einkünfte einen höheren Kindesunterhalt ergeben würden.

Grüße, DC

Hallo,

er kann selbstverständlich selbst entscheiden welchen Anwalt und wieviele er davon haben will. Auch kann er selber entscheiden, ob er einen Anwalt nicht mehr haben will. Das kann weder ein Richter noch der gegnerische Anwalt noch der gerichtliche „Gegner“ verhindern.

Gruß

Zunächst die Frage, wenn Er den vollen Unterhalt bezahlt, dann ist es doch nicht nachteilig bzw. sein Vergnügen die vielen Anwälte zu bezahlen?

Wenn berechtigtes Interesse auf Offenlegung seiner Einkünfte bestehen, nützt ihm der Anwaltwechsel nichts, denn es werden dann vom Gericht Fristen gesetzt, die Er einhalten muß, egal ob ohne, oder mit welchem Anwalt.

Gruß

Hallo,

irgendwie ist die Frage nicht ganz verständlich, fehlen da einige Worte ?
Man müßte auch gerne wissen, in welchem Stand sich die Angelegenheit
befindet.
Ist schon ein gerichtliches Verfahren anhängig ?.
Ansonsten hat man natürlich die Möglichkeit einer Auskunftsklage/ Stufenklage-
-erst die Auskunft, dann die Bezifferung der Klagforderung.

Mit Gruß

Hallo,

ich verstehe die Frage nicht. Wenn der Kindesvater den voll Unterhalt in Abhängigkeit des Alters des Kindes regelmäßig zahlt ist doch alles in Ordnung. Den Anwalt kann er wechsel wie er will

Gruß
blackdaniel

Unterhalts-Urkunde beim Jugendamt beantragen!
Telefonier mal mit dem Jugendamt!