Ich bin Rentner und lebe zur Zeit in Brasilien. Ich musste nun für die Rentenversicherung einen „Lebensnachweis“ erbringen und bescheinigen, wo mein ständiger Aufennthalt ist.
Man teilte mir daraufhin mit, dass man mich keine Krankenversicherungsbeiträge abführen würde und ich somit nicht mehr in Deutschland versichert bin.
Das möchte ich aber auf jeden Fall vermeiden!
Die Definition des ständigen Aufenthaltes ist mir zu simpel! Ich lebe hier ohne Eigentum mit meiner bras.Lebensgefährtin in einer möblierten Wohnung, habe noch einen deutschen Wohnsitz, zahle in Deutschland Steuern und wenn ich heute krank werde, bin ich morgen wieder in Deutschland und wenn meine Beziehung zu meiner Freundin in die Brüche geht, bin ich übermorgen wieder in Deutschland. Ich habe hier allenfalls einen vorübergehenden ständigen Aufenthalt.
Ausserdem wohnt meine Ehefrau noch in Deutschland und ist auf die Krankenversicherung angewiesen.
Wie kann ic h verhindern, dass ich aus der Deutschen Krankenversicherung ausgeschlossen werde?
Hallo,
hier kann ich leider nicht helfen, da es sich im Weitesten nicht um eine Frage aus der Krankenversicherung/Sozialversicherung handelt, sondern um eine Frage aus dem Bereich Meldewesen, Aufenthaltsrecht usw. Da müsste m.E. jemand befragt werden, der sich dort auskennt.
VG ayro
Leider ist das eine Frage die ich nicht beantworten kann. Zum ständigen Aufenthalt soviel, wenn man mehr als 182 Tage außer Landes ist, ist der ständige Aufenthalt am Aufenthaltsort. Dann allerdings auch die Steuerpflicht dort. Einen Ausschluß aus der GKV gilt es aber unbedingt zu vermeiden, schon im eigenen Interesse. Also vielleicht einfach mal bei der zuständigen Krankenkasse auftauchen.
MfG
Andreas Schmidt
Hallo Frank
Ich bin Rentner und lebe zur Zeit in Brasilien.
Sie sagen es Sie leben in Brasilien.Wenn Sie wieder in Deutschland leben haben Sie auch wieder eine Krankenversicherung.
Ihre Frau sollte jetzt selbst eine Krankenversicherung beantragen. ca. 140 Euro wenn Sie kein Einkommen hat (bis 800 €)
Gruß
Hallo Herr Maaß,
vielen Dank für die Antwort, aber das Problem ist bei mir, wenn die Rentenversicherung wegen meines Aufenthaltes nicht mehr die Beiträge abführt und ich demnach nicht mehr versichert bin, habe ich garkeine Versicherung mehr. Ichg bin in Brasilien nicht versichert, will deshalb nach Deutschland, kurzzeitig oder länger, zurückkommen und mich behandeln lassen. Das wäre aber dann nicht möglich.
Ich kann zwar eine Anwartschaftvers. abschliessen, die müsste dann aber erst wieder in eine KV umgewandelt werden. Kurzzeitig ist das nicht möglich.
Die Krankenkasse sagt die Rentenversicherung ist zuständig, ob ich ausgeschlossen werde, die RV sagt, die Krankenkasse versichert mich nicht mehr, wenn ich im Ausland lebe.
Hier scheinen wieder viele nichts zu wissen.
Hallo,
also solange du eine deutsche Rente bekommst und in deutschland einen wohnsitz hast (also nicht abgemeldet bist) kannst du auch beiträge in deutschland zahlen und somit im fall zum arzt gehen. du musst wohl fast immer gesetzlich versichert gewesen sein um in eine GKV zu gehen. Problem ist wenn du seit längerem kein krankenkasse hast und über 55 bist ist es unmöglich rein zu kommen. andererseits ist die frage dann wieso du unversichert warst?
Hallo Frank0107,
Der Begriff „ständiger Aufenthalt“ ist selbst per Gesetz relativ weitreichend. Leben Sie jedoch weniger als 50% der Tage eines Kalenderjahres im Ausland, dann ist der ständige Aufenthalt eben nicht mehr Deutschland, u.zw. unabhängig davon, ob Sie noch eine offizielle Meldeadresse in Dtl. haben. Eigentlich MÜSSEN Sie dies der Deutschen Rentenversicherung sogar unaufgefordert mitteilen !
Die DRV hat speziell dafür eigene Regelungen, wie Auslandsrentner behandelt werden.
Dies weicht von Land zu Land ab, ist jedoch bei der DRV-Bund alles geregelt. Hierzu würde ich Erkundigungen bei der DRV-Website einholen.
Sie sind daher nicht der Willkür eines wildgewordenen übereifrigen (neidischen?) Sachbearbeiters ausgeliefert, sondern reihen sich ein in die Reihe aller deutschen Auslandsrntner, die in Brasilien leben.
Nochmal: Für einen Rentner, die in Uruguay lebt können andere Regeln gelten ! Das kann die DRV aber sagen.
Vielleicht war/ist Ihr Fehler, dass Sie „zu ehrlich“ auf die Frage der Rentenversicherung geantwortet haben, bzw. nicht argwöhnten, dass dies Konsequenzen für Ihre KV haben kann.
Vorschlag:
Weisen Sie nach, dass Sie offiziell mehr als 50% der Tage eines Kalenderjahres in Deutschland leben.
Dann gibts keine Probleme mit der DRV und der KV.
Die Frage kann ich nicht beantworten
Ich bin Rentner und lebe zur Zeit in Brasilien. Ich musste nun
für die Rentenversicherung einen „Lebensnachweis“ erbringen
und bescheinigen, wo mein ständiger Aufennthalt ist.
Man teilte mir daraufhin mit, dass man mich keine
Krankenversicherungsbeiträge abführen würde und ich somit
nicht mehr in Deutschland versichert bin.
Das möchte ich aber auf jeden Fall vermeiden!
Die Definition des ständigen Aufenthaltes ist mir zu simpel!
Ich lebe hier ohne Eigentum mit meiner bras.Lebensgefährtin in
einer möblierten Wohnung, habe noch einen deutschen Wohnsitz,
zahle in Deutschland Steuern und wenn ich heute krank werde,
bin ich morgen wieder in Deutschland und wenn meine Beziehung
zu meiner Freundin in die Brüche geht, bin ich übermorgen
wieder in Deutschland. Ich habe hier allenfalls einen
vorübergehenden ständigen Aufenthalt.
Ausserdem wohnt meine Ehefrau noch in Deutschland und ist auf
die Krankenversicherung angewiesen.
Wie kann ic h verhindern, dass ich aus der Deutschen
Krankenversicherung ausgeschlossen werde?