Guten Morgen liebe Gemeinde.
Frau Müller wohnt in einem 3-Familienhaus in der obersten Wohnung. Die unteren zwei Wohnungen sind nicht bewohnt und werden seit mehr als einem Monat renoviert, dabei ist es dem Handwerker gleich ob es Montag morgen um 6Uhr ist oder Samstag abend 23Uhr. Es wird gebohrt, gehämmert, renoviert, Wände eingeschlagen ect. Das beschwehren beim Vermieter hat ausser der Aussage das die Wohnungen ja fertig werden müssen, nichts gebracht.
Was kann Frau Müller jetzt noch tun? Hat sie das Recht die Miete zu kürzen?
Zweites Problem:
Das Haus in dem Frau Müller lebt, is sehr alt, daher sind in dem Haus noch alte Fenster und alte Türen drinne, die sehr viel kalte Luft reinlassen. Vor ein paar Tagen hat Frau Müller gesehn, das die beiden anderen Wohnungen neue Fenster + Türen bekommen haben, auf Nachfrage beim Vermieter kam nur die Antwort, das sie ja nicht ausziehe und somit die Wohnung nicht renoviert werden muss. Ist das rechtens? Was kann Frau müller in diesem Fall tun?
(( Falls diese schlauen Aussagen kommen - Für einen Umzug ist kein Geld da))
Schönen Tag noch!
Hallo,
Was kann Frau Müller jetzt noch tun? Hat sie das Recht die
Miete zu kürzen?
Grundsätzlich ja nach http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html hat Modernisierungsmaßnahmen aber zu dulden: http://dejure.org/gesetze/BGB/554.html
Um die Höhe der Mietminderung festzulegen sollte aber unebdingt eine anwaltliche Beratung erfolgen, da eine unberechtigt angesetzte oder unangemessen hohe Mietminderung nach hinten losgehen kann.
Zweites Problem:
Die Frage ist, was will der Mieter tun. Wenn der Mieter interveniert, dass bei ihm die gleichen Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, muss er damit rechnen, dass 11% der für die Wohnung erforderlichen Ausgaben auf die jährliche Miete aufgeschlagen werden:
http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html
Der VM muss sich nicht auf die Modernisierung einer noch bewohnten Wohnung einlassen, aber wenn er das tut, dann wird er sicher umlegen was er umlegen kann.
Gruß
M.
Die Frage ist, was will der Mieter tun.
Korrekt.
Wenn der Mieter
interveniert, dass bei ihm die gleichen
Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen
Wo steht im UP irgendwas in der Richtung? Es geht dem Mieter um die Vermeidung von Lärm in anderen Wohnungen, nicht um die Herbeiführung von Lärm in der eigenen. Was Du schreibt, ist alles richtig, aber reichlich OT.
Gruß
smalbop
Hallo Smalbop,
hab ich zu viel zwischen den Zeilen gelesen?
Im Betreff geht es doch auch um die vermeintlich ungerechte Behandlung…also andere Wohnungen werden modernisiert, die eigene aber nicht.
Dann steht da noch:"Das Haus in dem Frau Müller lebt, is sehr alt, daher sind in dem Haus noch alte Fenster und alte Türen drinne, die sehr viel kalte Luft reinlassen. Vor ein paar Tagen hat Frau Müller gesehn, das die beiden anderen Wohnungen neue Fenster + Türen bekommen haben, auf Nachfrage beim Vermieter kam nur die Antwort, das sie ja nicht ausziehe und somit die Wohnung nicht renoviert werden muss. Ist das rechtens? Was kann Frau müller in diesem Fall tun?
Der erste Teil meiner Antwort bezieht sich auf den Lärm und die Möglichkeit zur Mietminderung. Worin sieht Du denn ein OT?
Gruß
M.
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hab ich zu viel zwischen den Zeilen gelesen?
Hallo Maja, nein, sorry, da hab nur einfach ich nicht weit genug runtergescrollt. 
Gruß
smalbop
Hallo,
Zweites Problem:
Das Haus in dem Frau Müller lebt, is sehr alt, daher sind in
dem Haus noch alte Fenster und alte Türen drinne, die sehr
viel kalte Luft reinlassen. Vor ein paar Tagen hat Frau Müller
gesehn, das die beiden anderen Wohnungen neue Fenster + Türen
bekommen haben, auf Nachfrage beim Vermieter kam nur die
Antwort, das sie ja nicht ausziehe und somit die Wohnung nicht
renoviert werden muss. Ist das rechtens? Was kann Frau müller
in diesem Fall tun?
(( Falls diese schlauen Aussagen kommen - Für einen Umzug ist
kein Geld da))
auch nicht für einen Umzug innerhalb des Haus in eine der frisch renovierten Wohnungen (falls sie denn mal fertig sind)…? Das wär ned ganz so aufwendig, als ganz woanders ne andere Wohnung zu suchen.
Vielleicht mal den Vermieter ansprechen, ob die Wohnungen wieder vermietet werden und ob eine Kündigung der bisherigen und Anmietung einer anderen Wohnung im gleichen Hause möglich wäre? Natürlich muß man damit rechnen, daß der Mietpreis evtl. nicht gleich bleibt (weil ja frisch renoviert).
Gruß von Sid
Danke für die Antworten!
Anscheinend sind die Wohnungen schon vermietet, und wären auch um das doppelte teurer als die jetztige!
Also im grossen und ganzen bleibt Frau Müller nichts anderes übrig das hinzunehmen?
Also im grossen und ganzen bleibt Frau Müller nichts anderes
übrig das hinzunehmen?
Wie gesagt, eine Mietminderung ist da durchaus drin, über die
Höhe sollte man sich unbedingt mit einem Anwalt beraten.
Gerade bei Lärm schwingt meist eine große subjektive
Komponente mit.
Die Arbeiten als Solches müssen aber geduldet werden und können für die eigenen 4 Wände nicht erzwungen werden.
Dass die Modernisierung der eigenen Wohnung kaum zum gleichen
Mietzins erfolgen kann ist einleuchtend denke ich.
Anders sieht es aus wenn Mängel auftreten, die muss der VM beheben, nachdem der Mieter ihn darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt hat.Siehe dazu:
http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html
Gruß
M.
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